[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 was zählt laut Gesetz als Boden/Kulturdenkmal ?

Gehe zu:  
Avatar  was zählt laut Gesetz als Boden/Kulturdenkmal ?  (Gelesen 1019 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Januar 2013, um 13:39:31 Uhr

Ich würde gerne wissen was laut Gesetz genau als Boden/Kulturdenkmal zählt, nach was man ohne Genehmigung suchen darf.

Ich dachte bisher das sogar eine Scherbe für z.B. die Heimatgeschichte eines kleinen Dorfes einen besonderen wissenschaftlich Wert haben kann und somit ein Bodendenkmal sein kann. Für andere sind keltische Armreifen und bronzezeitliche Lappenbeile nicht unbedingt Bodendenkmale und somit wäre wohl nur die gezielte suche nach Funden auf Himmelsscheibenniveau genehmigungspflichtig. Es gibt also sehr verschiedene Auffassungen, gibt es genaue gesetzliche Regelungen oder ist das alles sehr schwammig und Interpretationssache?

Wikipedia sagt: "Bodendenkmäler sind im Boden liegende Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe oder Verkehrswege. Selbst noch im Boden verborgen und unentdeckt, ist das Bodendenkmal denkmalpflegerisch ein Zeugnis vergangener Kulturgeschichte, das nach seiner Entdeckung bezüglich seines Denkmalwerts eingeschätzt wird und unter Denkmalschutz gestellt werden kann."

Somit können doch Scherben Bd sein? Jeder weiß das Scherben überall liegen können, nehmen wir alle, überall(ausnahme Strand) billigent in kauf auf BD zu stoßen ?  Unentschlossen

Offline
(versteckt)
#1
20. Januar 2013, um 14:54:28 Uhr

hm....also meiner Meinung nach sind BD all die Orte die in dem jeweiligen Bundesland ,in dem man tätig ist, als diese in einer Liste dementsprechend ausgeschrieben sind!
Geschrieben von Zitat von Andvari
Somit können doch Scherben Bd sein?
ich glaub das ist von Behörde (Archäologe ) zu Behörde (Archäologe ) unterschiedlich (Ansichtssache  der jeweiligen Person  Zwinkernd )  
Geschrieben von Zitat von Andvari
Jeder weiß das Scherben überall liegen können, nehmen wir alle, überall(ausnahme Strand) billigent in kauf auf BD zu stoßen ?
Im Grunde kannst du sogar in deinem eigenen Garten auf solche Funde stoßen   Belehren Es gibt halt Flächen wo man evtl nachweislich (in einiger Entfernung war evtl mal ne Siedlung oder so ) verstärkt auf solche Funde stoßen könnte anderseits kanns aber auch überraschender Weise auf Flächen passieren wo man nix vermutet!BD ,so denke ich zumindest, sind wie erwähnt all die Flächen die als solches seitens des jeweiligen Bundeslandes auch ausgeschrieben wurde! Bewegliche BD können unter anderen die beschriebenen Scherben sein oder aber auch ne Münze usw usw....ansichtssache der jeweiligen ,zuständigen Behörde  Huch
Sollte ich in einer Interpretation hier falsch liegen so möge man mich verbessern!  
Allzeit gut Fund  Suchen

« Letzte Änderung: 20. Januar 2013, um 14:56:27 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#2
20. Januar 2013, um 15:30:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
...

Somit können doch Scherben Bd sein? Jeder weiß das Scherben überall liegen können, nehmen wir alle, überall(ausnahme Strand) billigent in kauf auf BD zu stoßen ?  Unentschlossen

Das ist genau richtig und selbst am Strand können solche Funde kommen.

Bis wann (Zeitstellung) ist aber in den BL sehr unterschiedlich geregelt. In SH gilt das bis 1945

Hier mal der Text aus den SH Gesetzt § 1

Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann.

Offline
(versteckt)
#3
20. Januar 2013, um 15:38:47 Uhr

NEINNNNNNNNNNNNN !!!!!!!

Bitte nicht !! Ich drehe durch !!

DAff

Offline
(versteckt)
#4
20. Januar 2013, um 15:57:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von DAff
NEINNNNNNNNNNNNN !!!!!!!

Bitte nicht !! Ich drehe durch !!

DAff

Bleib ruhig das wird hier 2 Mann Inszenierung. Na ja, können noch
Sternenstahl und Ötti dazu stoßen.

ich hoffe nur das Ernte, der Übermensch und andere welche durchblicken
sich hier nicht locken lassen und erst eingreifen wenn ein ahnungsloser
Neuling hier ver.....ßert wird.

« Letzte Änderung: 20. Januar 2013, um 15:59:27 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#5
20. Januar 2013, um 16:06:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
Somit können doch Scherben Bd sein? Jeder weiß das Scherben überall liegen können, nehmen wir alle, überall(ausnahme Strand) billigent in kauf auf BD zu stoßen ?

Habe gestern eine Keramik Scherbe gefunden.

Grüße aus der JVA Würzburg. Mücke
 Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#6
20. Januar 2013, um 16:13:51 Uhr

Moin,

das ist von Bundesland (BL) zu Bl unterschiedlich, z. B. Bayern:

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Was bedeutet, dass in Bayern Funde aus dem Mittelalter oder jünger grundsätzlich keine BD sind.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
20. Januar 2013, um 16:31:01 Uhr

wo muss man denn überall lesen? Denkmalschutzgesetz, Durchführungsbestimmungen(?), ??
bei Bayern habe ich auf die schnelle nur das im Gesetz gefunden:

Art. 1
Begriffsbestimmungen
(1) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

« Letzte Änderung: 20. Januar 2013, um 16:33:25 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
20. Januar 2013, um 16:39:25 Uhr

Im DschG deines Bundeslandes ! ---> Begriffsbestimmung

Offline
(versteckt)
#9
20. Januar 2013, um 17:28:00 Uhr

ich denke das eine stelle oder ort oder haus unzw erst ein Denkmal ist wen es rechtlicht eingetragen ist als Denkmal,  dan ist es geschutzt und heist es Denkmal und ist es ein geschutztes Denkmal.
also hier in holland gibs 18000 denkmaler wovon die helfte gezetslich geschutzt und der rest wirdt als ungeschutzt denkmal angemerkt wobei das betreten oder sondeln da NET strafbar ist.

wens jetz etisch ist um da zu sondeln das ist ne andere frage.



Offline
(versteckt)
#10
21. Januar 2013, um 07:56:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
.... und hättest Du jetzt noch bis zum Abs. (4) gelesen, das steht die Begriffbestimmung für die Bodendenkmäler, dann hättest Du den Absatz entdeckt, den ich weiter oben ins Posting eingefügt habe.

Viele Grüße

Walter


Moin,

ich habe mich noch nicht mit dem Denkmalschutz in den Niederlanden beschäfftigt. Er ist also auch regional unterschiedlich geregelt, weil Du nur Holland anführst. Haben die anderen Provinzen abweichende Denkmalschutzgesetze?

Bei Gebäuden ist es auch in Deutschland so, dass jedes Gebäude extra unter Denkmalschutz gestellt wird. Steht es nicht unter Denkmalschutz, dann kannst Du es umbauen oder abreißen. Bei Bodenfunde ist das anders geregelt, weil sie ja irgendwo verborgen im Boden liegen. Sie werden mit der Entdeckung automatisch zum Bodendenkmal, wenn sie von ihrer Art im Gesetz als Denkmal beteichnet werden. Das ist aber in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
 

Viele Grüße

Walter
Geschrieben von Zitat von Andvari
wo muss man denn überall lesen? Denkmalschutzgesetz, Durchführungsbestimmungen(?), ??
bei Bayern habe ich auf die schnelle nur das im Gesetz gefunden:

Art. 1
Begriffsbestimmungen
(1) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

.... und hättest Du jetzt noch bis zum Abs. (4) gelesen, das steht die Begriffbestimmung für die Bodendenkmäler, dann hättest Du den Absatz entdeckt, den ich weiter oben ins Posting eingefügt habe.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 21. Januar 2013, um 08:09:10 Uhr:

Geschrieben von Zitat von gider
ich denke das eine stelle oder ort oder haus unzw erst ein Denkmal ist wen es rechtlicht eingetragen ist als Denkmal,  dan ist es geschutzt und heist es Denkmal und ist es ein geschutztes Denkmal.
also hier in holland gibs 18000 denkmaler wovon die helfte gezetslich geschutzt und der rest wirdt als ungeschutzt denkmal angemerkt wobei das betreten oder sondeln da NET strafbar ist.

wens jetz etisch ist um da zu sondeln das ist ne andere frage.


Moin,

ich habe mich noch nicht mit dem Denkmalschutz in den Niederlanden beschäfftigt. Er ist also auch regional unterschiedlich geregelt, weil Du nur Holland anführst. Haben die anderen Landesteile abweichende Denkmalschutzgesetze?

Bei Gebäuden ist es auch in Deutschland so, dass jedes Gebäude extra unter Denkmalschutz gestellt wird. Steht es nicht unter Denkmalschutz, dann kannst Du es umbauen oder abreißen. Bei Bodenfunde ist das anders geregelt, weil sie ja irgendwo verborgen im Boden liegen. Sie werden mit der Entdeckung automatisch zum Bodendenkmal, wenn sie von ihrer Art im Gesetz als Denkmal beteichnet werden.
 

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 21. Januar 2013, um 08:13:56 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#11
21. Januar 2013, um 10:30:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
Für andere sind keltische Armreifen und bronzezeitliche Lappenbeile nicht unbedingt Bodendenkmale und somit wäre wohl nur die gezielte suche nach Funden auf Himmelsscheibenniveau genehmigungspflichtig.
Wi

Das hast du falsch verstanden, nach Auffassung unserer "Experten" kann die Himmelscheibe gar kein (bewegliches) Bodendenkmal sein, weil an der Stelle zuvor ja gar kein Bodendenkmal bekannt und eingetragen war.
Und außerdem haben die beiden Helden eigentlich nur Euromünzen gesucht.  Lächelnd

Offline
(versteckt)
#12
21. Januar 2013, um 14:23:58 Uhr

walter :


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/monumenten-en-erfgoed-archeologie/monumenten

(google translate :-)

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor