[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Bestellte Äcker in der Pfalz

Gehe zu:  
Avatar  Bestellte Äcker in der Pfalz  (Gelesen 6289 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4    Nach unten
Offline
(versteckt)
#45
11. Dezember 2013, um 20:38:19 Uhr

..........gibt nach!  Weise

ich gebe nach !  Winken

Offline
(versteckt)
#46
11. Dezember 2013, um 20:42:30 Uhr

so lachhaft.............. Grinsend

über was für eine "problematik" wird hier eigentlich diskutiert??? irgendwer hat irgendwo paar löcher gegraben und nicht zugemacht. mein gott, wenn juckt das schon..... ausser den ganzen wichtigtuern sicher niemanden und dann wird auch noch zu streiten angefangen.

Offline
(versteckt)
#47
11. Dezember 2013, um 20:42:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dr.Cox
..........gibt nach!  Weise

ich gebe nach !  Winken
Da scheint die "Gehirn"wäsche  ja gefruchtet zu haben.

« Letzte Änderung: 11. Dezember 2013, um 20:43:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#48
11. Dezember 2013, um 20:51:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Da scheint die "Gehirn"wäsche  ja gefruchtet zu haben.

Hey Michael,
Nein! ich bin nach wie vor anderer Meinung als unser SpAßNutZer´13 aber das gehört hier nicht hin und war nicht das Thema des TS.
Außerdem wissen wir ja aus der Vergangenheit wie das Thema Denkmalschutzgesetzt zu Hitzige Diskussionen führt und dieses möchte ich an dieser stelle und in diesem Thema vermeiden !

Gruss Dennis 



Offline
(versteckt)
#49
12. Dezember 2013, um 00:47:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13
Also Coxi... Hast da wohl Überlesen das du ein Kultur Denkmal so wie so nicht mit nach Hause nehmen kannst... Und Boden denkmäler kannst auch schon mal garnicht von Müll oder Sachen der Neuzeit unterscheiden
Und wenn du danach Suchen musst wieso Weist du dann wo keines ist...
Also Bürokratie ist schon ein hartes Pflaster zu mal angenommen werden kann das... Ja sogar in deinem Garten ein Kulturdenkmal ist... Oder gar ein Bodendenkmal...

Also wenn also wirklich wenn hier jemand stuss redet dann ist das Eure Brigade die jedem Weis machen will das man ruhig überall Suchen darf... Natürlich mit dem Detektor...
Ich Weis wirklich nicht ob es eure Rechthaberei ist die ihr Durchsetzen wollt oder aber eher damit zu tun hat das ihr das Hobby im Grunde kaputt machen wollt in dem ihr immer mehr Irrläufer konstruiert...

Gute Nacht...
ganz erlich, denkst Du Dir den Quatsch selber aus oder hat Dir das tatsächlich jemand erzählt? Die NFG ist für die GEZIELTE suche nach bd. Also mit Vorsatz. Willst Du am Badesee rumduchen brauchst Du keine NFG. Für Schlachtfelder meistens schon. Bitte informier dich. Da gibt es Bücher zu dem Thema. Und wirf nicht immer juristische Begriffe durcheinander. Anstiftung zur Owig...

Hinzugefügt 12. Dezember 2013, um 00:51:12 Uhr:

Das gibt es im deutschen Rechtssystem garnicht

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 00:51:12 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#50
12. Dezember 2013, um 11:24:03 Uhr

Schön gesagt, aber hier geht es immer noch um ein anderes Thema ... das was du hier ansprichst wurde hier schon etliche Male totdiskutiert.

Habe hier die meisten Beiträge gelesen, außer den Mist eines gewissen Typen hier, da diese Beiträge absolut nicht lesbar sind. Aber das sind sie ja immer.

Hier bei uns wäre das nicht genehmigte Suchen und Buddeln aber trotzdem nur eine Ordnungswidrigkeit (Bodendenkmäler usw. natürlich mal ausgenommen).

Mit Genehmigung sondelt es sich deutlich entspannter, nur manchmal ist es sehr schwer herauszufinden, wem welche Gebiete gehören. Mich persönlich interessieren Äcker überhaupt nicht, deshalb ist die Recherche, ob das Waldstück oder die Wiese privat oder staatlich ist manchmal etwas schwierig. Nur weil zum Beispiel der Pächter oder Besitzer ja sagen heißt es noch lange nicht, daß das auch der Eigentümer tut.

Aber auch das ist schon wieder OT ... es geht doch eigentlich immer noch um das "Wüten" auf den Äckern, oder? Das man die Löcher wieder verschließen sollte oder seinen Müll wieder mitnimmt, sollte eigentlich bar jeglicher Diskussion sein. Und wenn die eine Pflaume sich hier aufregt von wegen "was regt ihr euch überhaupt über ein paar Löcher auf?" ... dann kann man sich nur darüber wundern. Wenn das jeder so machen würde, hätten wir wohl nicht endende Kraterlandschaften.

Egal, weiter im Programm.

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 11:26:27 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#51
12. Dezember 2013, um 11:50:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von XXXX
Alleine diese berechtigt den Sondengänger quer über die Felder zu laufen und Zeug ausm Acker zu holen. Zusätzlich sind die Funde beim Grundbesitzer vorzulegen sonst gilt § 246 I StGB (Unterschlagung). Dies greift auch bei Fundunterschlagung.

Dies hat nicht nur mögliche 3 Jahre Knast (zugegeben - das is der Ausnahmefall) oder ne Geldstrafe zur Folge sondern mit absoluter Sicherheit auch Hausdurchsuchung und den Verlust sämtlicher hübscher BlingBling Gegenständen in irgendwelchen Vitrinen. Obs zurückgegeben wird is dann auch fraglich.
Die Sonde, als Tatwerkzeug, ist in jedem Fall weg.

Da braucht jetzt keiner Widersprechen. Bei der Materie bin ich sattelfest, schon von Berufs wegen!
(Dies ist keine Rechtsberatung)


Ich widerspreche dir hier:

§ 248a StGB
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

"geringwertige Sachen i.S.d. § 248 a StGB bezogen haben, deren Wertgrenze nach der Ansicht aller Strafsenate des OLG Hamm heute bei 50,00 Euro anzusetzen ist (u.a. OLG Hamm, NJW 2003, 3145, OLG Hamm, NStZ-RR 2003, 368; vgl. auch Pflz. OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536)."

-> Das heißt, der Unterschlagene muss selbst eine Anzeige bei Gegenständen mit einem Wert von 10 - 50€ stellen, sonst wird es nicht verfolgt.

Die untere Wertgrenze:
"Unterschlagung gilt bei der Justiz nicht als Kavaliersdelikt. Wer etwas findet, was ihm nicht gehört, hat zwei legale Möglichkeiten: Entweder beachtet er den Gegenstand gar nicht und geht weiter - oder er hebt ihn auf und gibt ihn unverzüglich bei einer amtlichen Stelle wie der Polizei, der Gemeinde oder dem Fundamt ab. Wer die Fundsache aber behält, macht sich schuldig.

Die einzigen Ausnahmen: Wirklich herrenlose Sachen, wie etwa weggeworfene Gegenstände, sowie Klein- und Bagatellfunde, die weniger als 10 Euro wert sind, sind nicht anzeigepflichtig. Eine nachgewiesene Unterschlagung wird nicht ganz so hart bestraft wie ein Diebstahl. Es drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.infranken.de/regional/hassberge/Gericht-strafe-Amtsgericht-Hassfurt-Handy-Teuer-urteil-Sand-1500-Euro-Strafe-wegen-Fundunterschlagung;art217,367483


Somit wird der Fund der 5000sten römischen Münze auf einem Acker, deren Wert 9,99 € beträgt, unmöglich strafverfolgt werden (wegen Unterschlagung) noch ist er denkmalrechtlich relevant. Denkmalrechtlich nicht relevant, wenn kein öffentliches Interesse besteht und dies ist bei einer gewöhnlichen römischen Münze, die absolute Massenware sind, auch anzunehmen. Zumindest in den Gebieten West- und Süddeutschlands.

Wir können festhalten:
Fund im Werte von 0 - 9,99 € = keine Unterschlagung, keine Straftat, alles ist gut. Detektor kann nicht eingezogen werden. Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, Karriereleiter arg eingebrochen.
Fund im Wert von 10 - 50 € = Unterschlagung geringwertiger Sachen, aber nur auf Antrag und nicht von Amts wegen.

Mit dem Wert ist auch der Verkehrswert gemeint, nicht der wissenschaftliche Wert.


PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 21:17:52 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#52
12. Dezember 2013, um 12:19:03 Uhr

Aber natürlich gebe ich auch JJ's Mom & Dad recht. Hier gings in erster Linie um verwüstete Saaten. Deshalb sag ich jetzt nix mehr zum obigen Thema.


Und ich schließ mich meinem Vorredner an: Mein oberer Post ist natürlich keine Rechtsberatung.

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 12:35:23 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#53
12. Dezember 2013, um 12:32:15 Uhr

 Stop

Gings hier nicht mal um den Ärger über Verwüstung bestellter Äcker und nicht zugemachter Löcher? 

Der Rest gehört doch hier überhaupt nicht her! Zwinkernd

Gruss Tobster  Winken

Offline
(versteckt)
#54
13. Dezember 2013, um 11:21:54 Uhr

selten soviel Schwachsinn gehört.


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#55
30. Dezember 2013, um 21:20:54 Uhr

Soooo.... Die Gemüter dürften sich nun beruhigt haben...  Smiley
Daher will ich auch gar nicht groß auf die einzelnen Beiträge eingehen, nur so viel:
Es geht hier nicht um das leidige Thema NFG/Nicht-NFG, sondern um eine grundlegende Verhaltensweise, die einfach nicht sein darf.
Und eine Aussage wie
Geschrieben von Zitat von neves
...über was für eine "problematik" wird hier eigentlich diskutiert??? irgendwer hat irgendwo paar löcher gegraben und nicht zugemacht. mein gott, wenn juckt das schon..... ausser den ganzen wichtigtuern sicher niemanden und dann wird auch noch zu streiten angefangen.
zeigt, dass sowas wohl viel öfter angesprochen werden müsste - hier herrscht Nachholbedarf!

Es kann nicht sein, dass noch immer bald jede Nacht an der besagten Örtlichkeit weiter herumgesaut wird! Erst recht nicht, wenn man sich auch noch bewusst ist was für eine Scheiße man baut! Und das sind sich diejenigen wohl, sonst müssten sie sich nicht wenn sie von meinem Bekannten überrascht und angeleuchtet werden, rückgratslos verpissen!
Tja, dumm gelaufen, würde mich nicht wundern wenn irgendwann mal ein Kleinwagen mit bestimmtem Kennzeichen (ich verkneifs mir mal...) vom vorbeifahrenden Bauern "ausversehen" mit untergepflügt wird....  Narr

Solche Freaks machen normal tickenden Sondlern das Hobby so langsam echt madig und bevor es soweit ist, werden hier andere Geschütze aufgefahren...


 Winken



Seiten:  Prev 1 2 3 4 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor