[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Was brauche ich um legal und abgesichert in Bayern sondeln gehen zu dürfen?

Gehe zu:  
Avatar  Was brauche ich um legal und abgesichert in Bayern sondeln gehen zu dürfen?  (Gelesen 20821 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
19. Januar 2014, um 19:50:59 Uhr

Hallo,

ich möchte ungern diesen alten Beitrag hochholen aber ich hab nun schon viel gelesen über das Sondeln in Bayern aber bei einem bin ich mir nun unsicher.
Wie verhält sich das mit dem Sondeln auf staatlichem Grund bzw. Staatsforst?
Darf ich da sondeln oder nicht?

Momentan bin ich auf dem Acker eines bekannten Bauern unterwegs....

Gruß
cox

Offline
(versteckt)
#16
19. Januar 2014, um 20:01:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von cox
Hallo,

ich möchte ungern diesen alten Beitrag hochholen aber ich hab nun schon viel gelesen über das Sondeln in Bayern aber bei einem bin ich mir nun unsicher.
Wie verhält sich das mit dem Sondeln auf staatlichem Grund bzw. Staatsforst?
Darf ich da sondeln oder nicht?

Momentan bin ich auf dem Acker eines bekannten Bauern unterwegs....

Gruß
cox

Ruf beim Ede Stoiber an, wenn der sein ok gibt, kannste losgehen!

Offline
(versteckt)
#17
19. Januar 2014, um 20:04:45 Uhr

Laut Gesetzeslage (Bayer. Waldgesetz u. Bayer. Naturschutzgesetz) ist es so, dass Jedem der freie Zugang zur Natur (Wald, Wiese, Fels, landw. Nutzflächen usw.) zum Genuss der Naturschönheiten, der Erholung, zum Ausüben von Sport, zum Wandern u. zum Radfahren zu gewähren ist. Auf die Belange der Grundstückseigentümer u. Nutzungsberechtigen ist Rücksicht zu nehmen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um Privat- od. Staatswald handelt. Es gibt einige Einschränkungen, welche aber für unsere Vorhaben nicht relevant sind (außer das Betretungsverbot bei landw. Flächen u. Wiesen zwischen Aussaat u. Ernte bzw. während des Aufwuchses), sowie die Störung von Vorhaben des Grundstückseigentümers od. Nutzungsberechtigten.

Das ganze ist in Art. 26 - 33 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ausführlich nachzulesen. Ist auch einfach formuliert, so dass man es gut verstehen kann.

Fazit:
Wenn du zum Zwecke der Erholung draußen rumläufst, niemanden bei der Ausübung seiner Interessen störst, nichts kaputt machst u. auch keine landw. genutzten Flächen während Aussaat u. Ernte betrittst, dann sollte es meines Erachtens keine Probleme geben.


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 19. Januar 2014, um 20:06:07 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#18
19. Januar 2014, um 20:16:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Laut Gesetzeslage (Bayer. Waldgesetz u. Bayer. Naturschutzgesetz) ist es so, dass Jedem der freie Zugang zur Natur (Wald, Wiese, Fels, landw. Nutzflächen usw.) zum Genuss der Naturschönheiten, der Erholung, zum Ausüben von Sport, zum Wandern u. zum Radfahren zu gewähren ist. Auf die Belange der Grundstückseigentümer u. Nutzungsberechtigen ist Rücksicht zu nehmen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um Privat- od. Staatswald handelt. Es gibt einige Einschränkungen, welche aber für unsere Vorhaben nicht relevant sind (außer das Betretungsverbot bei landw. Flächen u. Wiesen zwischen Aussaat u. Ernte bzw. während des Aufwuchses), sowie die Störung von Vorhaben des Grundstückseigentümers od. Nutzungsberechtigten.

Das ganze ist in Art. 26 - 33 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ausführlich nachzulesen. Ist auch einfach formuliert, so dass man es gut verstehen kann.

Fazit:
Wenn du zum Zwecke der Erholung draußen rumläufst, niemanden bei der Ausübung seiner Interessen störst, nichts kaputt machst u. auch keine landw. genutzten Flächen während Aussaat u. Ernte betrittst, dann sollte es meines Erachtens keine Probleme geben.


Gruß

S.

Ja, aber graben ist tabu!!

Offline
(versteckt)
#19
19. Januar 2014, um 21:04:24 Uhr

Wer sagt denn sowas?

Offline
(versteckt)
#20
23. Januar 2014, um 06:59:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Wer sagt denn sowas?

Kannst du das bitte kurz erläutern?
Gruß
Cox

Hinzugefügt 23. Januar 2014, um 06:59:46 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Wer sagt denn sowas?

Kannst du das bitte kurz erläutern?
Gruß
Cox

Offline
(versteckt)
#21
23. Januar 2014, um 07:38:21 Uhr

Nun, auf Privatgrund in Bayern brauchst du sowieso die Genehmigung des Besitzers für die Suche und das Graben. Im Wald ebenso, es greift aber zusätzlich das Waldgesetz, das Eingriffe in den Boden verbietet. Das liegt nun im Ermessen des Försters oder des Eigentümers in dir, mit deinem Grabelöchlein Staatsfeind Nummer 1 zu sehen, oder dein Loch angesichts der Verwüstungen die ein Harvester (Baumernter) verursacht, mit Missachtung zu strafen.


Finger und Detektor weg von Bodendenkmalen!!!

Offline
(versteckt)
#22
23. Januar 2014, um 11:46:37 Uhr

Die aktuelle Rechtslage steht in meinem ersten Beitrag. Das ist aktueller Stand. Das Halbwissen das ansonsten verbreitet wird, kann man nicht weiter ausführen, da es schlichtweg falsch ist.

Beispiel: verbotene Bodeneingriffe im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes sind z. B. Rodungen u. Abtragungen. Nicht der Sondler mit seinem Minispaten. Auch brauch ich keine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, um ein NICHT umfriedetes Gelände zu betreten. Und auch das ist wiederum aktuelle Gesetzeslage u. für Jedermann zum Nachlesen im Internet bereitgestellt.

Ohne jetzt konkret jemanden ansprechen zu wollen. Also nur ein ganz allgemeiner Kommentar: wer keinen Beruf erlernt hat, der sich mit Rechtslehre u. deren Systematik befasst, sollte auch keine Rechtsinterpretationen vornehmen. Das sorgt nur für Verwirrung u. ist wenig hilfreich.

« Letzte Änderung: 23. Januar 2014, um 11:51:53 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#23
23. Januar 2014, um 11:49:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Ohne jetzt konkret jemanden ansprechen zu wollen. Also nur ein ganz allgemeiner Kommentar: wer keinen Beruf erlernt hat, der sich mit Rechtslehr befasst, sollte auch nicht groß mitreden. Das kann böse ins Auge gehen.
Grinsend

« Letzte Änderung: 23. Januar 2014, um 11:49:36 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#24
08. Februar 2014, um 21:44:25 Uhr

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe in Bayern ist es so:

Mein Detektor kommt an und ich kann auf Landwirtschaftlich momentan nicht genutzen (kein Bodendenkmal usw.) Flächen mit der einverständniss des Bauern
sofort loslegen mit Sondeln.

Bei evtl. interessanten Funden (Germanisch, Römisch usw.) melde ich das.

Ist echt schwer das alles aus den Foren rauszulesen aber in Bayern scheint es ja so zu sein  Küsschen


Viele Grüße Martin


Offline
(versteckt)
#25
08. Februar 2014, um 23:58:43 Uhr

Vollkommen richtig. Rein theoretisch kannst du mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers auch auf das angesäte Feld. Liegt ja bei ihm, was er dir erlaubt und was nicht. Deswegen ist er ja der Eigentümer.  

Abschließend musst du den amtlich eingetragenen Bodendenkmälern noch Flächen gleichsetzen, von denen du weißt, vermuten oder annehmen kannst, dass sich dort Bodendenkmälern befinden KÖNNTEN. Sag also niemals, du bist auf einer bestimmten Fläche, weil deine Recherchen ergeben haben, daß...!  Weise

Du bist immer rein zufällig auf einer bestimmten Fläche, weils da grad so schön ist.  Küssen

« Letzte Änderung: 09. Februar 2014, um 00:04:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#26
09. Februar 2014, um 23:45:27 Uhr

willkommen hier im Forum   Winken Winken Winken

Offline
(versteckt)
#27
23. März 2014, um 18:07:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Neo001
Nagut ich glaub etz hab ichs verstanden!!

Is nich grad einfach für nen Anfänger wenn man hier und da so die Beiträge liest.

Hab z.B. grad diesen Beitrag gefunden auf der Seite des Landesamt für Denkmalpflege Bayern.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/medien/aktuelles_thema_raubgraeber_07-2010.pdf


Da wird es einem schon anders. Ich hab nicht vor verurrteilt zu werden nur für ein bissl "Schatzsuche" wobei ich auch glaube das da ziemlich überspitzt dargestellt wird.
Hab ja nicht vor auf nem BD (ohne Genehmigung) zu graben und wer des macht is selber Schuld wenn er erwischt wird.

Noch eine Frage gleich hier rein!!! Wie findet ihr meist den Besitzer eines Feldes auf? Steht ja leider net an den Acker geschlagen.





"Es muss erreicht werden, dass Jäger, Pilzsammler
und Spaziergänger, wenn sie auf Sondengeher/
Raubgräber treffen, nicht zögern und die Polizei verständigen."

Kann man so einen Herrn Kommissar nicht irgendwie rechtlich belangen?

Das ist ist ja wohl das hinterletzte.



Offline
(versteckt)
#28
23. März 2014, um 21:35:28 Uhr

Ziemlich krass, wie das formuliert ist...

Offline
(versteckt)
#29
23. März 2014, um 22:11:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von John Dooe
"Es muss erreicht werden, dass Jäger, Pilzsammler
und Spaziergänger, wenn sie auf Sondengeher/
Raubgräber treffen, nicht zögern und die Polizei verständigen."
Kann man so einen Herrn Kommissar nicht irgendwie rechtlich belangen?

Das ist ist ja wohl das hinterletzte.


Der Typ gehört ja weggesperrt.

Man stelle sich mal vor eine Polizeistreife auf dem Land, wo eh nur 2 Autos gleichzeitig Schicht haben müssen zur Kontrolle eines Sondengängers der nicht auf einem Bodendenkmal im Wald sondelt ausrücken und diesen zur Abschreckung kontrollieren, damit dieser in den Foren das wiederum als Abschreckung posten.
Währenddessen passiert ein Unfall oder ähnliches und die Polizei, die gerade auf dem Land chronisch unterbesetzt ist, kann die Unfallstelle nicht sichern und es gibt Tote und Verletzte durch das verspätete eintreffen der Streife.
Ich habe einmal Geschrei im Nebenhaus gehört das eindeutig auf ein Gewaltdelikt hinwies.
Die Minuten bis die Polizei eintraf und die Familie vor dem gewalttätig besoffenen Familienvater schützen konnte wollten nicht vergehen.
Sollte da jemand zu Tode kommen, weil die Polizei eine Ordnungswiedrigkeit die alte Metallfetzen und heruntergekommene Münzen betrifft, dann darf der neugebackene Kommisar, der den Mist geschrieben hat sich gern mal bei mir melden. 



Seiten:  Prev 1 2 3
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor