[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 was beachten

Gehe zu:  
Avatar  was beachten  (Gelesen 1360 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Januar 2011, um 13:05:09 Uhr

wo darf überall sonden

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#1
12. Januar 2011, um 13:07:11 Uhr

was muß beim sondn rechtlich beachten

Offline
(versteckt)
#2
12. Januar 2011, um 15:39:18 Uhr

Moin,

die Frage ist so nicht zu beantworten, da es immer darauf ankommt, nach was Du forschen möchtest.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#3
12. Januar 2011, um 15:49:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Björn
wo darf überall sonden

Huch

Offline
(versteckt)
#4
13. Januar 2011, um 13:34:56 Uhr

Moin,

BGB bezüglich der Eigentumsrechte der Grundstückeigentümer, StGB §§ 242, 246, sowie Hausfriedensbruch (hab ich jetzt grad nicht den § da, dann § 304 StGB, das NSchG fast komplett, von Magerrasen bis naturnahe Flußufer, das DSchG ohnehin bezüglich BD und NFG....ach ja, das Fundrecht, ist im BGB mit dabei - hab ich was vergessen?

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#5
13. Januar 2011, um 13:46:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
hab ich was vergessen?


warm anziehen  Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
21. Januar 2011, um 22:54:51 Uhr

danke walter für die info.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
21. Januar 2011, um 22:59:45 Uhr

danke für die info walter,
ich habe an alte und neue münzen, waffen,  und das unbekannte zu finden

Offline
(versteckt)
#8
22. Januar 2011, um 13:18:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Björn
danke für die info walter,
ich habe an alte und neue münzen, waffen,  und das unbekannte zu finden

Moin,

da haben wir es schon. Um alte Münzen suchen zu wollen, benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ob die obere, die untere oder die Denkmalfachbehörde zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Um das herauszufinden, musst Du im Denkmalschutzgesetz Deines Bundeslandes nachschauen.

Viele Grtüße

Walter

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor