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 Abdecken verbotener verfassungsfeindlicher Symbole

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Avatar  Abdecken verbotener verfassungsfeindlicher Symbole  (Gelesen 4896 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. Dezember 2008, um 02:35:43 Uhr

Hallo,

bevor ihr Bilder in dieses Forum postet, möchten wir euch bitten in der BRD als Verfassungsfeindliche Symbole eingestufte Zeichen auf euren Funden abzudecken. Wir bitten hierbei um euer Verständnis! Super

Hier ein paar Links mit Beispielen:

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MFG Max Winken

« Letzte Änderung: 29. Dezember 2008, um 02:51:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
29. Dezember 2008, um 10:02:14 Uhr

hallo max


zuerst muss ich einmal sagen das ich von nazis nichts halte und mich von nationalsozalismus distanziere
ich mache auch ihre zeichen unkentlich aber ich kann eigentlich nicht verstehen
warum das hier im forum nötig ist da das ja eindeutig §86 ist

Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen.[1] Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein. Eine einheitliche Bedeutung haben sie nicht

Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist mit allen nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisationen in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten.

Erlaubt ist eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB,
-------------------------------------------------------------
der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

schreibe das nur weil es mich ärgert das ich meine kleinen münzen nicht zeigen kann bleibt nach dem abdecken ja nichts mehr über

mfg.zenzi


Offline
(versteckt)
#2
29. Dezember 2008, um 10:57:40 Uhr

Moin zusammen!


Über den Sinn oder Unsinn der Abdeckung verfassungsfeindlicher Symbole kann man trefflich streiten.
Seitens unseres Forums halten wir es so, das wir hier keine solchen Symbole zeigen.


Gruß

Michael

Offline
(versteckt)
#3
29. Dezember 2008, um 11:25:29 Uhr

Hallo Zenzi,

persönlich finde ich die herrschende Rechtssprechung in Deutschland sehr hinderlich was den Ausstausch über Funde angeht fernab jeder politischen Gesinnung. DU hast auch vollkommen recht was den §86 angeht ... nein,. leider nur fast denn eine vollkommene Rechtssicherheit gibt es leider nicht und so hängt viel von der Auslegung und ich möchet einmal sagen Sendungsbewußtseins eines jeweiligen Staatsanwalts oder auch nur aufmerksamen Bürgers ab.

Letztlich wird ein etwaiges Verfahren - da die Bilder hier der Wisschenschaft und Aufklärung dienen - zwar immer eingestellt werden, aber Unnanehmlichkeiten - in diesem Fall für mich als Betreiber - sind leider nicht ganz auszuschließen.

Ich spreche hier nur aus eigener leidvoller Erfahrung. Ich hatte einmal ein Abzeichen über iBäh gekauft welches entgegen der Beschreibung gefälscht war. Nach dem sich der Verkäufer verdünisiert hat - nach Rücksenden des Abzeichens an ihn -  bin ich damit zur Polizei gegangen. Ergebnis:

1. Erfreulich: Geld innerhalb 2 Wochen wieder da
2. Weniger erfreulicher, der übereifrige Herr Polizist - dem es aber an Kenntnis des §86 mangelte - hat gleich ein Verfahren gegen mich eingeleitet denn ein Abzeichen wo ein Hakenkreuz drauf ist dürfe man ja überhaupt nicht besitzen ...
3. Verfahren gleich wieder eingestellt aber je nacht Staatsanwaltschaft muss soetwas nicht in der 1. Instanz passieren.

Deshalb haben wir uns dafür entschieden einfach auf der sicheren Seite zu sein.

Grüsse,

Christian

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(versteckt)
#4
29. Dezember 2008, um 12:11:24 Uhr

......und da wird vor dem gültigen Recht eine Beugung zugelasen oder toleriert. Ich glaube, ich lebe noch im Osten. Leute bitte, wenn es den §86 StGB gibt, dann ist er bindendes Recht und somit durch dass GG gedeckt. Habt Ihr keinen Ar..... in der Hose, um notfalls das Recht aller Bürger zu verteitigen? Ja, ich rede von allen Bürgern, weil der §86 StGB mit Billiggung unseres Grund Gesetzes geschaffen wurde.

Um des Himmels Willen, wohin führt es denn noch, wenn wir unsere eigenen Gesetze nicht achten wollen. Dafür sollte man sich verdammt schämen. 

Ich bin echt verärgert. Ausrasten Ausrasten Ausrasten


Nur zu, ich warte auf die Kommentare. Gleich vorab, ich bin Deutscher, dazu stehe ich zum GG, zur EU und halte weder etwas von linken Zecken, noch braunen Ärschen. Christ bin ich dazu auch noch. Na, in welche Schublade passe ich?


MfG

Conny

« Letzte Änderung: 29. Dezember 2008, um 12:16:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
29. Dezember 2008, um 12:42:28 Uhr

Ich kann Christian voll verstehen und begrüße diese Vorgehensweise bzgl. des Nichtzeigens solcher Symbole hier im Forum (wie übrigens in den meisten anderen Foren auch).

Insbesondere, solange noch derartige Urteile gefällt werden, selbst wenn man dann in irgendeiner Instanz endlich Recht bekommt:
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Recht haben und Recht kriegen sind leider zweierlei Schuhe und wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, kann man schon schnell mal arm werden in einem solchen Fall, von unangenehmen Durchsuchungen zuhause oder gar am Arbeitsplatz mal ganz zu schweigen.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
29. Dezember 2008, um 15:59:39 Uhr

Was haltet ihr davon, wenn wir bestimmte Funde, bei denen das zeigen eines Symbols von nöten ist mit diesem, oder einem ähnlichen Zusatz erlauben?

Ich handle hierbei nicht nach § 86 dem Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen! Das Bildmaterial ist zur Aufklärung und Forschung gedacht!

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MFG Max Winken

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#7
29. Dezember 2008, um 16:19:16 Uhr

Ich hab zum §86 und §86a auf Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.imiges.info
ein paar Zeilen im Impressum stehen.

§86 und §86a StGB:

Diese Seiten sollen in keiner Weise die ideologischen Ziele des Nationalsozialismus, antisemitische oder rassistische Parolen oder wie auch immer geartete, rechtsradikale Tendenzen, wiedergeben, unterstützen oder propagieren. Diese Webseiten dienen zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und militärhistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens. Sie sind ein Nachschlagewerk für militärhistorisch Interessierte und nicht gedacht als Sympathieträger jeglicher neo-nazistischer Aktivitäten oder rechtsradikaler Gruppen. Wer diese Texte und Abbildungen herunter lädt oder kopiert, verpflichtet sich hiermit, dieselben nur für o. a. Zwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des §86 und §86a StGB zu benutzen!



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(versteckt)
#8
29. Dezember 2008, um 17:38:14 Uhr

Günter, an deine Adresse. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Tragen, wie auch immer gearteter Nazisybole steht unter Strafe. Daher ist die Verurteilung beim Zeigen und auch der Verkauf solcher Symbolik zum Zwecke der Propaganda nach meiner Auffassung Rechtens. Der Unterschied zu einer gezeigten Uniform, wo die Symbole vorhanden sieht, dient ja wohl der Bestimmung usw., also dem historischen Interesse. Das Gesagte gilt für Münzen, Briefmarken, Orden usw.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo ein Forumsbetreiber echten Stress mit einem Richter bekommen haben soll. Einschränkung, es sei denn er hat gegen das Gesetz verstoßen, wie NS Avatar usw. Da sehe ich eine Strafe ein. Das ist nämlich Propaganda und somit strafbewehrt. 

MfG

Conny

Offline
(versteckt)
#9
29. Dezember 2008, um 17:48:43 Uhr

Hi

Ist doch eigentlich ganz einfach. Die Forumsbetreiber wünschen, das abgedeckt wird- also wird das so gemacht. Da bedarf es eigentlich keiner Diskussion drüber, zumal bei offenen HK`s und Runen etc. auch nicht unbedingt neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Smiley

Gruß Zeitzer

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
29. Dezember 2008, um 17:51:17 Uhr

Aber auf Bildern, die beispielsweise das Fundstück am Körper zeigen, also wie es getragen wurde. Wenn da 100 HKs drauf sind, dann kann man nicht erwarten alle abzudecken, sonst wäre ja das ganze Bild zensiert.


MFG Max Winken

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(versteckt)
#11
29. Dezember 2008, um 17:57:28 Uhr

Wenn es so gewünscht wird, möchte ich aber bei jedem Fund der gepostet wird hören, bzw. lesen, dass eine Suchgenehmigung vorgelegen hat und der Fund, falls im Land mit Schatzeregal, auch dem zuständigen Amt gemeldet wurde. OK. Ist doch nur Recht oder nicht? Das will ich erst einmal erleben. Das zum Recht und dem Messen mit zweierlei Maß. So nicht, jedenfalls nicht mit mir.

MfG

Conny

Offline
(versteckt)
#12
29. Dezember 2008, um 18:01:56 Uhr

Alles kein Grund zur Aufregung Belehren Smiley Wenn Jemand die Symbole nicht abdeckt kommt auch Niemand in Teufelsküche aber das Abdecken ist der unbedenklichste Weg.

Grüsse,

Christian

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(versteckt)
#13
29. Dezember 2008, um 18:06:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von maxxblade
Aber auf Bildern, die beispielsweise das Fundstück am Körper zeigen, also wie es getragen wurde. Wenn da 100 HKs drauf sind, dann kann man nicht erwarten alle abzudecken, sonst wäre ja das ganze Bild zensiert.


MFG Max Winken

Das geht alles (sind zwar noch keine hundert... Zwinkernd)- im Anhang ein älteres Bild. Mit so einem Pünktchen ist jedem Genüge getan und keiner kann irgend jemanden ans Bein pinkeln... Weise
Anhang vergessen Unentschlossen

Gruß Zeitzer Smiley


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HK.jpg

« Letzte Änderung: 29. Dezember 2008, um 18:08:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#14
29. Dezember 2008, um 18:09:49 Uhr

also ich werd meine bilder abdecken will ja nicht das christian probleme hat

den König

mfg.zenzi

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