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 Willkürliche NFG Vergabe Hessen

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Avatar  Willkürliche NFG Vergabe Hessen  (Gelesen 1045 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Februar 2012, um 11:23:57 Uhr

Hallo Hessen, wie ich in einem anderen Forum nachlesen konnte werden NFG nach wie vor willkürlich vergeben.
Einigen wird nur noch eine Gemarkung und anderen ein ganzer Kreis genehmigt.
Der eine darf nur noch bei seinem Heimatort forschen, andere aber haben weit entfernte Bereiche.
Ablehnende Bescheide werden nach wie vor äußerst selten in schriftlicher Form dem Antragsteller zugesandt.
In der Regel wird man schon am Telefon abgewimmelt oder aber man macht die Antragsteller in einem persönlichem Gespräch
so rund das diese aufgeben.
Da man die Erfahrung auf Seiten des Amtes gemacht hat, das ein ablehnender Bescheid
mit nicht schlüssiger Begründung in einem Prozess enden kann, versucht man diesen in Schriftform zu umgehen.
Also alles wie vorher, es gibt Privilegierte Sucher die sich alles rausnehmen dürfen und andere die man aufs äußerste benachteiligt.

Gruß
Micha

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 11:26:17 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
20. Februar 2012, um 11:36:06 Uhr

Und was lernen wir daraus?

Meidet die Behörden, und ihr habt keinen Stress!

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(versteckt)
#2
20. Februar 2012, um 12:04:10 Uhr

Moin,

hier eine Empfehlung an alle die eine NFG für Hessen beantragen.

Besteht auf einen schriftlichen Bescheid. Die Behörde muss diesen Bescheid gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz ausstellen. Bisher ist es ihr noch nie gelungen, diesen Bescheid der gesetzlichen Vorgabe gemäß zu erstellen - jedenfalls ist mir kein Bescheid bekannt, der den Vorschriften genügen würde.

Wer eine NFG beantragt, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, der auch Verwaltungsrecht beinhaltet. Achtung, soweit mir bekannt ist, machen das nur zwei Rechtsschutzversicherungen in Deutschland.

Lasst Euch danach unter der E-Mail Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de  einen Antrag zusenden.

Wird dieser abgelehnt, dann geht in das Widerspruchsverfahren. Dazu gibt es zwei hierauf spezialisrte Rechtsanwälte, einer in Frankfurt und einer in Schweinfurt. Die Anschriften bekommt Ihr bei mir.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#3
20. Februar 2012, um 12:48:59 Uhr

Hallo,

ich schätze mal in bayern wird das nicht viel anders laufen. RSV und Widerspruchsverfahren klingt eigentlich plausibel. Wenn man schon einen Antrag auf eine NFG stellen kann muss dieser, eben auch unter gewissen Umständen, genehmigt werden und darf nicht willkürlich vergeben werden. Gleiches Recht für alle.  Belehren

mal eine ganz andere Frage, auch wenn es etwas blöd klingt.
Ist es möglich zwei NFG für verschiedene Bundesländer zu beantragen? (1 Antrag je Bundesland!)
z.B. bei Bayern und Hessen. ( wenn man desöfteren grenzübergreifend sondeln möchte)

Oder gilt diese nur für das Bundesland in dem der "Heimatort" liegt. ?

Hat darüber schon mal jemand etwas in Erfahrung gebracht.

Gruß mücke

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 12:50:52 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. Februar 2012, um 13:54:06 Uhr

Hallo Mücke, das Recht dazu hast Du ganz unabhängig davon wo Du wohnst! Der Antrag kann abgelehnt werden,
muss aber begründet sein. Eine Begründung im Sinne dessen das man nur am Heimatort suchen o. forschen darf
ist nicht zulässig.

Gruß
Micha

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#5
20. Februar 2012, um 14:23:03 Uhr

Hiho!

Ich lese schon und immer wieder (auch in andereren Freds), wenn es um diverse NFG's etc geht, "Ich schätze mal..." Ich habe gehört...", "Ich habe anderswo gelesen...." und dann sind da immer seeeeeehr viel persönliche Meinungen... und bald haben die ersten Schaum vorm Mund! Präsentiert doch mal Fakten und Tatsachen, bzw. Quellen und Links. Ansonsten ist das Halbwissen und Hörensagen, dass nur zu einer unausgegorenen Diskussion führt in die bald dein Mod eingreifen muss.

Den Beitrag von Ernte AG will ich erst garnicht ansprechen, sonst geht es hier gleich wieder in alt bekannter Weise ab...  Nono


Der Beitrag von Walter Franke ist ein gutes Beispiel, wie ein fundierter, sinnvoller und vor allem sachlich-emotionsloser Beitrag aussieht, danke dafür, Walter!!  Super

Ich will hier nicht die freie Meinungsäußerung unterbieten, absolut nicht!!
Aber bei diesem Beitrag und dieser Unterschrift driftet man sehr schnell von einer gescheiten Diskussion über ein an sich wichtiges Thema in die Kindergartenphase ab. ...ich höre die Sonne schon wieder aufgehen...

