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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 In der nähe von heiklen Flächen.

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Avatar  In der nähe von heiklen Flächen.  (Gelesen 4494 mal) 0
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#15
13. Oktober 2016, um 12:05:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
Kommt immer auf das jeweilige Denkmalschutzgesetz an. in Bayern geht man von einer Verdachtsfläche um ein BD aus und im Gesetztestext ist nicht genau definiert wie groß er ist. Da wird von mehreren hundert Metern gesprochen. In dem Bereich ist der Einsatz der Sonde auch Genehmigungspflichtig. Von daher am besten mit dem jeweilig zuständig Amt reden. Hier wird dir keiner eine genaue rechtsverbindliche Aussage machen können.
LG Thomas

Ok, stimmt schon, ich bin da eher von den BDs in Brandenburg ausgegangen. Am häufigsten kommen dort auf der Karte Kreise mit 50 bis 100 Meter Durchmesser vor (wohl Einzelfunde), deshalb vermute ich mal, dass die Verdachtsflächen mit eingerechnet sind. Der Abstand hängt wahrscheinlich auch davon ab, was gefunden wurde, also ein Einzelfund, ein Gräberfeld etc. Je größer und bedeutender das Denkmal, um so sensibler ist dann auch die Fläche drumherum. Bei einem Kloster in meiner Nähe z.B. wurden gleich noch der zugehörige Weinberg und ein benachbartes Wäldchen zur BD-Fläche hinzugezählt.

Oder ein anderes krasses Beispiel (siehe Bild): Wenn man dort um die markierten Flächen noch zusätzlichen Abstand halten müsste, dürfte man in der Gegend garnicht mehr sondeln gehen. Dann hätte man aber gleich das gesamte Gebiet einfärben können.

Viele Grüße
Jacza


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2016-10-13 13_14_31-Suche nach Geodaten.jpg

« Letzte Änderung: 13. Oktober 2016, um 12:16:36 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
13. Oktober 2016, um 13:40:39 Uhr

Wow, das nenn ich einen Beitrag! Ich würde mit solchen Leuten gerne auch enger Zusammenarbeiten.

Bis jetzt hatte ich aber davor ein wenig zurückgeschreckt, wegen der argen Geschichten was man manchmal hört und liest.

Ja auch von "Reinhold Ostler" (denn man hier ja sicher genügend kennt) habe ich in seinem Buch "Handbuch für Schatzsucher" oftmals gelesen wie manche Behörden oft Forsch reagieren!

Aber dennoch wäre eine zusammenarbeit sehr erleichternd.

Ein Sondlerausweis wäre meiner Meinung nach die beste Lösung, dann kann auch keiner mehr zuschreien "was machst du da"  wenn man gerade am Feld steht, wie ich es bei einen Beitrag gelesen habe. Man würde ihm einfach seinen Ausweis zeigen und es wäre Schluss. Frech

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#17
13. Oktober 2016, um 17:16:07 Uhr

Gute Idee mit dem Ausweis Super

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#18
13. Oktober 2016, um 21:43:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Die Vermutung bzw. den daraus resultierenden Vorsatz muss erstmal einer Nachweisen...

Ne - muss er nicht. Für das Vorliegen der Ordnungswidrigkeit reicht als Begehungsform ein fahrlässiges Handeln d. h. ob es die betreffende Person (Anmerkung: der Täter der Ordnungswidrigkeit) an der erforderlichen Sorgfalt u. Umsichtigkeit (Anmerkung: bei seinem Handeln) fehlen lässt. Das ist dann der Punkt, an dem man dich auf die bestehenden Recherchemöglichkeiten (BayernAtlas Denkmal, Grundstückseigentümer, Katasteramt, allgemein bekannte Gegebenheiten usw.) hinweisen u. dir vorhalten wird, nicht deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein. Und schon steht Ärger ins Haus...

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Ich persönlich nutze diese Schwammigkeit zugegebenermassen manchmal aus...

Das Gesetz ist nicht schwammig, sondern auf Grund der unterschiedlichen örtliche Gegebenheiten, der Schutzwürdigkeit des Denkmals, der flächigen Ausdehnung usw. kann man im Gesetzestext keine abschließende Aufzählung tätigen. Es handelt sich ausschließlich um Einzelfallentscheidungen, welche von der zuständigen Behörde (Anmerkung: Untere Denkmalschutzbehörde) im Bedarfsfall auch dargelegt werden.

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Da es nirgends eine juristische Definition des Begriffs "mehrere hundert" zu finden gibt (zumindest hab ich noch keine finden können, falls das jemand gelungen ist, immer her damit!),......

Das Gesetz spricht auch nicht in Zahlen (Anmerkung: im Sinne einer Entfernungen zum Bodendenkmal), sondern beschränkt sich auf relative Angaben (Anmerkung: wissen, vermuten, annehmen). Ich muss mich jetzt wiederholen - die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde wird den erforderlichen Abstand im Einzelfall festlegen bzw. den festgestellten Abstand prüfen. Davon hängt es dann ab, ob sie dich in die Pfanne hauen od. nicht.

Wenn man es genau nimmt: für Bayern wird sich leider bzgl. der Gesetzeslage aus Sondlerkreisen heraus zu viel schön geredet. Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig. Es mangelt lediglich an einer konsequenten Umsetzung. 

Ansonsten: vorbildliches Verhalten. Super


Gruß

S.

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#19
13. Oktober 2016, um 22:04:55 Uhr

Danke für die Aufklärung Shakerz. Sowas hatte ich schon vermutet. Wobei ich zur Handhabung nicht viel sagen kann, da wir den konkreten Fall noch nicht hatten (falls das überhaupt schon mal vorgekommen ist. Wäre mir neu. Muss ich bei unseren Archies mal nachfragen, würde mich jetzt auch interessieren).

Ich habe eher den Eindruck, als würde das bei uns dank Personalmangel (natürlich. Die Behörden haben so schon kaum Geld und konzentrieren sich natürlich auch lieber auf "spektakuläre" Funde) etwas stiefmütterlich behandelt. Wobei, wie schon geschrieben, sie sich redlich Mühe geben. Tatsächlich kamen da auch schon Aussagen drüber das viele Sondler wohl nach einer Weile die Beziehungen zum LDA einschlafen lassen, weil ihnen das wohl zu viel Aufwand ist, oder sie schlicht nichts besonderes finden.

Trotzdem muss ich sagen - obwohl ich kein Jurist bin- das ich da nicht so ganz dran glauben mag. Im Streitfalle würde die untere Denkmalbehörde ja als Ankläger auftreten und ihre Interpretation darlegen, klar. Aber im Gesetz steht nun mal keine Entfernung, sondern nur "mehrere hundert Meter", was dann nicht nur vom Gesetzgeber und Kläger interpretiert werden muss, sondern auch vom Sondler und der Judikative, sprich dem Richter.

Das LDA bezieht sich ausdrücklich auf den Denkmal Atlas als Quelle für den privaten Sucher und das Gesetz eben auf die "mehreren hundert Meter". Mehrere fängt genau genommen bei 2 an. Insofern ist es für mich schwer vorstellbar, sollte man dreihundert Meter vom Denkmal entfernt was finden, sich ein Richter überzeugen lassen würde, dass das noch drunter fällt.

Aber das sind Gedankenspiele. Es stimmt schon. In Bayern wird viel schöngeredet, zumal die Behörden auch auf ihre Gesetzgebung pochen, auch bei uns. Aber es stimmt eben auch, dass wenn man sich als Sondler an deren Spielregeln hält, die sich meiner Erfahrung nach auch kulant ausgelegt an ihre halten.

Natürlich bleiben es aber Einzelfallentscheidungen und das meine ich damit, wenn ich sage, sie trauen uns etwas mehr Kompetenz zu. Einen Römer hab ich auch schon nur knapp über 100 Meter vom Denkmal weg gemeldet und ein Kollege einen keltischen Fund zwischen zwei bekannten Grabhügelflächen. Da gab´s hochgezogenen Augenbrauen und ein sinngemässes "Nächstes Mal nicht wieder so nah" und gut wars.

Wie man in den Wald reinruft... Deswegen plädoyiere ich auch immer dafür, über diese behördlichen Hürden zu hüpfen. Gerade in Bayern ist der Aufwand verschmerzbar und wird bei mir unter "Hobbydrumrum" verbucht. Gehört halt dazu, wenn man ein Hobby ernsthaft betreiben will.

Edit: Übrigens fast vergessen. Wir sind nah an Hessen, das gehört also für einige aus meiner Gruppe auch noch zum Einzugsgebiet. Und auch da muss ich sagen, haben diejenigen von uns die dort mit dem LDA Kontakt aufgenommen haben, auch nur gutes zu berichten. Die mussten im Endeffekt nur etwas höhere Hürden überspringen und auch mehr Arbeit investieren, konkrete Nachforschungsanträge schreiben, einen kleinen Vortrag halten, etc. aber einer hat z.B. für eine gesamte Gemeinde dadurch eine NFG bekommen. Auch die reissen einem nicht den Kopf ab, wenn man gewissenhaft rangeht. Gut, er muss halt jetzt auch die Arbeit investieren und auch was finden und alles kartographieren und auch mal übern Acker rennen ohne Sonde und Scherben sammeln, jede einmessen etc., aber dafür darf er da eben auch stressfrei sondeln. Also auch das ist nicht unmöglich. Wobei ich nicht weiss, wie das in Zukunft aussieht, sollte in Hessen auch die geplante verschärfung des Schatzregals kommen. Obwohl das ja eigentlich auf den Prozess keine direkten Auswirkungen haben sollte, sondern erst auf den Fundfall. Schauen wir mal.

Edit2: Oh und noch was. So nebenbei. Von beiden Denkmalbehörden (unsere in Hessen und Bamberg) kam schon die inoffizielle (!) Anweisung, blos nicht mit Kram nach 1600 zu kommen, ausser wir finden jetzt ein untergegangenes Gebäude. Sprich Münzen aus der Neuzeit und Napoleonische Knöpfe wollen die gar nicht sehen, dafür haben sie mit älterem Kram wohl schon genug zu tun. Das war aber mehr so Augenzwinkernd. Und deswegen sollte es auch hier nicht als Freischein gesehen werden, wollte ich nur mal so nebenbei anmerken, weil ich´s lustig fand. Zwinkernd

« Letzte Änderung: 13. Oktober 2016, um 22:15:02 Uhr von (versteckt) »

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#20
14. Oktober 2016, um 00:10:06 Uhr

Ich kann die Erfahrung von Falkenmond mit dem LDA in Bamberg nur bestätigen. Ich war erst vor kurzem zum ersten mal dort zwecks persönlichem Kennenlernen und um ein paar Funde zu zeigen. Ich war überrascht wie fair dort mit einem umgegangen wird bzw. dass man dort als Sondengänger nicht gleich als Gesetzesbrecher abgestempelt wird. Im Gegenteil ich hatte den Eindruck man wird dort als das wahrgenommen was die meisten von uns sind - als geschichts- und archälogisch Interessierte die mit Ihrem Hobby etwas dazu beitragen wollen um die Heimatgeschichte etwas mehr zu beleuchten und hier und da mehr Licht ins historisch Dunkle bringen zu wollen.

Weiterhin hatte den Eindruck dass von Seiten des LDA Wert auf Zusammenarbeit gelegt wird und - wie Falkenmond schon sagte - man Sondengänger die Ihre Funde melden als verlängerter Arm für die Landesdenkmalpflege sieht. Auch war es so, dass die interessanten Funde dokumentiert wurden und ich durfte sie danach wieder mitnehmen. Ich für meinen Teil wurde bei meinem Besuch dort mehr als positiv überrascht und werde definitiv meine Funde weiter an das LDA in Bayern melden. Auch alle "zweifelhafte" Funde - also bei denen man nicht weiß wo diese zeitlich einzuordnen sind und ob diese somit sie historisch relavant sind. Man bekommt sort eine fachlich fundierte Aussage und weiß somit was man da eigentlich an UFO gefunden hat. Eigentlich eine super Sache für den Finder und das LDA kann ebenfalls beurteilen ob der Fund etwas historisch relevantes ist.

