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 Abdecken verbotener verfassungsfeindlicher Symbole

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Avatar  Abdecken verbotener verfassungsfeindlicher Symbole  (Gelesen 4899 mal) 0
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#15
29. Dezember 2008, um 18:20:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
Wenn es so gewünscht wird, möchte ich aber bei jedem Fund der gepostet wird hören, bzw. lesen, dass eine Suchgenehmigung vorgelegen hat und der Fund, falls im Land mit Schatzeregal, auch dem zuständigen Amt gemeldet wurde. OK. Ist doch nur Recht oder nicht?

Auch das müsste man respektieren. (Obwohl das Forum dann wegen fehlender Mitglieder wahrscheinlich ganz schnell dicht machen würde... Zwinkernd)

Gruß Zeitzer

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#16
29. Dezember 2008, um 21:10:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
Günter, an deine Adresse. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Tragen, wie auch immer gearteter Nazisybole steht unter Strafe. Daher ist die Verurteilung beim Zeigen und auch der Verkauf solcher Symbolik zum Zwecke der Propaganda nach meiner Auffassung Rechtens.


Dem kann ich nicht ganz zustimmen, denn die eindeutig ablehnende Verwendung der Symbole dürfte genau wie die Verwendung für Wissenschaft und Forschung unter Absatz 3 von § 86 fallen - ich zitiere
"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Sieht der BGH wohl genauso: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Viele Grüße,
Günter


« Letzte Änderung: 29. Dezember 2008, um 21:14:30 Uhr von (versteckt) »

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#17
29. Dezember 2008, um 21:14:59 Uhr

Was soll die ganze Diskussion denn nun eigentlich bezwecken?

Macht Euch lieber mal Gedanken darum, ob es wirklich notwendig ist, so viel Energie auf solch eine Diskussion zu verwenden.


Gruß

Michael

Offline
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#18
29. Dezember 2008, um 21:19:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Was soll die ganze Diskussion denn nun eigentlich bezwecken?

Hi Michael,

im Prinzip hast Du recht. Aber bezweckt zumindest, dass die User mal sehen, dass hier die Forenregeln nicht unbegründet sind, sondern man sich auf dünnem Eis bewegt, selbst wenn man denkt, hinter dem Schild von "Wissenschaft und Forschung" geschützt zu sein.

Viele Grüße,
Günter


« Letzte Änderung: 29. Dezember 2008, um 21:40:26 Uhr von (versteckt) »

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#19
29. Dezember 2008, um 21:36:20 Uhr

Günter, dass mit dem Deckmantel möchte ich so nicht stehen lassen. Dass mag ja für den Einen oder Anderen zutreffend sein, aber grundsätzlich gilt der Tenor des Gesetzes für alle Bürger ohne Ansehen der Person, Partei oder Gesinnung

....und solange wie man sich an die Gesetze hält. Ende der Fahnenstange erreicht.  Da kann man propagieren was man will und rot oder grün gefärbt agieren, es ändert nichts an dem § des StGB. Ob es Dir oder Hinz und Kunz in den Kram passt, ist dann eine ganz andere Seite der Medaillie. Ihr seid aber nicht die Exekutive. Ihr seid Bürger dieses Staates und nicht mehr und nicht weniger. Da möchte ich mir von einem Individuum keine Vorschriften machen lassen, weil ich ihm, diesem Idividuum das Recht dazu ganz einfach und schlicht abspreche. Ihr seid Masse vor dem GG und Folgegesetzen, wie ich auch.

MfG

Conny

Offline
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#20
29. Dezember 2008, um 21:39:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Conny
Günter, dass mit dem Deckmantel möchte ich so nicht stehen lassen.

Hi Conny,

"Deckmantel" war ein bescheuertes Wort, das ich hier echt verkehrt verwendet habe. Ich wollte eigentlich "Rüstung" oder "Schild" schreiben - ich werde das noch mal ausbessern, auch wenn damit Deine Anmerkung etwas komisch aussieht Zwinkernd.

Viele Grüße,
Günter


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