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 Zum "neuen" Wind in Hessen!

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Avatar  Zum "neuen" Wind in Hessen!  (Gelesen 1541 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
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17. Dezember 2010, um 21:34:57 Uhr

Archäologie, Interview mit Egon Schallmayer vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen
ZITAT aus Frankfurter Rundschau vom 22 oder 23.08.2007

"Die Guten ins Boot nehmen "
Egon Schallmayer (FR)
Schatzsucher, Raubgräber oder Hobbyarchäologen. Machen Sie da noch einen Unterschied?
Schatzsucher sind oft am Einzelobjekt interessiert und nicht am Fundzusammenhang, aus dem Archäologen wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen. Man muss genau prüfen, wenn man ehrenamtliche Mitarbeiter aus der Schatzsucherszene rekrutiert und hinterfragen, ob sie gefundene Stücke meistbietend verkaufen wollen. Es gibt verschiedene Kategorien. Uns sind die am liebsten, die mit uns zusammenarbeiten wollen.
Was halten Sie von den privaten Sondengängern?
Sondengänger an sich sind weder gut noch böse. Wenn sie ohne Wissen des Grundeigentümers und Nachforschungsgenehmigung Funde bergen und verkaufen, können sie sich der Hehlerei oder Unterschlagung strafbar machen. Vielen ist das nicht klar. Aber ein mündiger Bürger sollte wissen, was er tut. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Wir können uns vorstellen, so etwas wie einen Führerschein für Sonden einzuführen.
Wie wollen Sie die Schäden minimieren?
Wir operieren in Hessen auf einer gesetzlichen Grundlage, die kein Schatzregal kennt, wonach archäologische Funde eo ipso dem Land oder bei Grabungen durch das Amt, wenigsten dem Amt gehören. Hier gehören Funde zu einer Hälfte dem Finder und zur anderen dem Bodeneigentümer. Das gilt es zu überdenken.
Will Hessen das Schatzregal?
Das kleine Schatzregal wäre eine Kompromisslösung. Das große Schatzregal birgt die Gefahr, dass Leute, die nichts behalten dürfen, auch nichts mehr melden werden. Den klassischen Raubgräber, der aus der Sucht heraus agiert, kriegen sie ohnehin nicht kontrolliert.
Was ist mit der Ausbildung von passionierten Schatzsuchern?
Nachforschungen kann nur durchführen, wer eine denkmalfachliche Eignung hat. Die müssen wir prüfen. Dazu haben wir Kategorien entworfen, die juristisch nachvollziehbar sind. Wir legen Wert auf wissenschaftlich verwertbare Berichte. Wir wollen die Guten ins Boot nehmen und den Schlechten zeigen, wo sie falsch handeln.
Wie viele lizensierte Sondengänger verträgt Hessen?
Wir versuchen das zu steuern, indem wir den Leuten nur einen bestimmten Bereich zur Nachforschung zur Verfügung stellen. Das Land ist groß genug. Nach einer gewissen Zeit wird man sehen, dass sich die Spreu vom Weizen trennt.
Viele Schatzsucher fühlen sich zu Unrecht diffamiert.
Als aufgeklärter Mensch weiß ich, welche Rechte ich habe und kann nicht sagen: "Ich bin viel zu dumm, das alles zu kapieren." Was nicht heißt, dass ich die Faszination des Schatzsuchens, die man ja auch der Wissenschaft unterstellt, nicht verstehen kann.
Können Sie die bislang entstandenen Schäden beziffern?
Die ideellen Schäden sind enorm, wenn sie ein Fundstück aus ihrem Kontext reißen. Es gibt Berechnungen, die den materiellen Schaden im zwei-, bis dreistelligen Millionenbereich sehen. Das ist eine beträchtliche Summe an verlorenem Volksvermögen.
Interview: Sebastian Gehrmann

Hinzugefügt 17. Dezember 2010, um 21:42:57 Uhr:

Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Stresemannstraße 94
10963 Berlin
Bundesweite Einführung eines Schatzregals im § 984 BGB
Sehr geehrter Herr Staatsminister Neumann,
vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die deutschlandweite
Einführung des Schatzregal möchten wir als Verband auf einige wichtige
Punkte hinweisen und Ihnen den breiten Erfahrungsschatz, den unsere
Mitglieder in der praktischen Anwendung dieser Regelung sammeln konnten,
zur Verfügung stellen.
Der Verband der Landesarchäologen hat anlässlich einer öffentlichen
Anhörung zum Kulturgutschutzgesetz vorgetragen, dass er seit vielen Jahren
vergeblich versucht die Bundesländer Bayern, Hessen und NordrheinWestfalen
dazu zu bewegen, eben dieses Schatzregal im Denkmalschutzgesetz
einzuführen.
Wie bereits mehrfach zuvor scheiterte eine entsprechende
Gesetzesinitiative 2003 im Bayerischen Landtag. Der Bayerische Landtag
sprach sich mehrheitlich gegen ein Schatzregal aus.
Bereits 2002 beschloss die FDPFraktion
im Rheinlandpfälzischen
Landtag
das Schatzregal abzuschaffen.
Auch der renommierte hessische Landesnumismatiker Prof. Niklot Klüßendorf
bezieht eindeutig Stellung gegen das Schatzregal und "...hat schon 1992
überzeugende pragmatische Bedenken gegen das Schatzregal artikuliert.“
(Quelle: Dr. Klaus Graf, Universität Freiburg/ Rezension des Buches von
Ralf Fischer zu Cramburg: Das Schatzregal. Der obrigkeitliche Anspruch auf
das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten/
HoehrGrenzhausen:
Numismatischer Verlag Gerd Martin Forneck 2001)
Der Rechtsanwalt Ralf Fischer zu Cramburg hat sich eingehend mit dem
Schatzregal befasst und kommt zu dem Schluss, dass ein Schatzregal sowohl
gegen die Verfassung verstößt, als auch kontraproduktiv für den
Denkmalschutz selbst ist.
Ein Schatzregal bewirkt, dass die meisten Entdecker archäologischer
Bodenfunde diese nicht den Denkmalschutzbehörden melden, weil sie Angst
haben, dass ihnen der Fund entzogen wird.
So werden z.B. in BadenWürttemberg,
dort gibt es ein Schatzregal, so gut
wie keine archäologischen Bodenfunde den Denkmalschutzbehörden gemeldet.
In Hessen dagegen, dort gilt der § 984 BGB, wurden in den letzten Jahren
11 Münzschatzfunde mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen gemeldet.
Weiterhin wurde die Entdeckung einer spätantiken alemannischen Siedlung
mit eigener Münzprägestätte, mehrere bronzezeitliche Schatzfunde sowie
eine Vielzahl von Einzelfunden (wie römische Goldringe, bronzezeitliche
Beile, römische Fibeln) gemeldet. Alle diese Funde wurden nachweislich in
Hessen entdeckt und wurden nicht, wie einige Archäologen gerne zur
Begründung der Notwendigkeit eines Schatzregals argumentieren, in anderen
Bundesländern entdeckt und in Hessen gemeldet.
Statt die Einführung eines Schatzregals zu forcieren, würde die
Abschaffung des Schatzregals in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer
die Archäologie einen wichtigen Schritt weiterbringen und es würden ihnen
nicht mehr so viele archäologischen Bodenfunde für eine wissenschaftliche
Auswertung vorenthalten werden.
Auf ein weiteres Problem möchten wir Sie aufmerksam machen.
Großbritannien und Dänemark haben schon vor vielen Jahren verbindliche
Regeln geschaffen um die Nachforschung nach archäologischen Bodenfunden zu
regeln und so die illegale Suche zu unterbinden.
Statt eines Schatzregals gibt es in Großbritannien den "Treasure Act".
Damit wird ganz genau geregelt, wann ein archäologischer Bodenfund wegen
seiner herausragenden wissenschaftlichen Bedeutung einzuziehen ist und
wie die Höhe der Entschädigung für den Entdecker ermittelt wird.
Ihr britischer Kollege, der Kulturminister David Lammy, äußerte sich
überaus positiv zur Zusammenarbeit der Sondengänger mit den
Denkmalschutzbehörden und unterstreicht den wichtigen Beitrag, den
Sondengänger für die Erforschung der britischen Geschichte erbringen.
Wir bitten Sie, sich mit der Problematik Schatzregal umfassend
auseinanderzusetzen und dazu auch die Vertreter von ca. 30.000
ehrenamtlichen Geländebegehern, Heimatforschern und Sondengängern
anzuhören.
Dies soll die Notwendigkeit verdeutlichen, dass in diesen Fragen durchaus
dringender Handlungsbedarf besteht. Im Sinne einer praktikablen Lösung
stellen wir Ihnen gerne unsere Kenntnisse zur Verfügung und beantworten
weitere Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Verband Deutscher Sondengänger & Heimatforscher e.V
Schützenstraße 25
96242 Sonnefeld
Telefon: +49 9562 502585
Telefax: +49 9562 502586
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Hinzugefügt 17. Dezember 2010, um 21:51:47 Uhr:

 Quelle: Denkmalpflege 3-2008, S. 2 ff, (Auszug), Autor: Egon Schallmayer

Die Idee des § 984 BGB, dass der Eigentümer der verborgenen Sache und deren Entdecker Miteigentümer des Schatzes werden, geht auf das römische Recht zurück und wird "hadrianische Teilung" genannt. In der Praxis ergibt sich durch die allein mögliche Anwendung des Schatzfundparagrafen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, dass z. B. selbst bei einer staatlichen Grabung das Land nur jeweils die Hälfte des Eigentums erwerben kann. Wenn man das Gesamtobjekt in öffentlichen Besitz bringen möchte, muss die andere Hälfte durch Abfindung hinzuerworben werden. Dies führte beispielsweise in Hessen im Fall der keltischen Fürstengräber vom Glauberg dazu, dass diese mittlerweile für die Landesbevölkerung ungemein Identität stiftenden Funde vom Land Hessen selbst mit viel Geld angekauft werden mussten. Damit ist der wohlmeinende Sinn des § 984 BGB ad absurdum geführt!
Im Fall der staatlichen Grabungen lässt sich in den meisten Fällen eine Eigentumsregelung finden, da die meisten Grabungen infolge öffentlicher Baumaßnahmen notwendig werden. Die Ei nigung mit den dabei beteiligten übrigen Trägem öffentlicher Belange führt in der Regel zu keinerlei Schwierigkeiten. Das zentrale Problem des Schatzfundparagrafen nach BGB stellt der Umstand dar, dass der gesetzliche Eigentumserwerb selbst dann eintritt, wenn die Bloßlegung, Entdeckung oder Besitzbegründung rechtswidrig war. "Unter der Herrschaft von § 984 BGB wird nämlich der ,Raubgräber' selbst als Krimineller bei gezielter Entdeckung durch den Entdeckeranteil sogar noch am Schatzfund belohnt. Die Schatzfund-Regelung in Deutschland begünstigt (ungewollt) den unerlaubten Umgang mit archäologischen Funden. Denn selbst in den Bundesländern mit Schatzregal bewirkt sie, dass die Belohnung des Täters nicht völlig auszuschließen ist, weil das Schatzregal der öffentlichen Hand grundsätzlich nur dann das Eigentum an einem Fund zuweist, wenn ausreichende inhaltliche Gründe vorliegen. Unabhängig davon "hinterlässt die Vorstellung, dass von der öffentlichen Hand finanzierte Ausgrabungen notwendigerweise zur privaten Gewinnmaximierung führen, weil für die dabei zutage getretenen Bodenfunde, sofern sie in eine öffentliche Sammlung gelangen sollen, Entschädigung gezahlt werden muss, nicht nur bei den Archäologen einen faden Nachgeschmack." Sie erscheint einfach abwegig! Die Juristen schlagen deshalb entweder die Einführung des Schatzregals in allen Landesdenkmalschutzgesetzen vor oder empfehlen eine Ergänzung des § 984 BGB dahingehend, dass nicht der ohne Genehmigung suchende, mit unerlaubten Mitteln arbeitende Finder, sondern der Staat bzw. das Land den Entdeckeranteil erhält. Hinzuzufügen wäre, dass bei einer staatlichen Grabung die andere Schatzhälfte auch dem Land gehören müsste.