Nur mal so als Denkanstoß!

lg
wk

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 14:28:21 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
20. Februar 2012, um 14:31:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Willekin
Ich lese schon und immer wieder (auch in andereren Freds), wenn es um diverse NFG's etc geht, "Ich schätze mal..." Ich habe gehört...", "Ich habe anderswo gelesen...." und dann sind da immer seeeeeehr viel persönliche Meinungen... und bald haben die ersten Schaum vorm Mund! Präsentiert doch mal Fakten und Tatsachen, bzw. Quellen und Links. Ansonsten ist das Halbwissen und Hörensagen, dass nur zu unausgegorenen Diskussion führt in die bald der Mod eingreift.


Wenn es Dich interessiert wirst Du über Google sicher fündig.
Einfach mal diverse Suchbegriffe eingeben o. in anderen Foren suchen!



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#7
20. Februar 2012, um 14:44:34 Uhr

Ich bin über die Entwickung im Nachbarland Hessen soweit auf dem laufenden, denke ich... Idee

Ich meine solche Aussagen:

Geschrieben von Zitat von cartouche
Einigen wird nur noch eine Gemarkung und anderen ein ganzer Kreis genehmigt.
Der eine darf nur noch bei seinem Heimatort forschen, andere aber haben weit entfernte Bereiche.
Ablehnende Bescheide werden nach wie vor äußerst selten in schriftlicher Form dem Antragsteller zugesandt.
In der Regel wird man schon am Telefon abgewimmelt oder aber man macht die Antragsteller in einem persönlichem Gespräch
so rund das diese aufgeben.

Da kann ich mich grün googlen, und selbst wenn ich die entsprechende Passage finde, ist das kein Beweis, dass es auch tatsächlich so passiert... ich will niemandes Glaubwürdigkeit anzweifeln, aber im Netz steht soooo viel Schmu, da fällt es einem schwer zu differenzieren  Verlegen

Ich will, wie gesagt, niemanden auf die Füße treten, nur diese unsachlichen Diskussionen in der letzten Zeit über Nachforschungsgenehmigungen und Schatzregale werden sehr emotional und halbseitig geführt.
Wenn man diese Diskussionen mal etwas distanzierter durchliest, sind diese schon fast ein Argument, das gegen Hobbysondler spricht. (Siehe Beitrag von Ernte AG)...

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
20. Februar 2012, um 14:56:31 Uhr

Nachzulesen im BFF!


« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 15:22:22 Uhr von (versteckt) »

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#9
20. Februar 2012, um 15:22:32 Uhr

Die oberste hessische Denkmalschutzbehörde erstellt keine schriftlichen Ablehnungsbescheide???

Wer steht denn, im verwaltungsrechtlichen Sinne, "über" dem Landesdenkmalamt? ( Hess. Ministerium Kunst und Wissenschaft?)

...


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(versteckt)Themen Schreiber
#10
20. Februar 2012, um 15:30:35 Uhr

Richtig, genau dieses Ministerium! Dieses aber arbeitet in Absprache mit dem Landesamt.

Mir sind mehrere Personen persönlich bekannt mit denen so wie oben beschrieben  verfahren wurde.
Zudem habe ich dieses Verfahren auch mitgemacht und kann belegen das es bei mir fast ein Jahr dauerte bis ich einen ablehnenden
Bescheid erhalten habe. Diesen habe ich aber erst nach vielfachen Schreiben meinerseits, die ebenso lange Zeit nicht beantwortet wurden, dann erst
nach entsprechendem Druck zugesandt bekommen.

« Letzte Änderung: 20. Februar 2012, um 15:33:06 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#11
21. Februar 2012, um 08:48:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von dictus
Die oberste hessische Denkmalschutzbehörde erstellt keine schriftlichen Ablehnungsbescheide???

Wer steht denn, im verwaltungsrechtlichen Sinne, "über" dem Landesdenkmalamt? ( Hess. Ministerium Kunst und Wissenschaft?)

...



Moin,

nur zur Aufklärung. Die obereste denkmalschutzbehörde erstellt sowieso keine Ablehnungsbescheide, weil sie auch keine NFG erteilt, dafür ist die Denkmalfachbehörde zuständig, auch wenn es im Gesetz anders steht, aber es gibt da ein Zusatzgesetz, in dem geregelt ist, dass Abweichend vom DSchG in dem die Zuständigkeit bei der obersten DSchB liegt, seit dem 01.01.1999 die Denkmalfachbehörde zuständig ist.

Diese aber verschleppt Anträge, sie gehen bündelweise auf dem internen Postweg verloren, alle Fundberichte und Meldungen der Jahre 2000 bis 2003 sind nicht auffindbar, Bescheide werden ohne Rechtsbehelfsbelehrung erstellt (Dr. Schade-Lindig) und kein einizger Ablehnungsbescheid, keine einzige NFG die dem Antrag nicht in vollem Umfang entspricht ist gem. § 39 VerwVerfG abgefasst.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 21. Februar 2012, um 08:52:13 Uhr von (versteckt) »

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