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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Anfänger haben's nicht leicht !!!

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#45
22. Februar 2010, um 18:23:28 Uhr

Mit den Sündenböcken, habe ich nicht Deinen Beitrag gemeint, sondern den von reschama. Deswegen habe ich diesen ja auch zitiert!!!
Wichtig ist noch zu erwähnen, das ich ja in Ungarn bin, wo wir ja eigentlich genau die Situation haben, vor der Ihr in Deutschland (berechtigter weise) Angst habt. Ich äussere hier also nur als "unbetroffener" meine persönliche Meinung.
Davon einmal abgesehen, bin ich bis auf einen Punkt auch voll Deiner Meinung.
Und dieser eine Punkt, äussert sich darin, das ich nicht Bedingungslos, bereit bin mit den Archeologen zusammen zu arbeiten.
Es ist richtig, das die am längeren Hebel sitzen.
Deswegen bin ich aber trotzdem der Auffassung, das eine gute Zusammenarbeit auf dem Prinzip "nehmen aber auch geben" basiert.

mfg
gombos
 

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#46
22. Februar 2010, um 18:27:34 Uhr

Ob deshalb die meisten noch keine NfG. haben??

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#47
22. Februar 2010, um 18:30:26 Uhr

Gombos, mit Dir würd ich mal einen Schoppen machen!

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#48
22. Februar 2010, um 18:47:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche le forestier
Gombos, mit Dir würd ich mal einen Schoppen machen!
Dem spricht nichts dagegen.
Wenn Du mal nach Ungarn kommen solltest, melde Dich bei mir, und dann bist Du zu einer  feucht fröhlichen "Gulyásparty" + Fachsimpeln mit anschliessendem
"Nachtsondln" auf einem "unbedeutenden" Feld eingeladen. Grinsend Grinsend Grinsend


mfg
gombos

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#49
22. Februar 2010, um 18:48:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von reschama
Ob deshalb die meisten noch keine NfG. haben??

Das Problem ist das man sich entscheiden muss ob man sich outet und die Zusammenarbeit versucht, oder ob man weiter im Verborgenen bleibt in der Hoffnung
unentdeckt zu bleiben. Fakt ist das durch das unwillige Verhalten der Landesämter, durch negative Presse und letztlich durch die Verfolgungsbehörden, div. Bundesländer
sowieso ausgeschlossen, es dem einzelnen auch immer schwieriger gemacht wird, sich zu offenbaren. Man steht also vor der Wahl oder man hat gar keine.
Hinzu kommt , wie ich selber feststellen kann, das große Problem das man hat wenn ein ganz besonderer Fund gemacht wird. Da auch dieses Unrecht allseits bekannt scheint
fällt die Wahl noch schwieriger aus. Von Seiten der Ämter geht man wohl eher den Weg alle Gesetze voll auszuschöpfen, ggf. neue zu erstellen, bevor man sich kompromißbereit
mit unseren Interessen auseinandersetzt!

Viele Grüße noch
Michael
Teile der Bevölkerung manifestiert hat

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#50
22. Februar 2010, um 18:51:20 Uhr

Cartouche du weist doch :Bist du bekannt (und ehrlich) bist du auch der Depp

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#51
22. Februar 2010, um 18:56:16 Uhr

Ist man ersteinmal blamiert, lebts sich gänzlich ungeniert! Helau Narr

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#52
22. Februar 2010, um 18:59:00 Uhr

Hellau gibts erst wieder in Heftrich du bist FEST eingeplant. Jubiläumstreffen.

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#53
07. März 2010, um 06:54:45 Uhr

Wenn ich hier lese, wie einigen Leuten so dermaßen der Spaß am Schatz-Suchen verdorben wird, weswegen sie schon fast bereuen, überhaupt einen MD gekauft zu haben, dann kann ich nur mit einem alten Sprichwort kontern:

Wer lange fragt, geht lange irr'!
(Übersetzt: Wer sich ständig nach der ach so hohen Gerechtigkeit und Meinung anderer richtet, kommt gar nicht weiter bzw. wird verrückt dabei!)  Irre
Von daher:  Rundumschlag Belehren Rundumschlag      Rundumschlag Polizei Rundumschlag    Rundumschlag Weise Rundumschlag     Rundumschlag Amen Rundumschlag

Und es lebe: Küsschen Suchen Küsschen

Zur Eigenverantwortung bzw. Mündigkeit, die dem Bürger alias "Staatseigentum" (jaja, ...von wegen) aufgebürdet wird, gehört auch ein eigenständiges Gerechtigkeitsverständnis, welches zwar nicht in "Selbstjustiz" ausarten muss, aber zumindest zu sinnvollem, mutigem und für die eigene Person richtigem Verhalten führen sollte.

Diese Erklärung legitimiert die Aneignung von brachliegen Werten, die ohne die Mühe des Suchens mit größtwahrscheinlicher Sicherheit sowieso niemals von jemandem anderen gefunden würden, sondern stattdessen weiter verrotten bzw. wertlos bleiben würden.

Macht bedeutet nicht nur, dass man Land besitzt, sondern dass man auch die Macht hat, diese Land mit Machtverhältnissen auszustatten bzw. machtvoll vor allen ungewollten Einflüssen zu verteidigen.
Ein Bauer dem ein Wald gehört, der verwildert ist genauso machtlos wie ein Hausbesitzer ohne Zaun, dem irgendwelche Hunde in den Garten kacken!
Da gibt es auch nette Geschichten vom Goldrausch in Kalifornien, wo jemand glaubte, ihm gehöre jetzt das ganz goldhaltige Land höchstpersönlich, nur weil er vielleicht mal irgendwo einen Wisch unterschrieben und ein bisschen was dafür bezahlt hat. Grinsend Die vielen anderen Goldsucher haben ihm dann schon bewiesen, wie es um die tatsächlichen Machtverhältnisse bestellt ist.

Macht bedeutet allerdings auch, die Macht zu haben, um sich "feindlich" gesinnter Macht zu entziehen! Sei es durch Informationsblockaden, dicke Mauern, verminte Grenzanlagen oder eben indem man darauf achtet, gewissen eh nichts als Ärger machenden Gestalten erst gar nicht über den Weg zu laufen! Flucht, Geld, weglaufen, etwaige Zwischenfälle vorauszusehen, ausreden, Tarnung, sich nicht erwischen lassen, Intelligenz, gesellschaftlicher Einfluss und Beziehungen usw. können ebenfalls ein hervorragendes Mittel zur Macht sein - fragen Sie den Politiker Ihres Vertrauens... Frech

Wer sich das Schatzsuchen (ich finde den Ausdruck "sondeln" irgendwie voll blöd, sorry) verbieten oder vermiesen lässt, sollte sich wirklich erstmal die Frage stellen, wie es um seine eigene Machtkompetenz bestellt ist und ob er sich nicht möglicherweise längst im falschen Film befindet. Evtl. etwas zu autoritäre Erziehung genossen, "obrigkeitshörig", ängstlich oder es gar jedem recht machen wollen? So kommt man aber nicht durch's Leben!!! Ausser man will sein Leben lang die Klo-Rollen-Deckchen-Häkel-Gruppe der Waldorf-Schule leiten oder Brezen salzen. Grinsend Narr

Wenn man bei der Suche ständig von irgendwelchen Leuten genervt, belästigt oder gar "durch Strafen bedroht" wird, sollte man sich fragen, ob man sich überhaupt zur richtigen Zeit am richtigen Ort befindet und ob man auch wirklich richtig "in den Wald hineinruft!" Und wer zu viele Fragen stellt, bekommt oftmals zuviele schlechte Antworten! Daher gilt vielmehr schlichtweg der Spruch: "Just do it!" bzw. "Tu was du willst, ist das ganze Gesetz!"


Dies alles repräsentierte lediglich eine philosphische Betrachtung der Gesamt-Problematik und ist keinesfalls eine unterschwellige Aufforderung zur Übertretung irgendwelcher tatsächlich gerechtfertigter bis komplett hirnverbrannter Gesetze irgendeines jeweiligen ehrwürdigen Landes und dessen (Ober-) Aufseher, in bzw. auf welchem sich der möglicherweise potentiell aktive Metall- etc. Detektor-Eigentümer und/oder -Benützer gerade befindet oder auch nicht. Zwinkernd

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 07:07:39 Uhr von (versteckt) »

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#54
07. März 2010, um 07:23:50 Uhr

Hallo Eldorado,

da hast Du Dir viel Mühe gemacht.

Du schreibst:  Wenn man bei der Suche ständig von irgendwelchen Leuten genervt, belästigt oder gar "durch Strafen bedroht" wird, sollte man sich fragen, ob man sich überhaupt zur richtigen Zeit am richtigen Ort befindet und ob man auch wirklich richtig.

Nun, jeder Sondengänger -ich weiß nicht, wer dieses bekloppte sondeln im Umlauf gebracht hat - der eine NFG hat, wird weder genervt, noch belästigt und schon gar nicht von Strafen bedroht. Wer keine NFG möchte, das ist seine Sache.

Es geht hier aber darum, dass zumindesten jeder Deutsche die Möglichkeit besitzen sollte eine NFG zu erhalten, was in der Hälfte der Republik aber nicht möglich ist. Das hat nichts mit Macht zu tun, sondern mit Recht - mit gleichem Recht für alle (Art 3 GG)
Wer das Recht hat, aber nicht nutzt ist etwas anderes, als vom Recht ausgeschlossen zu sein und im Falle der Entdeckung seines Tun dann

a ) strafrechtlich verfolgt zu werden und
b ) die bei seinem Tun entdeckten Dinge auch noch weggenommen zu bekommen.

Es ist zwar richtig was Du über das Unvermögen des Staates schreibst, zu wenig Macht aufbieten zu können um seine kompletten Besitzungen 24 Stunden am Tag gegen unberechtige Personen zu schützen, aber wenn seine vorhandenen Machtorgane einmal eine unberechtigte Person bei unberechtigten Tun überraschen, dann besitzt der Staat gegenüber dieser Person ausreichend Macht um gegenüber dieser Person Macht ausüben zu können.


Viele Grüße

Walter

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#55
07. März 2010, um 11:25:13 Uhr

Ich Stimme dem was da Eldorado gerade geschrieben hat, zu 100% zu.
Endlich einmal jemand, der unverblümt geschrieben hat, was Sache ist.
Und jetzt könnt ihr, mich/uns ja steinigen, schlagen, nieder machen.

mfg
gombos

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#56
10. März 2010, um 13:57:17 Uhr

@gombos

Thanx und keine Sorge dass du gesteinigt wirst - wenn dann werfen wir die ersten Steine... (natürlich nur beim Löcher graben) ! Lächelnd Zwinkernd Super


@ Hallo Walter,

danke für deine Antwort, welche das Thema NFG behandelt. Mit diesen ganzen Genehmigungen fängt leider schon wieder die ganze Gängelung und der Kontrollwahn diverser Behörden an. Ausserdem werden dadurch jene kriminalisiert, die von auswärts kommen, wo solche NFGs nicht existieren.

Mit dem "wenn einen so eine mit staatlicher Autoritität ausgestattete Person überrascht" hast du natürlich recht, weswegen man natürlich die Vor- und Nachteile bzw. auch den Notwendigkeitsgrad einer NFG abwägen sollte. In den meisten Fällen wird man dabei eher zu nein tendieren, überhaupt wenn man nur ein bisschen hobbymäßig auf Schatzsuche geht oder an Orten, wo einem höchstens neugierige Spaziergänger oder Wanderer begegnen. Zu den gravierenden Nachteilen einer NFG gehört nämlich allein schon, dass man dann amtlich bekannt ist und bei egal welchen Verdachtsfällen schnell ins Visier geraten kann. Durch diese Bekanntheit können sich aber natürlich auch positive Möglichkeiten entwickeln, wie z.B. dass man gefragt wird, bei speziellen "Sondierungs-Tätigkeiten" zu assistieren. Diese Faktoren muss jeder Schatzsuch-Begeisterte für sich selbst abwägen - bis zur Frage, ob er nicht vielleicht hauptberuflich Archäologe etc. werden will. Irre


Schatzsuche wird immer irgendwo anarchisch bleiben - sonst kann man sie nämlich in vielen Fällen gleich sein lassen.
Oftmals ist es sogar überflüssig, vorher irgendwelche Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen und diese erst lang und breit um Erlaubnis zu fragen! Falls überhaupt welche vorhanden sind, tauchen die von ganz alleine auf und fressen einen auch nicht gleich auf. Uuuups

Man sollte bei der Schatzsuche generell vorsichtig, mutig und nach dem Motto: "No risk, no fun!" ans Werk gehen! Ohne diese Einstellung bleibt man besser gleich daheim, weil nämlich neben diversen "Ordnungs-Hütern" auch noch jede Menge Bomben aus dem 2. Weltkrieg herumlungern. Knüppel

« Letzte Änderung: 10. März 2010, um 14:03:59 Uhr von (versteckt) »

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#57
10. März 2010, um 14:12:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Eldorado
Schatzsuche wird immer irgendwo anarchisch bleiben - sonst kann man sie nämlich in vielen Fällen gleich sein lassen.Oftmals ist es sogar überflüssig, vorher irgendwelche Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen und diese erst lang und breit um Erlaubnis zu fragen! Falls überhaupt welche vorhanden sind, tauchen die von ganz alleine auf und fressen einen auch nicht gleich auf. Man sollte bei der Schatzsuche generell vorsichtig, mutig und nach dem Motto: "No risk, no fun!" ans Werk gehen! Ohne diese Einstellung bleibt man besser gleich daheim, weil nämlich neben diversen "Ordnungs-Hütern" auch noch jede Menge Bomben aus dem 2. Weltkrieg herumlungern.
Applaus Applaus Applaus Applaus Anbeten

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#58
07. Mai 2010, um 19:00:31 Uhr

Hallo,

hole das Thema hier noch mal hoch, weil ich mir manchmal unsicher werde, ob es nicht ein Fehler war eine Sonde zu bestellen (ich bin so nass hinter den Ohren, daß ich noch nichteinmal ne Sonde besitze  Grinsend ).

Was bedeutet eigentlich NFG?
Wenn das irgend so ein Wisch ist, der mich berechtigt zu suchen, dann ist der für uns Schwaben ja schonmal nicht relevant.

Was habe ich als Sondengänger in Spe zu beachten?
Meiner Meinung nach sollte ich als Bewohner eines "schwierigen" Bundeslandes das entsprechende Denkmalschutzgesetz lesen.
Ganz wichtig §20, §21(!!!), ferner §22, §23.
Dann zieht man sich z.B. das Baden-Württembergische Faltblatt: "Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim ANtreffen von Sondengängern und Raubgräbern" rein und gleicht das ab.

Es wird relativ schnell deutlich, was man NICHT darf. Und sofern keine anderen Gesetze übertreten werden (z.B. Hausfriedensbruch) ist erlaubt, was nicht verbotern ist.
Wir leben in einem Rechtsstaat...

Ich wohne in BW und werde die Dinge die da kommen mögen (neugierige Spaziergänger, Grünberockte) ganz gelassen auf mich zukommen lassen. Denkmalschutzgesetz u. "Faltblatt" immer am Mann! :-)


Pfeifadeggel

« Letzte Änderung: 07. Mai 2010, um 19:02:45 Uhr von (versteckt) »

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