Also erstens hatten wir das Ganze schon mal ohne reißerischen Aufmacher hier:
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Einlogenhttp://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/neues_denkmalschutzgesetz_fur_nrw_in_planung-t132419.0.html
Zweitens ändert sich meiner Meinung nach nicht wirklich was für uns Sondengänger. Offiziell gehen darf man halt nur mit Grabungserlaubnis und das ist schon seit Jahren so, wobei ich die Problematik des "illegalen" Sondelns eher auf Flächen sehe, wo realistischer Weise Bodendenkmäler auftreten könnten (z. B. eher in Feld, Wald und Wiese, weniger auf Spielplätzen oder bei der Auftragssuche am Grünstreifen).
Drittens bleibt es bei Ordnungswidrigkeitstrafen, was schon mal wesentlicher angenehmer ist, als in Schleswig-Holstein oder Sachsen, wo es Straftatbestände im Gesetz gibt.
Und viertens ist das neue Gesetz noch gar nicht verabschiedet. Es gibt derzeit viel Kritik von allen Seiten. Es könnte allerdings tatsächlich schon Anfang April im Landtag durchgewunken werden.
Dieses eine PDF ist eine Stellungnahme eines Anwalts, der anscheinend von der DSU beauftragt wurde. Meiner Meinung nach hat das Schreiben keine Relevanz, einige Argumentationen finde ich eher peinlich. Stellungnahmen gibt es zu diesem Entwurf inzwischen viele von verschiedenen Interessengruppen.
Einfach mal locker durch die Hose atmen und abwarten.
Grüße
Lars