.. und im Wald greift ein weiteres Gesetz:
"Das Waldgesetz". Das ist nicht das Recht des Stärkeren und auch
kein Unsinn, hier ist es für Bayern: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.sdw.de/pdf/baywaldg-alt.pdf
Darin steht sinngemäss: Rodungen sind verboten, wenn du keine Genehmigung hast.
Nun kann der Mann in Grün dein Grabelöchlein belächeln und weiter seiner Pflicht als Baumhüter
nachgehen, oder dir Rodung unterstellen. Es liegt in seinem Ermessen zu beurteilen ob dein Eingriff dem Wald
Schaden zufügt. Und versucht nicht zu argumentieren der Harvester würde auf 50 Meter Fahrtstrecke
mehr Bodenzerstörung verursachen als du in deinem Leben.
Deshalb nochmal für den letzten Depp: Macht eure Löcher wieder zu!!!!!!!
Auch interessant für uns Sondler ist das Naturschutzgesetz: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenhttp://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/bayer_naturschutzgesetz.pdf
Da findet ihr auch den Grund unter Art. 53 unter welchen Bedingungen ein Detektor eingezogen werden kann, aber auch ab Art. 21 das freie Betretungsrecht und das Recht auf Ausübung von Sportarten.