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 Wald

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Avatar  Wald  (Gelesen 2524 mal) 0
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#15
15. Juli 2014, um 16:45:14 Uhr

Wird auf jeden Fall angezeigt, wenn man auf der Homepage vom BLFD nach "Metallsonde" sucht:

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http://www.blfd.bayern.de/suche/index.php?q=metallsonde&x=0&y=0


Aber nochmal zu dem Graben im Wald:
Wie handhabt ihr das mit dem Einholen der Erlaubnis des Eigentümers?
Der Wald in Bayern ist doch total aufgesplittert (Bund, Kommunen, Privatbesitz...), holt ihr vorher die Erlaubnis ein, oder fangt ihr einfach mal an und hofft auf das Beste?

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#16
15. Juli 2014, um 16:55:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von BimmBamm
Fehlender Kopfboden, keine Namensnennung etc.pp. Sieht mir etwas zusammen gebastelt aus.
Du bist auch zusammengebastelt Bimm Bamm.
Die Seite ist auf der Homepage vom Denkmalamt zu finden, siehe oben.

Gruß Michael

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#17
21. Juli 2014, um 16:56:12 Uhr

Ich bin nun wirklich baff und muss mich etwas korrigieren. Ich habe eben die Info von einem Kumpel bekommen, dass die das tatsächlich so handhaben und die Stellungnahme so und nicht anders vom BLFD erstellt wurde. Von sowas kann man ja nur träumen...

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#18
26. Juli 2014, um 11:41:18 Uhr

danke BimmBamm  Tätscheln   du hast es endlich verstanden wie der Hase in Bayern läuft macht euch doch das Leben nicht immer so schwer

                   larod  Smiley

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#19
26. Juli 2014, um 11:58:58 Uhr

Wald ist generell "ungestörter Boden"  Idiot
ein heutiger Pflug macht ca.30cm alles darunter
ist ebenfalls ungestört,oder irre ich mich da?
LG.Hacke

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#20
26. Juli 2014, um 12:39:15 Uhr

na hast du ne Ahnung minelabmusketeer Lächelnd

« Letzte Änderung: 26. Juli 2014, um 12:41:33 Uhr von (versteckt) »

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#21
26. Juli 2014, um 14:44:06 Uhr

.. und im Wald greift ein weiteres Gesetz:

"Das Waldgesetz". Das ist nicht das Recht des Stärkeren und auch

kein Unsinn, hier ist es für Bayern: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.sdw.de/pdf/baywaldg-alt.pdf


Darin steht sinngemäss: Rodungen sind verboten, wenn du keine Genehmigung hast.

Nun kann der Mann in Grün dein Grabelöchlein belächeln und weiter seiner Pflicht als Baumhüter
nachgehen, oder dir Rodung unterstellen. Es liegt in seinem Ermessen zu beurteilen ob dein Eingriff dem Wald 
Schaden zufügt. Und versucht nicht zu argumentieren der Harvester würde auf 50 Meter Fahrtstrecke
mehr Bodenzerstörung verursachen als du in deinem Leben. 

Deshalb nochmal für den letzten Depp: Macht eure Löcher wieder zu!!!!!!!

Auch interessant für uns Sondler ist das Naturschutzgesetz: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/bayer_naturschutzgesetz.pdf 


Da findet ihr auch den Grund unter Art. 53 unter welchen Bedingungen ein Detektor eingezogen werden kann, aber auch ab Art. 21 das freie Betretungsrecht und das Recht auf Ausübung von Sportarten.

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