[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Wald

Gehe zu:  
Avatar  Wald  (Gelesen 2525 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Mai 2014, um 18:02:58 Uhr

Hi,

vile berichten immer von der Waldsuche und von Funden von dort.

Ich denke der Wald ist tabu? Oder ist dass nur bei BD im Wald wo Sondeln nicht genehmigt wird?

Wäre nett wenn das jemand mal erläutern könnte.

Gruß
_Catweazle_



Offline
(versteckt)
#1
04. Mai 2014, um 18:52:43 Uhr

da es in den meisten Wäldern meist eine ziemlich dicke Humusschicht gibt findste  da sowieso fast nix.. oder ne Coladose in 1/2 Meter Tiefe

Offline
(versteckt)
#2
04. Mai 2014, um 18:58:00 Uhr

kommt aufs Bundesland an in Bayern ist es nicht verboten


                                  larod  Smiley

Offline
(versteckt)
#3
15. Juli 2014, um 10:21:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
kommt aufs Bundesland an in Bayern ist es nicht verboten


 larod Smiley

Hi,

auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist möchte ich ihn, wegen dem allgemeinen Interesse, aufgreifen und nochmal nachfragen.
Laut einer Stellungnahme des bayerischen Landesamt für Denkmalschutzes ist das Suchen mit einem Metalldetektor außerhalb von Bodendenkmälern ja generell ohne Genehmigung gestattet. Das müsste dann ja auch für den Wald, als Naherholungsgebiet, gelten. Daher sollte man sondeln dürfen.
Jetzt kommen aber meine Bedenken: Da der Wald als ungestörte Bodenfläche in Bayern zählt, ist doch das Graben hier verboten, oder?
Weiß jemand, ob sich was an dieser Rechtslage ändert, wenn man eine Erlaubnis des Eigentümers des Waldes hat?

Ich bedanke mich schon mal für die Aufklärung.

Viele Grüße
-Xiri101-

« Letzte Änderung: 15. Juli 2014, um 10:22:20 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#4
15. Juli 2014, um 10:35:19 Uhr

In welchem Gesetz steht denn das das graben in ungestörtem Boden verboten ist ?

Offline
(versteckt)
#5
15. Juli 2014, um 10:40:48 Uhr

bei mir war es bisher so das ich nur die Erlaubnis vom Eigentümer brauchte  selbstverständlich nicht auf BD oder Naturschutzflächen und bei archäologischen Funden mit sofortiger Grabungseinstellung und Meldung
BD sind rot markiert beim Bayern Viewer Denkmal und absolut tabu und wenn man die Regeln einhält kann im Vergleich zu anderen Bundesländer relativ frei sondeln


            larod  Smiley


« Letzte Änderung: 15. Juli 2014, um 10:44:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#6
15. Juli 2014, um 10:53:04 Uhr

@MichaelIP
Oh ich hatte das in einem anderen Forum über rechtliche Grundlagen des Sondengehens so gelesen...
Ist das also Quatsch und das Graben in Wäldern ist trotzt ungestörten Bodens erlaubt?

@larod
Den BayernViewer habe ich auch schon ausgiebig bemüht  Smiley
Wem gehört den der "frei zugängliche" Wald in Bayern, oder muss man sich hier, weil Naherholungsgebiet, nicht um eine Erlaubnis bemühen?



Offline
(versteckt)
#7
15. Juli 2014, um 10:56:26 Uhr

In Naturschutzgebieten darfst du nicht rumbuddeln ansonsten reicht erlaubnis vom Eigentümer

Offline
(versteckt)
#8
15. Juli 2014, um 11:41:40 Uhr

wie jedes Grundstück einen Eigentümer hat so ist es auch beim Wald es gibt große Staatsforsten oder Privatwald .
Bin selbst Eigentümer von 6 Hektar Wald und kann rumbuddeln wie ich will .

             larod

Offline
(versteckt)
#9
15. Juli 2014, um 11:44:09 Uhr

Zuerst würde ich die Stellungnahme vom LDA Bayern mal sehen, worin die Aussage enthalten ist, man bräuchte abseits von BD keine Genehmigung. Das glaube ich mit einer tödlichen Sicherheit nicht, wenn ich mir das Denkmalschutzgesetz für Bayern anschaue. Die Internetseite eines Sondengängers auf der er eine Art Gesprächsvermerk mit dem BLFD veröffentlicht, gereicht nicht als Stellungnahme.

