Zuerst würde ich die Stellungnahme vom LDA Bayern mal sehen, worin die Aussage enthalten ist, man bräuchte abseits von BD keine Genehmigung. Das glaube ich mit einer tödlichen Sicherheit nicht, wenn ich mir das Denkmalschutzgesetz für Bayern anschaue. Die Internetseite eines Sondengängers auf der er eine Art Gesprächsvermerk mit dem BLFD veröffentlicht, gereicht nicht als Stellungnahme.
Der Wald zählt in allen Bundesländern als archäologisch ungestörte Fläche. Das ist in der Praxis zwar ausgemachter Unsinn (Auf-, Abforstung, Umwidmung zum Weideland usw. usf.), dient aber als Rechtfertigung hier die Erteilung einer Genehmigung zu versagen. Grundsätzlich gibt es außer in Naturschutz und FFH-Gebieten kein Verbot einer Grabung, sofern der Bestand nicht gefährdet und die Tierwelt nicht übermäßig gestört wird. Ansonsten wäre eine regelmäßige Forstwirtschaft ja gar nicht möglich. Man macht sich hier einen juristischen Kniff zu Nutze: den Genehmigungsvorbehalt. Eine Genehmigung ist rein juristisch betrachtet ein Verwaltungsakt, mit dem ein grundsätzliches Verbot für den Einzelfall aufgeboben wird. Das besagt nichts anderes, als dass eine Nachforschung/Grabung (na nach Bundesland) grundsätzlich verboten ist, solange sie nicht genehmigt wurde. In der Genehmigung wird dann durch sogenannte Nebenbestimmungen konkretisiert wo, wie und was Du darfst, bzw. nicht darfst ("Tun - Dulden - Unterlassen"). Diese
ist zu erteilen, wenn keine Versagungsgründe vorliegen! Also wenn Du noch nie negativ im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgefallen bist, der Ort der Suche kein BD ist und nicht zu erwarten ist, dass Du dort BD auffindest und keine sonstigen schwerwiegenden Gründe vorliegen, dann
muss man Dir eine Genehmigung erteilen.
Im Falle des Waldes haben die Ämter Begriffen, dass hier die einzige generelle Chance besteht die Sondengänger zu gängeln! Man erklärt einfach, Wälder seien generell ungestört und damit quasi archäologische Zeitkapseln die in keinem Fall gestört werden dürfen. Das ist absoluter Quark und entspricht nur noch in einigen wenigen Ausnahmefällen den Tatsachen. Fast alle Wälder in Deutschland waren und sind massiven Eingriffen in Bestand und Boden unterworfen. Teilweise sind diese erst in den letzten zweihundert Jahren entstanden, manche sind vor siebzig Jahren komplett verschwunden. Aus einigen wurde Weideland, andere wurde vor vierzig Jahren in Jahrhunderte altem Ackerland angelegt. Ich warte immer noch auf die erste Klage vorm Verwaltungsgericht gegen eine Versagung einer Genehmigung für die Waldsuche...ein findiger Anwalt und ein schlauer Sondengänger sollten da sehr gute Aussichten auf Erfolg haben...
Auf der anderen Seite entscheidet jeder über sein Handeln selbst und muss entscheiden, ob er mit oder ohne Genehmigung unterwegs ist. Beides hat Vor- und Nachteile...
Hinzugefügt 15. Juli 2014, um 11:45:18 Uhr: | | Geschrieben von Zitat von larod Bin selbst Eigentümer von 6 Hektar Wald und kann rumbuddeln wie ich will. |
| | |
Da unterliegst Du leider einem Irrtum. Aber in der Regel wird nichts passieren!