Was den Abstand zum Bodendenkmal betrifft so denke ich hat es den Hintergrund, dass Leute eben nicht in der Nähe von Denkmälern suchen und die Funde dann ungemeldet in irgendwelchen Sammlungen verschwinden. Damit würden ggf. archeologisch relevante Fundstücke dem Fundkomplex nicht mehr zugeordnet werden können was für die weitere Beurteilung eines Bodendenmals nachteilig wäre.

Ich glaube nicht wenn man den gebührendem Abstand eines Bodendenkmals falsch einschätzt und etwas relevantes findet bzw. dies ordnungsgemäß meldet dass einem da nicht gleich ein ein Strick daraus gedreht wird. Ich bin der Meinung einem Archeologen ist ein gemeldeter Fund - auch wenn er etwas zu nahe am BDM war - viel lieber als ein Fund, der aus Unsicherheit wegen Abstand zum BDM eben ungemeldet bleib.

« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, um 00:12:34 Uhr von (versteckt) »

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#21
14. Oktober 2016, um 07:00:14 Uhr

Die freundlichkeit am Amt in Bamberg bei Herrn Dr..Obst war super , es gab Kaffee und ein entspanntes lockeres Gespräch.
Kann die vorherige Aussage nur bestätigen.

« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, um 07:02:06 Uhr von (versteckt) »

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#22
14. Oktober 2016, um 10:07:42 Uhr

ist für Mittelfranken auch Bamberg zuständig ?


                  larod  Smiley

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#23
14. Oktober 2016, um 10:11:50 Uhr

Ich meine für ganz Franken, ja, wenn ich mich richtig erinnere.

Edit: Grad nachgeguckt, da steht nur Ober/Unterfranken. Kann mir aber nicht vorstellen, das sie alles dazwischen auslassen Lächelnd

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http://www.blfd.bayern.de/landesamt/dienststellen/bamberg/00041/index.php


Edit2: Noch mal nachgeguckt. Hier is die genaue Liste mit Ansprechpartnern. Denke für euch sollte es auch der Herr Dr. Obst sein:

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http://www.blfd.bayern.de/medien/meldung_bodendenkmal_07-2014.pdf


« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, um 10:17:56 Uhr von (versteckt) »

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#24
14. Oktober 2016, um 10:32:27 Uhr

weil wenn das so ist das dieser ehrenamtliche Vollpfosten Down wie in meinem vorherigen Threat beschrieben zu diesen Amt gehört und die Leute so anpflaumt werde ich niemals ein Freund davon


                    larod Smiley

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#25
14. Oktober 2016, um 10:46:01 Uhr

Hab ich gerade gefunden. Witzigerweise der Thread vom Dennis91, mit dem ich inzwischen öfters unterwegs bin. Er war auch der zweite aus unserer Truppe, der beim Obst war und nur gutes zu berichten hatte Smiley

Aber Ausweise vom LDA? Hä? Ich würde mal behaupten, wir Sondler die mit dem LDA arbeiten sind die ehrenamtlichen, die da gemeint sind.

Wenn ich so lese was dir da passiert ist.. vielleicht war´s selbst ein Sondler der Schiss hatte du räumst ihm "Seinen" Acker leer. So was bescheuertes. Ich hätte mir den Namen gemerkt und den mal beim LDA angeschwärzt. Wenn du weit genug weg warst vom BD und Erlaubnis vom Grundstückseigentümer hattest, geht das ja mal gar nicht.
Hajo. Manche halten sich halt für Hilfssherriffs.

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#26
14. Oktober 2016, um 11:09:32 Uhr

Wer einen zu geringen Abstand zu einem Bodendenkmal hält läuft Gefahr von den Selbstschussanlagen des Bodendenkmals niedergestreckt zu werden.

Diese werden nur abgeschaltet wenn der Landwirt das Bodendenkmal und dessen nähere Umgebung in eine Mondlandschaft verwandelt um später die wunderbare monokulturelle Pflanze Mais wachsen zu lassen.


"Die Fachleute aus Wiesbaden sind auf Spurensuche nach historischen Überresten im Boden. Damit die Experten Zugang zu den interessanten Erdschichten haben, hat ein Bagger bereits 50 Zentimeter abgetragen."
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http://www.fr-online.de/hofheim-und-main-taunus/hattersheim-archaeologie-keine-keltengraeber,1472862,24138712.html


Diese wohl dann uninteressanten 50 cm werden entweder vom Bagger abgeschoben oder vom Landwirt kleingehäckselt und dennoch mit Klauen und Zähnen gegen Sondengänger verteidigt. Doch nicht nur das, nein auch in die Nähe dieser uninteressanten 50 cm zu kommen wird mir hier als Pflicht eines guten Bürgers verkauft.

Leute, scheißt euch doch nicht wegen jedem Quatsch in die Hose. Die Archäologen wären ja schon froh wenn sich die Sondengänger daran halten würden NICHT auf Bodendenkmäler zu gehen. Dabei sind mir dann immer diejenigen die ihre Gesetzestreue besonders betonen die Suspektesten.

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#27
14. Oktober 2016, um 11:15:57 Uhr

Warum? Jo, mag sein das das bei manchen so is. Ich persönlich suche lieber auf den "weissen Flecken" im Denkmal Atlas. Es gibt genug Gegenden wo der leer ist. Meiner Meinung nach nicht, weil da nix ist, sonder nur, weil die noch nicht richtig erschlossen sind.

Und ich finde auf Äckern ohne BD genug römisches und Mittelalterliches etc. um der Meinung zu sein, ich muss es nicht riskieren und auf ein bekanntes Denkmal rennen. Zumal die meistens eh schon abgesucht sein sollten, da zu bekannt. Zwinkernd

Aber in einem Punkt gebe ich dir recht und predige das auch immer. Es kann mir keiner was von Bodendenkmalschutz erzählen, wenn das auf nem dauerhaft bearbeiteten Acker liegt. Wer mir da mit "Kulturschichten" und Befund erhalten kommt, hat ne Meise.
Was natürlich nicht heisst, das ich auf solchen Äckern sondel. Sind ja noch genug aussenrum. Kann ich verschmerzen. Smiley

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#28
14. Oktober 2016, um 11:23:40 Uhr

So jetzt sind wir beim Punkt. Das ganze hin und her mit den Bodendenkmälern ist sowieso Nonsens. Wer meint dort seine Fundchanchen verbessern zu können wird dort hingehen und wer schon lange dabei ist weiß sowieso dass die BD meist abgenudelt sind und sucht auf neuen unbekannten Flächen.
Im Übrigen wurde der Abstand zu den roten Flächen hier schon 100 mal diskutiert. Gääääähn

Hinzugefügt 14. Oktober 2016, um 11:26:18 Uhr:

Ich meinte natürlich die ersten 50 cm sind abgenudelt. Der Rest ist Bodentresor Zwinkernd

« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, um 11:26:18 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#29
14. Oktober 2016, um 11:54:04 Uhr

Wird das hier eine Dauerwerbeschleife fürs LDA Bamberg ? Grübeln
Solange einige wenige LDAs in Deutschland gut mit Sondengängern "zusammenarbeiten" bringt es der Masse der Sondler gar nichts. Nono
Leider kannst die "guten" Ämter und Archäologen auch in Bayern mit der Lupe suchen. Die Hardliner sitzen halt auf den wichtigen  Positionen und üben reichlich Druck auf andersdenkende aus.

Gruß Michael

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