Ahoihoi!
In Niedersachsen darfst Du mit entsprechender Nachforschungsgenehmigung (NFG) überall Sondeln,
wo es Dir die zuständige Denkmalbehörde erlaubt, Genehmigungen für den Wald werden nur in sehr seltenen Ausnahmen erteilt!Ansprechpartner ist letztendlich Dr. Michael Geschwinde, der Braunschweiger Bezirksarchäologe, den Antrag stellt man aber bei der zuständigen Denkmalbehörde (meist gleichzeitig das Bauamt).
Genauere Auskunft und Adressen findest Du Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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In Deinem Antrag berufst Du Dich auf §12 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und Du musst den Bereich in dem Du suchen willst eingrenzen. Da reicht es, wenn Du einen TK25-Ausschnitt mit dem markierten Feldstück mit einreichst. Die Genehmigung wird dann befristet erteilt (meist zwischen 6-12 Monaten) nach 4-8 Wochen gegen die Auflage, alle historische relevanten Funde zu melden und ggf leihweise Museen, etc zur Verfügung zu stellen, erteilt.
Noch!Niedersachsen beschließt leider gerade ein "großes Schatzregal" wodurch sämtliche Funde dem Land Niedersachsen zufallen!
Ich komme aus Peine und habe seit letztem Jahr eine Genehmigung für einen Teil der hiesigen Feldmark, ich kann Dir bei dem Antrag helfen.
Wenn Du noch weitere Fragen hast kannt Du mir gerne stellen (auch per PN).
Gruß
wk