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Hinzugefügt 17. Dezember 2010, um 22:06:21 Uhr:

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« Letzte Änderung: 17. Dezember 2010, um 22:06:21 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#1
19. Dezember 2010, um 13:27:02 Uhr

Gibt es eine Antwort vom Staatsminister Neumann?

Wie sieht eigentlich der Wind an der Küste von Nord- und Ostsee aus, speziell in Schleswig-Holstein?

"Auch in Deutschland werden Funde wieder häufiger. Ein Kollege aus dem Kultusministerium in Kiel steht in engem Kontakt mit Bland. Er prüft Wege, das englische System in Schleswig-Holstein zu kopieren."

Quelle:
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http://www.zeit.de/2010/16/Acker-Schatzsuche?page=3


Wenn auch hier der "Treasure Act" eingeführt wird, und die Fundmeldungen in SH ansteigen, so sollte das Vorbild für weitere Bundesländer werden und einiges in unserem Sinne in Bewegung setzen.



"Bereits 2002 beschloss die FDPFraktion
im Rheinlandpfälzischen
Landtag
das Schatzregal abzuschaffen."
Was wurde daraus - Beschluß gefasst und gescheitert?

Man sollte richtigerweise alle Wege in Betracht ziehen, auch Wege, das SG in Bundesländern abzuschaffen bzw mit einem System ähnlich des "Treasure Acts" aufwerten.


"...Unabhängig davon "hinterlässt die Vorstellung, dass von der öffentlichen Hand finanzierte Ausgrabungen notwendigerweise zur privaten Gewinnmaximierung führen, weil für die dabei zutage getretenen Bodenfunde, sofern sie in eine öffentliche Sammlung gelangen sollen, Entschädigung gezahlt werden muss, nicht nur bei den Archäologen einen faden Nachgeschmack."
Ist natürlich ein fader Beigeschmack, wenn ein keltisches Fürstengrab entdeckt wurde und man dem Entdecker für seinen Fund noch Geld zahlen muss.
Dann doch lieber einen Gewerbepark bauen, die Arbeiter anweisen, alles was sie finden zusammen mit der Erde wegzuschütten, und somit der Allgemeinheit sämtliche Kenntnisse über einen tollen Fund zu entziehen.

Die Archäologen leben in einer Traumwelt, in der sie unendlich Zeit und Geld haben, alle BD und interessanten Gegenden für sich zu beanspruchen und vollständig abzuarbeiten.
Totale Utopie, und deswegen sind sie zwangsläufig auf die Hilfe von Sondengängern angewiesen oder sehen darin einen knallharten Konkurrenzkampf bei dem niemand so richtig gewinnen kann.


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(versteckt)
#2
19. Dezember 2010, um 14:38:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Progamer
Gibt es eine Antwort vom Staatsminister Neumann?

"Auch in Deutschland werden Funde wieder häufiger. Ein Kollege aus dem Kultusministerium in Kiel steht in engem Kontakt mit Bland. Er prüft Wege, das englische System in Schleswig-Holstein zu kopieren."

Quelle:
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http://www.zeit.de/2010/16/Acker-Schatzsuche?page=3


Bereits 2002 beschloss die FDPFraktion im Rheinlandpfälzischen Landtag das Schatzregal abzuschaffen."
Was wurde daraus - Beschluß gefasst und gescheitert?

Man sollte richtigerweise alle Wege in Betracht ziehen, auch Wege, das SG in Bundesländern abzuschaffen bzw mit einem System ähnlich des "Treasure Acts" aufwerten.


"...Unabhängig davon "hinterlässt die Vorstellung, dass von der öffentlichen Hand finanzierte Ausgrabungen notwendigerweise zur privaten Gewinnmaximierung führen, weil für die dabei zutage getretenen Bodenfunde, sofern sie in eine öffentliche Sammlung gelangen sollen, Entschädigung gezahlt werden muss, nicht nur bei den Archäologen einen faden Nachgeschmack."
Ist natürlich ein fader Beigeschmack, wenn ein keltisches Fürstengrab entdeckt wurde und man dem Entdecker für seinen Fund noch Geld zahlen muss.
Dann doch lieber einen Gewerbepark bauen, die Arbeiter anweisen, alles was sie finden zusammen mit der Erde wegzuschütten, und somit der Allgemeinheit sämtliche Kenntnisse über einen tollen Fund zu entziehen.

Die Archäologen leben in einer Traumwelt, in der sie unendlich Zeit und Geld haben, alle BD und interessanten Gegenden für sich zu beanspruchen und vollständig abzuarbeiten.
Totale Utopie, und deswegen sind sie zwangsläufig auf die Hilfe von Sondengängern angewiesen oder sehen darin einen knallharten Konkurrenzkampf bei dem niemand so richtig gewinnen kann.



Moin Progamer,

Staatsminister Neumann hat dem Verband geantwortet. Er lehnt ein bundesweites Schatzregal ab, da dadurch jeder Anreiz zur Fundmeldung fehlen würde.

Die FDP-Fraktion, ist in RP in der Opposition, da kann sie nicht viel ausrichten.

Wie kommen wir an den kompletten Bericht aus der ZEIT?

Wer steht mit dem Engländer in Kontakt?

Die Gelder für den Ankauf sollen nicht aus Steuergeldern gezahlt werden, das ist in England auch nicht so. Entweder kauf ein Museum an und / oder die Heritage Lottery stellt das Geld zur Verfügung. Letztere bezahlt auch an Archäologievereine bis zu 50.000 Pfund für Ausgrabungen.
Hier hat man dafür nie Geld, lehnt aber das englische Vorbild ab, weil es einige Fehler hat. Diese Fehler sind jedoch bekannt, es gibt ja schließlich keine Verpflichtung auch die Fehler aus dem englichen System (dem PAS) zu übernehmen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
19. Dezember 2010, um 15:30:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Wie kommen wir an den kompletten Bericht aus der ZEIT?


Ich habe Ihn, werde Ihn kopieren und hier einstellen!
Gruß
Micha

Offline
(versteckt)
#4
19. Dezember 2010, um 16:06:56 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Die ideellen Schäden sind enorm, wenn sie ein Fundstück aus ihrem Kontext reißen. Es gibt Berechnungen, die den materiellen Schaden im zwei-, bis dreistelligen Millionenbereich sehen. Das ist eine beträchtliche Summe an verlorenem Volksvermögen.




..

In diesem Zusammenhang von Volksvermögen zu reden, ist die totale Verblödung der Bürger und zeigt wieder das Denken und die Arroganz, welche manche Behördenleiter in der Denkmalpflege, vor sich her tragen.
In den Archiven lagern höchstwahrscheinlich Fundstücke in Milliardenhöhe (Bundesweit), welche nie wieder das Sonnenlicht erblicken werden.

In der heutigen finanziellen Situation von Gemeinden - Ländern - Bund, wäre das doch auch eine Möglichkeit um Geld für das Volk freizugeben und damit z.B. Schulprojekte zu finanzieren. Es geht doch den Herren angeblich immer nur um den wissenschaftlchen Aspekt der Information und nicht um die Fundstücke selbst  Zwinkernd



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
19. Dezember 2010, um 16:25:00 Uhr

Hier ist der Artikel aus der Zeit vom 15. April 2010.

Schatzjagd auf dem Acker

Gruß
Micha


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