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 Urteil zu Schatzfund vs. verlorene Sachen

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Avatar  Urteil zu Schatzfund vs. verlorene Sachen  (Gelesen 1571 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Juli 2012, um 14:21:41 Uhr

Hier ein interessantes Urteil in Bezug auf die Frage, wann eine verlorene Sache zu einem Schatzfund wird:
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/deutsche-mark-im-kamin-duesseldorfer-darf-gefunden-dm-nicht-behalten-a-846736.html


Obwohl bei dem Geld kein Hinweis auf den Eigentümer dabei war, wurde allein aus der Jahreszahl auf der Banderole geschlossen, dass es die damalige Bewohnerin der Wohnung versteckt habe müsse, und dementsprechend den Erben der Frau zugesprochen. Der jetzige Eigentümer der Wohnung und Finder erhält nur einen Finderlohn. Ich bin etwas überrascht, dass die Hürde zum Nachweis des früheren Eigentums so niedrig ist.

Rückblickend wirft das für den Münzhort von Dreisen (in einem Haus, dass seit Jahrhunderten von der gleichen Familie bewohnt wurde) die Frage auf, ob dieser Hort damals tatsächlich unter das Schatzregal hätte fallen sollen.

Adios, Bert

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#1
27. Juli 2012, um 14:53:22 Uhr

Moin,

wer hätte denn das Geld sonst im Kamin einmauern können?


Würdest Du Dein Geld beim Nachbarn einmauern, wenn die im Urlaub sind und Du den Schlüssel zur Wohnung bekommst um die Blumen zu gießen?

Wohl kaum. Aber beim Finderlohn haben die sich wohl verrechnet, der beträgt 9.000 Euro und reicht wohl nicht aus um die Gerichts- und Anwaltkosten zu zahlen.

Viele Grüße

Walter

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#2
27. Juli 2012, um 15:38:11 Uhr

Beim Schatzfund von Dreissen war die Verbergungszeit angeblich noch, bevor die Familie das Haus besessen hatte. Es ging hierbei um wenige Jahre. Der Vorbesitzer konnte angeblich nicht mehr identifiziert werden. Komischer Weise wurde dann der Fund irgendwelchen militärischen Truppen (Teil einer Kriegskasse ) untergeschoben- fiel ganz plötzlich vom Himmel, weil man sich nicht vorstellen konnte, daß ein Privatmann solch ein Vermögen anhäufen konnte. Ich persönlich bin da anderer Meinung. Ich gehe davon aus, daß die Vorfahren dieser späteren Hausbesitzer doch möglicherweise jüdischen Glaubens waren und zum Christentum konvertiert sind, und hierbei ihren Namen geändert haben. Kam häufiger vor. Waren wahrscheinlich zur damaligen Zeit Geldwechsler in einer größeren näheren Stadt ( Speyer, Worms, Mainz, Frankfurt ) bevor sie nach Dreissen zogen. Ich erinnere hier an den Aufstieg der Familie Rothschild aus Frankfurt. Hatte mal einen Artikel hierzu in der Münzenrevue geschrieben, der trotz Zusage nicht gebracht wurde.
Derfla  Winken

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#3
27. Juli 2012, um 15:54:14 Uhr

Mein Kommentar zu all den Schatzfund Geschichten….
Sich über seinem Fund freuen, ihn als Geschenk des Himmels betrachten, und vor allen Dingen nicht darüber reden.

Denn was niemand weiß macht niemanden heiß, und wo kein Kläger da ist auch kein Richter…….

Wenn man dieses Beispiel wieder liest, fällt mir nur eines ein. Dummheit gehört bestraft… Nono


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#4
27. Juli 2012, um 16:14:13 Uhr

wie gewonnen so zerronnen und der  anwalt hatt das geld Ärgerlich Traurig Unentschlossen

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#5
27. Juli 2012, um 16:52:50 Uhr

Wie heißt ein alter Spruch so schön:

»Reden bei Silber, schweigen bei Gold.«

Naja, so ungefähr eben

Grüße,
sondelfreund

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
27. Juli 2012, um 17:30:01 Uhr

@Walter: Es gibt einige Varianten, wie das Geld dorthin gekommen ist, ohne dass es der frau gehört hat.
1. Die Frau starb wohl 1993, gefunden wurde das Geld 2008, da kann also durchaus auch jemand anderes das Geld dort versteckt haben. Nur weil das Geld in den 70igern aus der Bank geholt wurde, heisst das nicht, dass es auch zu der Zeit versteckt wurde.
2. Es kann genauso gut sein, dass ihr Mann das Geld für jemanden anderes dort versteckt hat (z.B. wenn das Geld nicht ganz sauber war).

Natürlich ist die wahrscheinlichste Variante, dass tatsächlich die Frau oder ihr Mann das Geld dort versteckt hat. Nach meinem Verständnis geht es aber in so einem Fall um Beweise, nicht um Wahrscheinlichkeit. Und da zählen in erster Linie die Fakten: Ein Mann findet 2008 in seinem Haus einen Haufen DM-Bargeld ohne eindeutigen Vorbesitzer. Kann niemand anderes den Besitz nachweisen, gehört das Zeug ihm. Eine Banderole aus den 70igern und die angebliche Aussage einer Verstorbenen über 3 Ecken ist in meinen Augen kein Beweis.

Adios, Bert

Hinzugefügt 27. Juli 2012, um 17:33:50 Uhr:

"Klappe halten" ist gut und schön, aber diesen Haufen DM muss man erstmal in € umtauschen, und dazu muss man zur Bank. Mittlerweile steht bei solchen Summen immer der Vorwurf "Schwarzgeld-Geldwäsche" im Raum, d.h. man muss als Besitzer nachweisen wo das Geld hergekommen ist. Ironischerweise wird das Geld damals wahrscheinlich tatsächlich Schwarzgeld gewesen sein, Bankkonten gabs schliesslich auch schon in den 70igern.

« Letzte Änderung: 27. Juli 2012, um 17:33:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#7
27. Juli 2012, um 21:04:06 Uhr

@Bert
Sowas hab ich auch schon mal gehört.  Schockiert
Ist das nicht der Hammer: Wer will denn das Gegenteil beweisen? Man kann sich doch das Geld in gut 20-30 Jahren zusammensparen!
Ich würde mich als Finder fragen, wie unser Ex-Präsi das gedeichselt hätte ...  Cool




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#8
28. Juli 2012, um 03:47:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cherusker
Ich würde mich als Finder fragen, wie unser Ex-Präsi das gedeichselt hätte ...

Der wäre schlauer gewesen, er hätte seinen Mund gehalten….. Er wäre wie alle großen und angesehenen Menschen dieser Welt gewesen, nämlich nicht so ehrlich….! Winken


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#9
28. Juli 2012, um 08:50:18 Uhr

Hätte er es "irgendwo" (große Legende) gefunden und zum Fundbüro gebracht, hätte es ihm nach der Ausschlußfrist zur Geltendmachung von Eigentums-Ansprüchen (kein Erbe hätte sich gerührt) in vollem Umfang gehört, wäre ihm gesetzlich das Eigentum zugesprochen worden.
Dieses dann legal erworbene DM-Vermögen hätte ihm die Bundesbank umgetauscht.

Denke ich mal so...

masterTHief

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#10
28. Juli 2012, um 13:24:52 Uhr

So wie masterthief es angedeutet hat, hat ein Finder von Goldmünzen in der Nachbarstadt durchgezogen. Dort wurde der alte Mühlkanal mit Abrißteilen vom alten Hochadelsstift aufgefüllt. Dort fand er dann so ca 10 Goldmünzen, die er aufs Fundamt brachte und nach einem Jahr wiederbekam. Der örtlich Denkmalschutzbeauftragte bekam das erst nach Jahren mit und ärgerte sich fürchterlich, weil da nichts mehr zu unternehmen war.
Derfla  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#11
28. Juli 2012, um 13:48:51 Uhr

@Derfla: Keine schlechte Variante, wenn es denn tatsächlich funktioniert (ob sowas im Ernstfall vor Gericht Bestand hat?). Dürfte in einem Schatzregalland die einzige Möglichkeit sein, legal in den Besitz von werthaltigen Funden zu gelangen.

Adios, Bert

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#12
29. Juli 2012, um 10:31:55 Uhr

vorher(!) den masterTHief fragen - Lösungen in allen Lebenslagen.

Gruß

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#13
29. Juli 2012, um 11:15:28 Uhr

Das mit dem Fundamt muss nicht unbedingt funktionieren, mal angenommen ich war der Oetker Entführer und um das Lösegeld zu legalisieren gebeich das ab....ich kann mir nicht vorstellen dass das klappt. Das könnte ich ja dann theoretisch mit jedem Fundgegenstand machen, die Frisbee von Nebra bspw da hätte sich ganz bestimmt kein Eigentümer mehr gemeldet...  Frech

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#14
30. Juli 2012, um 09:49:00 Uhr

Das Oetker-Lösegeld ist registriert un d der Eigentümer steht fest - würde sogar den Anspruch auf Finderlohn nicht rechtfertigen, da Oetker es nicht verloren hat, sondern es abgepresst wurde.
Die Himmelsscheibe von Nebra wäre vermutlich ein Jahr im Fundamt liegengeblieben, da wäre niemand auf die Idee gekommen, den Herrn Meller anzurufen.

masterTHief

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