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 Wo darf ich in RLP sondeln?

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Avatar  Wo darf ich in RLP sondeln?  (Gelesen 6436 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. April 2009, um 21:59:30 Uhr

Hallo,

ich habe gehört im Wald, an nicht Kulturdenkmäler o.ä. dürfte ich in RLP sondeln.

Ist dem so? Oder gibt es hier Einschränkungen wie z.B. nur auf Wald wegen?
Wie sieht es auf Äckern aus? Oder am Rhein-Ufer? Und an öffentlichen Badeseen?

Wäre klasse Ihr hättet hier eine Antwort.

Ach ja und wie ist es in NRW?

Danke

Offline
(versteckt)
#1
19. April 2009, um 23:59:11 Uhr

Hallo,

in NRW musst Du eine Nachforschungsgenehmigung beantragen. Wir haben hier im Forum irgendwo einen Vordruck wenn ich mich richtig erinnre. Suche einfahc mal mittels Suchfunktion danach. In RLP ista uch eine Nachforschungsgenehmigung nötig soweit ich weiß.

Viele Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)
#2
20. April 2009, um 05:19:04 Uhr

Hi

Ja du benötigst ein Genehmigung.
Wald und Wiese ist tabu.
Nur jung bewegte Erde.

Schreib mal von wo du kommst.

Gruß CR

(versteckt)Themen Schreiber
#3
20. April 2009, um 19:51:17 Uhr

Heisst Wald und Wiese auch, dass ich da nicht mit meiner Sonde drüber laufen darf? Und auch wenn ich dort nicht grabe, oder nur 5-10cm?

Wohne in der nähe von Köln, würde aber lieber in der Eifel im nördlichen RLP sondeln.
Wer sondelt hier denn sonst noch?

Offline
(versteckt)
#4
21. Juni 2009, um 06:50:29 Uhr

Moin,

in RP werden die NFG dezentral ausgestellt, in Koblenz, Trier, Speyer und Mainz.

Speyer und Trier machen das auch, Mainz und Koblenz nicht. Die NFG in RP sind teilweise sehr umfangreich und beinhalten auch die Nachforschung auf Wiesen und im Wald, allerdings bekommst Du die erweiterten NFG erst nach einer Bewährungszeit.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#5
07. Januar 2010, um 20:38:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus Rex
Hi

Ja du benötigst ein Genehmigung.


Hi!
Gilt das auch für 0 8 15 - Äcker, oder reicht da die Genehmigung vom jeweiligen Bauer?

Offline
(versteckt)
#6
08. Januar 2010, um 19:41:09 Uhr

Moin,

ein Denkmalschutzgesetz gilt immer für ein komplettes Bundesland, also bis zum letzten Quadratmeter.

Du benötigst immer zwei Genehmigungen, die nach öffentlichen Recht, also die NFG und die nach privaten Recht, also die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, sein Grundstück nach archäologischen Bodendenkmälern absuchen zu dürfen und vorallem um dort Löcher in den Boden graben zu dürfen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#7
03. April 2010, um 22:20:54 Uhr

Hallo Walter
Wie lang ist die Bewährungszeit

Gruß Wurm

Offline
(versteckt)
#8
04. April 2010, um 07:13:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von wurm
Hallo Walter
Wie lang ist die Bewährungszeit

Gruß Wurm

Moin,

dazu kann ich nichts schreiben - bin aus Hessen. Mir liegen nur die Infos vor, die ich oben bereits beschrieben habe.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#9
04. April 2010, um 08:13:17 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

in RP werden die NFG dezentral ausgestellt, in Koblenz, Trier, Speyer und Mainz.




..

Das stimmt auch nicht mehr.  Belehren














..

















Geschrieben von {author}

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.




..


Offline
(versteckt)
#10
04. April 2010, um 09:29:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Das stimmt auch nicht mehr.  Belehren



@Pfälzer

Was Walter schreibt stimmt wohl  Schockiert

und wird keineswegs von Deinem Gesetzesauszug widerlegt

WaldWiese

Offline
(versteckt)
#11
04. April 2010, um 09:52:32 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Was Walter schreibt stimmt wohl  Schockiert




..

Was Walter schreibt ist falsch. Das war so - unbestritten. Ich habe schon die Genehmigungen gesehen.













..

















Geschrieben von {author}

und wird keineswegs von Deinem Gesetzesauszug widerlegt




..
   Super

HuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuchHuch?    :'(



« Letzte Änderung: 04. April 2010, um 09:55:24 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#12
04. April 2010, um 09:58:45 Uhr

 

und was steht drauf?

Für unseren Kreis werden die NFG´s von Speyer ausgestellt. Also genau das was Walter schreibt.

Zitat

" in RP werden die NFG dezentral ausgestellt, in Koblenz, Trier, Speyer und Mainz. "

WaldWiese


Offline
(versteckt)
#13
04. April 2010, um 10:15:20 Uhr

Zentral ist das ganze anscheinend nur für die NFG der Ehrenamtlichen.













..

















Geschrieben von {author}

und was steht drauf?




..

Da würde dir einer abgehen.  Grinsend


Offline
(versteckt)
#14
04. April 2010, um 10:27:19 Uhr

Du bist mir ja ein ganz pfiffiges Kerlchen  Irre

Frohe Ostern

Westpfälzer



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