Der Wald zählt in allen Bundesländern als archäologisch ungestörte Fläche. Das ist in der Praxis zwar ausgemachter Unsinn (Auf-, Abforstung, Umwidmung zum Weideland usw. usf.), dient aber als Rechtfertigung hier die Erteilung einer Genehmigung zu versagen. Grundsätzlich gibt es außer in Naturschutz und FFH-Gebieten kein Verbot einer Grabung, sofern der Bestand nicht gefährdet und die Tierwelt nicht übermäßig gestört wird. Ansonsten wäre eine regelmäßige Forstwirtschaft ja gar nicht möglich. Man macht sich hier einen juristischen Kniff zu Nutze: den Genehmigungsvorbehalt. Eine Genehmigung ist rein juristisch betrachtet ein Verwaltungsakt, mit dem ein grundsätzliches Verbot für den Einzelfall aufgeboben wird. Das besagt nichts anderes, als dass eine Nachforschung/Grabung (na nach Bundesland) grundsätzlich verboten ist, solange sie nicht genehmigt wurde. In der Genehmigung wird dann durch sogenannte Nebenbestimmungen konkretisiert wo, wie und was Du darfst, bzw. nicht darfst ("Tun - Dulden - Unterlassen"). Diese ist zu erteilen, wenn keine Versagungsgründe vorliegen! Also wenn Du noch nie negativ im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgefallen bist, der Ort der Suche kein BD ist und nicht zu erwarten ist, dass Du dort BD auffindest und keine sonstigen schwerwiegenden Gründe vorliegen, dann muss man Dir eine Genehmigung erteilen.

Im Falle des Waldes haben die Ämter Begriffen, dass hier die einzige generelle Chance besteht die Sondengänger zu gängeln! Man erklärt einfach, Wälder seien generell ungestört und damit quasi archäologische Zeitkapseln die in keinem Fall gestört werden dürfen. Das ist absoluter Quark und entspricht nur noch in einigen wenigen Ausnahmefällen den Tatsachen. Fast alle Wälder in Deutschland waren und sind massiven Eingriffen in Bestand und Boden unterworfen. Teilweise sind diese erst in den letzten zweihundert Jahren entstanden, manche sind vor siebzig Jahren komplett verschwunden. Aus einigen wurde Weideland, andere wurde vor vierzig Jahren in Jahrhunderte altem Ackerland angelegt. Ich warte immer noch auf die erste Klage vorm Verwaltungsgericht gegen eine Versagung einer Genehmigung für die Waldsuche...ein findiger Anwalt und ein schlauer Sondengänger sollten da sehr gute Aussichten auf Erfolg haben...

Auf der anderen Seite entscheidet jeder über sein Handeln selbst und muss entscheiden, ob er mit oder ohne Genehmigung unterwegs ist. Beides hat Vor- und Nachteile...

Hinzugefügt 15. Juli 2014, um 11:45:18 Uhr:

Geschrieben von Zitat von larod
Bin selbst Eigentümer von 6 Hektar Wald und kann rumbuddeln wie ich will.

Da unterliegst Du leider einem Irrtum. Aber in der Regel wird nichts passieren!

Offline
(versteckt)
#10
15. Juli 2014, um 11:49:49 Uhr

DA hast du das vom LDA in Bayern.


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

Sondengehen in Bayern.pdf
Offline
(versteckt)
#11
15. Juli 2014, um 11:52:44 Uhr

Bimm Bamm man kann es sich auch schwer machen ich brauche außerhalb von BD in Bayern keine NFG vom Denkmalamt nur die Erlaubnis des Besitzers soll aber keine Rechtsberatung sein


            larod  Smiley

Offline
(versteckt)
#12
15. Juli 2014, um 12:22:52 Uhr

Datei kann nicht geöffnet werden

Offline
(versteckt)
#13
15. Juli 2014, um 12:29:06 Uhr

Bekommst du den auf ?
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.blfd.bayern.de%2Fmedien%2Feinsatz_metallsonden.pdf&ei=XBDFU8-gC8rePbnXgfAM&usg=AFQjCNHlQL2atlyS8CpCnFrz09DDlkZauw


Offline
(versteckt)
#14
15. Juli 2014, um 16:13:04 Uhr

Danke Michael,

ich bin mal gespannt. Ich glaube noch nicht daran, dass es sich um eine offizielle Stellungnahme des BLFD handelt. Fehlender Kopfboden, keine Namensnennung etc.pp. Sieht mir etwas zusammen gebastelt aus. Wenn es denn so sein sollte, vertreten die Herren eine seltsame Rechtsauffassung, aber sei es dann den bayrischen Sondlern gegönnt.

Aber mein Hauptthema war eigentlich die Waldsuche...

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor