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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Anmelden zum Sonden-Lehrgang

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Avatar  Anmelden zum Sonden-Lehrgang  (Gelesen 7059 mal) 0
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#15
06. Februar 2015, um 12:35:24 Uhr

Siehst Du, geht doch.
Der Kurs ist klasse, freu' dich drauf!

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#16
06. Februar 2015, um 12:49:36 Uhr

Seit Oktober warte ich auf Nachricht !!! und ganz ehrlich ich freue mich wie bolle drauf ...

Gruss Manu 

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#17
06. Februar 2015, um 12:57:08 Uhr

hallo
hier im land hessen ist es so mit der nfg die erste nfg die man bekommt ist ohne sonde !!
die 2 nfg ist mit sonde und mußt immer fundmeldungen vorlegen brauch kein lehrgang mitzumachen
aber bis noch wellsche auflagen noch dazukamen durfte weitere kurse daranteilnehmen die auch sehr informativ waren
fossielen knochen bestimmen (menchliche überreste) scherben usw sollsche veranstaltungen sollte man unbedingt
daran teilnehmen sind von vorteil

lg
walter

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#18
06. Februar 2015, um 16:07:26 Uhr


War beim Lehrgang von Dr. Sippel dabei (arroganter Poo... Zwinkernd)

Das erste was er von sich gab war....alle Funde, ganz gleich wer von uns die gemacht hat, gehören Ihm...gaaaanz alleine.. Idiot

Nach dem Lehrgang bat ich Ihn, unter 4 Augen, ob ich nicht mal mit der Sonde ein Stück Wiese Absondeln dürfte, wo demnächst alles für einen

Vodafon- Funkturm platt gemacht wird.

Antwort: Nein auf keinen Fall....demnächst darf niemand mehr mit NFG auf Wiesen suchen..da ungestört. Nono
Fazit: lieber gehen brauchbare Sachen beim Bau von Funktürmen und ähnlichem verloren, als das ein Sondler (auch in zusammenarbeit mit Archis hier vertreten durch Dr. Sippel) bei der Suche helfen darf und vielleicht noch fündig wird.  Down

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#19
06. Februar 2015, um 16:27:06 Uhr

Wann hattest du dich angemeldet ?

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#20
06. Februar 2015, um 16:32:21 Uhr

hallo
die archäologen nehmen das in kauf das vieles durch bau maßnahmen für immer verloren gehen
anstatt mit sondler zusammenarbeiten

lg

walter

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#21
11. Februar 2015, um 14:10:44 Uhr

Hallo
Meine Einladung kam Heute  Küsschen man sieht sich!  Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend

Gruß und gut Fund
KGW58

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#22
11. Februar 2015, um 14:25:44 Uhr

Oder auch nicht, bei uns ist nichts angekommen.

« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, um 14:27:32 Uhr von (versteckt) »

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#23
23. Februar 2015, um 02:35:23 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

hier im land hessen ist es so mit der nfg die erste nfg die man bekommt ist ohne sonde !!
die 2 nfg ist mit sonde und mußt immer fundmeldungen vorlegen

demnächst darf niemand mehr mit NFG auf Wiesen suchen..da ungestört.




..


Also bei diesem Lehrgang würde ich viele unangehme Fragen stellen. ZB. die Frage wo das im Gesetz des Landes drin steht, das ich eine Gehemigung brauche um auf einer Wiese wo man die Erlaubnis des Besitzers hat (und wo die Wiese nicht als Bodendenkmal auswiesen ist) sondeln darf (wenn ich kein Bodendenkmal suchen will).

Alleine solche Lehrgänge, sie mögen ja schon sein, aber rechtlich notwenig? Wenn jetzt einer sagt ja, bitte, den Gesetztestext hätte ich gerne gesehen.

Es bürgert sich hier langsam was ein, in ein paar Jahren sagen die einfach, ach das ist schon immer so und berufen sich aus Bestandsrecht mit ihren tollen Lehrgängen. Einfach lächerlich, was da abläuft.


Hinzugefügt 23. Februar 2015, um 02:39:50 Uhr:













..

















Geschrieben von {author}

hallo
die archäologen nehmen das in kauf das vieles durch bau maßnahmen für immer verloren gehen
anstatt mit sondler zusammenarbeiten

lg
walter




..


Hallo Walter,
vermutlich hast du leider Recht. Wenns nach den Archis gehen würde, Detektoren nur mit Genehmigung kaufen
und bei Benutztung ohne mindestens Zuchthaus.
Ich habe aber zu dieser Thematik hier schon was geschrieben:

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/was_muss_man_beachten_um_in_badenwurttemberg_suchen_gehen_zu_konnen-t82087.0.html;msg879721#msg879721


Gruss


« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 02:39:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#24
23. Februar 2015, um 11:19:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von quink
....

Alleine solche Lehrgänge, sie mögen ja schon sein, aber rechtlich notwenig? Wenn jetzt einer sagt ja, bitte, den Gesetztestext hätte ich gerne gesehen.

..


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes

Bonn, 9. Oktober 2002
 
Artikel 3 ii und iii

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#25
23. Februar 2015, um 15:17:13 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes
Bonn, 9. Oktober 2002
 
Artikel 3 ii und iii




..

Damit kommen heute die Denkmalbehörden als Argument um die Ecke? Ist ja lächerlich. Es geht bei diesem Übereinkommen um den Schutz von archäologischen Kulturgut. Es gibt sogar Listen von solchen Kulturgütern. Selbstverständlich gehören da auch Bodendenkmäler uu, aber auch ganze Schlösser und Burgen oder alte Fachwerkhäuser. Selbst Urkunden gehören dazu (z.B. Die Unabhängigkeitsurkunde der Amerikaner).

Aber, ja nun kommt das große aber: wo bitte ist die Wiese oder der Acker von Bauer Mier nen Kulturgut wenn da KEIN bekanntes Bodendenkmal (Überreste römisches Kastell oder Knochenfunde aus der Jungsteinzeit) drauf ist?


Und selbstverständlich ist diese Übereinkunft global gesehen völliger Unsinn, aber das nur am Rande. Jeder Millionär kann heute seltene Kunstwerke aus dem Irak und Syrien von der Isis kaufen. Diese Irren finanzieren sich zum großen Teil durch den illegalen Verkauf solcher Kunstgüter. Da nen Riegel vor zu schieben, fast unmöglich. Ich glaube vor Weihnachten habe ich in der New York Post gelesen das die nen Frachter vor New York an die Kette gelegt haben, vollgestopft mit Kunstschätzen aus dem Irak - alles mit sauberen Papieren und frischen Stempeln. Trotzdem haben die es beschlagnahmt, weil es halt aus dem Irak, ich glaube sogar Nationalmuseum war. Der Knaller war das der Käufer nun geklagt hat und es sogar vermutlich Aussichten gibt das der Typ seine beschlagnahmten Kunstschätze wieder bekommt, sind halt legal ausgestellte Papiere.






« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 15:24:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#26
23. Februar 2015, um 15:35:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von quink
Damit kommen heute die Denkmalbehörden als Argument um die Ecke? Ist ja lächerlich. Es geht bei diesem Übereinkommen um den Schutz von archäologischen Kulturgut. Es gibt sogar Listen von solchen Kulturgütern. Selbstverständlich gehören da auch Bodendenkmäler uu, aber auch ganze Schlösser und Burgen oder alte Fachwerkhäuser. Selbst Urkunden gehören dazu (z.B. Die Unabhängigkeitsurkunde der Amerikaner).

Aber, ja nun kommt das große aber: wo bitte ist die Wiese oder der Acker von Bauer Mier nen Kulturgut wenn da KEIN bekanntes Bodendenkmal (Überreste römisches Kastell oder Knochenfunde aus der Jungsteinzeit) drauf ist?


Und selbstverständlich ist diese Übereinkunft global gesehen völliger Unsinn, aber das nur am Rande. Jeder Millionär kann heute seltene Kunstwerke aus dem Irak und Syrien von der Isis kaufen. Diese Irren finanzieren sich zum großen Teil durch den illegalen Verkauf solcher Kunstgüter. Da nen Riegel vor zu schieben, fast unmöglich. Ich glaube vor Weihnachten habe ich in der New York Post gelesen das die nen Frachter vor New York an die Kette gelegt haben, vollgestopft mit Kunstschätzen aus dem Irak - alles mit sauberen Papieren und frischen Stempeln. Trotzdem haben die es beschlagnahmt, weil es halt aus dem Irak, ich glaube sogar Nationalmuseum war. Der Knaller war das der Käufer nun geklagt hat und es sogar vermutlich Aussichten gibt das der Typ seine beschlagnahmten Kunstschätze wieder bekommt, sind halt legal ausgestellte Papiere.






Dann lese das ganze Gesetzt!

Es geht selbstverständlich auch um die noch nicht entdeckten beweglichen und unbeweglichen BD.

Auch auf dem Acker von Bauer Mier kann sich so eins befinden.

Der Rest den Du schreibts hat nichts mit dem Thema zu tun.

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#27
23. Februar 2015, um 15:46:58 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Auch auf dem Acker von Bauer Mier kann sich so eins befinden.




..

Du schreibst es selber, es KANN sich befinden. Es kann sich genauso gut unter dem Stadio von Schalke 04 ein Bodendenkmal befinden.
Und ein KANN ist eine Vermutung. Und wir sind uns ja soweit einig das bei einem Fund von einem Bodendenkmal (Bodendenkmal sind noch lange nicht ne einzelne römische Münze auf nem Acker am Limes) das graben eingestellt werden muß und das Bodendenkmalamt verständigt werden muß. Da sind wir uns ja einig. Aber bis man so ein Bodendenkmal auf nem Acker oder Wiese von Bauer Meier gefunden hat sich rechtlich freies sondeln angesagt, nichts gegenteiliges steht in einem Gesetz des Bundes und auch nicht der Länder.

Die Archis und die Denkmalämter betreiben hier ne Propagandawelle, mit billigen NLP Tricks wird hier versucht harmlose Sondler zu verunsichern und nach möglichkeit abzuhalten. Wie gesagt das geht an fiesen NLP Tricks soweit das schon Flugblätter an die Bevölkerung verteilt wurde um vor pöhsen Raubgräbern zu warnen und der Bitte bei Beobachtungen sofort die Polizei zu benachrichtigen. Ganz übliche Maschen die Ämter und Archis da versuchen abzuziehen.


« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 15:49:23 Uhr von (versteckt) »

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#28
23. Februar 2015, um 15:54:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von quink
Du schreibst es selber, es KANN sich befinden. Es kann sich genauso gut unter dem Stadio von Schalke 04 ein Bodendenkmal befinden.
Und ein KANN ist eine Vermutung. Und wir sind uns ja soweit einig das bei einem Fund von einem Bodendenkmal (Bodendenkmal sind noch lange nicht ne einzelne römische Münze auf nem Acker am Limes) das graben eingestellt werden muß und das Bodendenkmalamt verständigt werden muß. Da sind wir uns ja einig. Aber bis man so ein Bodendenkmal auf nem Acker oder Wiese von Bauer Meier gefunden hat sich rechtlich freies sondeln angesagt, nichts gegenteiliges steht in einem Gesetz des Bundes und auch nicht der Länder.

Die Archis und die Denkmalämter betreiben hier ne Propagandawelle, mit billigen NPL Tricks wird hier versucht harmlose Sondler zu verunsichern und nach möglichkeit abzuhalten. Wie gesagt das geht an fiesen NPL Tricks soweit das schon Flugblätter an die Bevölkerung verteilt wurde um vor pöhsen Raubgräbern zu warnen und der Bitte bei Beobachtungen sofort die Polizei zu benachrichtigen. Ganz übliche Maschen die Ämter und Archis da versuchen abzuziehen.

Da ich scohn gut 20 Jahre sondel weis ich das dieses "kann" sehr warscheinlich ist.

Habe schon jede Menge BD auf völlig unscheinbaren Äckern gefunden.

Ansonsten gibt es mir für dieses "rechtlich freies sondeln" zuviele HD`s und QWI´s wenn Sondler ohne Genehmigung erwischt werden

Von dahe finde ich es klasse das NDS Lehrgänge und Genehmigungen für Sondler anbietet.

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#29
23. Februar 2015, um 16:03:08 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Von dahe finde ich es klasse das NDS Lehrgänge und Genehmigungen für Sondler anbietet.




..

Ja wenn die auf Freiwlliger Basis angeboten werden würden wärs ja ok. Nicht ok ist aber das die inzwischen fast als Pflichtlehrgänge wahrgenommen werden müssen um eine Genehmigung zu bekommen und nun der zweite Knaller: Eine Genehmigung die meistens das sondeln auf BD verbietet, also eine Genehmigung die man rechtlich gar nicht braucht. Würde man nach diesem Lehrgang eine Genehmigung bekommen nach Absprache auch auf BD zu sondeln wärs ja ok. Aber ohne ist so ein Lehrgang lächerlich, außerdem Kohle Abzockerei und rechtlich NICHT notwenig.


« Letzte Änderung: 23. Februar 2015, um 16:03:43 Uhr von (versteckt) »

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