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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 In der nähe von heiklen Flächen.

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Avatar  In der nähe von heiklen Flächen.  (Gelesen 4490 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
12. Oktober 2016, um 20:57:25 Uhr

Hallo,

Auf heiklen (Denkmalgeschützten Flächen) Sollte man auf keinen Fall gehen und Sondeln, das ist klar!

Aber wie sieht das eigentlich aus wenn man in die Nähe kommt. (Wie weit sollte man sich entfernen)

Wenn zum Beispiel ein Waldgebiet in der nähe ist und man sich erkundigt ob es eh nicht mehr unter Schutz steht.

Oder nehmen wir an, eine Straße trennt geschützte Fläche (Links) von nicht geschützt (Rechts), darf man dann Rechts gehen? (Natürlich wenn man sich vorher genügend darüber erkundigt wie die Grenze verläuft).

Ich möchte aber nochmals festhalten, dass man alle Gesetze, Pflichten und alles drumherum einhalten soll. Ich bin lediglich interessiert wie hier die Gesetzeslage aussieht!

Bin von Österreich (wegen der Gesetzeslage)

Wenn ihr über dieses Thema Fachwissen besitzt, würde ich mich über Antworten freuen.

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(versteckt)
#1
12. Oktober 2016, um 22:34:32 Uhr

Wenn du alle Gesetze genau verfolgst, dann wird dir dein Archi genau sagen, was und wo, und wie, du was, und wo und wie darfst.  Zwinkernd Zwinkernd

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(versteckt)
#2
12. Oktober 2016, um 22:42:27 Uhr

 Schockiert
Dann ist er ein Gesetzesverfolger und wer weiß, ob er einen persönlichen Archi hat Nono

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(versteckt)
#3
12. Oktober 2016, um 23:03:00 Uhr

wenn ich seinen Beitrag so lese, müsste, oder sollte er einen haben.

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(versteckt)
#4
13. Oktober 2016, um 07:08:05 Uhr

Hallo,

die geschützten Flächen sind meist so ausgelegt, dass du am Rand schon einige Meter Abstand zu den "sensiblen" Stellen hast. Also theoretisch (und rechtlich gesehen) könntest du direkt hinter der Grenze anfangen zu sondeln. Wenn man sich aber nicht "verdächtig" machen will, ist es vielleicht besser etwas mehr Abstand zu nehmen. Wenn eine Straße oder ein Weg dazwischen liegt, ist das denke ich ok.

Viele Grüße
Jacza

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(versteckt)
#5
13. Oktober 2016, um 07:29:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
Hallo,

die geschützten Flächen sind meist so ausgelegt, dass du am Rand schon einige Meter Abstand zu den "sensiblen" Stellen hast. Also theoretisch (und rechtlich gesehen) könntest du direkt hinter der Grenze anfangen zu sondeln. Wenn man sich aber nicht "verdächtig" machen will, ist es vielleicht besser etwas mehr Abstand zu nehmen. Wenn eine Straße oder ein Weg dazwischen liegt, ist das denke ich ok.

Viele Grüße
Jacza
Kommt immer auf das jeweilige Denkmalschutzgesetz an. in Bayern geht man von einer Verdachtsfläche um ein BD aus und im Gesetztestext ist nicht genau definiert wie groß er ist. Da wird von mehreren hundert Metern gesprochen. In dem Bereich ist der Einsatz der Sonde auch Genehmigungspflichtig. Von daher am besten mit dem jeweilig zuständig Amt reden. Hier wird dir keiner eine genaue rechtsverbindliche Aussage machen können.
LG Thomas

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(versteckt)
#6
13. Oktober 2016, um 07:35:47 Uhr

Na ganz so ist das aber auch nicht. In Bayern z.B. sehen die Archäologen die Gebiete um die BDs als Verdachtsflächen an. Laut den Archäologen soll man paar hundert Meter Abstand von den Bodendenkmälern halten.
Ist in manchen Gebieten aber überhaupt nicht möglich, da könnte man den Detektor gleich verkaufen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf


So wie du das vorhast praktiziere ich das auch Apanonnia. 50-100m Abstand halte ich auch ein.
Die Denkmalgesetze sind bei uns sehr schwammig formuliert, einen genauen Abstand findest da nirgends.
Warte mal auf die österreichischen Sondler wie die das machen, die kennen die Gesetzeslage besser als die Deutschen.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 13. Oktober 2016, um 07:58:45 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
13. Oktober 2016, um 08:42:16 Uhr

Danke euch, ich glaube ein Respekt Abstand kann auf keinen Fall schaden.

In Bayern dürfte die Rechtslage ähnlich oder genauso wie in Österreich sein!

Naja ich habe nicht vor in der nähe zu Sondeln, will mich aber vorab informieren, falls mal so eine Situation entstehen könnte.

Lg.

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(versteckt)
#8
13. Oktober 2016, um 08:42:24 Uhr

Es wäre einfach gut, wenn sich die Österreicher hier zum Thema äußern würden  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
13. Oktober 2016, um 08:49:26 Uhr

Ja, die melden sich sicher noch dazu,

aber es schadet auch nicht wenn ich die Deutschen Gesetze besser kennen lerne, vielleicht komm ich mal vorbei und [suchen]euch was weg...Narr.

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(versteckt)
#10
13. Oktober 2016, um 10:03:59 Uhr

Ich hatte in Bayern schon mal Probleme mit einem Ehrenamtlichen . Ich war ca. 250 m von einem roten Punkt entfernt (keltische Höhensiedlung) . Erlaubnis vom Bauern für das Feld hatte ich . Er kam auf mich zu ,stellte sich vor und donnerte mit rotem Kopf los was mir einfällt auf dieser Verdachtsfläche zu sondeln und er würde sofort die Polizei verständigen .Mein Einwand das der rote Punkt am Feldrand in weiter Entfernung aufhört ließ er nicht gelten und um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich meine Sachen zusammengepackt und fuhr eine Ecke weiter wo ich dann in aller Ruhe weitersondeln konnte.
Manchmal ist es besser den kürzeren zu ziehen als auf Konfrontation zu gehen obwohl man im Recht ist. An einem anderen Tag wenn mir das passiert wäre hätte es vielleicht anders ausgesehen  Fechten

                  larod Smiley

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(versteckt)
#11
13. Oktober 2016, um 10:20:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von sammlealles
In Bayern geht man von einer Verdachtsfläche um ein BD aus und im Gesetztestext ist nicht genau definiert wie groß er ist. Da wird von mehreren hundert Metern gesprochen. In dem Bereich ist der Einsatz der Sonde auch Genehmigungspflichtig.

Korrekt. Perfekt beschrieben. Super

Allein die VERMUTUNG od. die ANNAHME das ein BD vorhanden sein könnte genügt, damit das Graben genehmigungspflichtig wird. Art. 7 Abs. I Bayerisches Denkmalschutzgesetz.

Somit sehe ich z. B. "...die andere Seite des Straße..." als höchst problematisch an.

Einer vom Amt, der genau nach Gesetz auslegt, wird hier definitiv Probleme machen. Du musst -um dir den Ärger zu ersparen- einen wirklich deutlichen Abstand zum eingetragenen BD schaffen. Ich weiß aus der Praxis, dass 150 m NICHT genügen. Also lieber mal 200 m nehmen...


Gruß

S.

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
13. Oktober 2016, um 11:10:11 Uhr

Ja man sollte ärger wirklich vermeiden. Star Wars Fight Ich habe aus diesem Beitrag viel gelernt und werde einen großen Abstand suchen, falls ich mal in die nähe komme!



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#13
13. Oktober 2016, um 11:35:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Apanonnia4
Ja man sollte ärger wirklich vermeiden. Star Wars Fight Ich habe aus diesem Beitrag viel gelernt und werde einen großen Abstand suchen, falls ich mal in die nähe komme!


Die Antworten beziehen sich bis jetzt zum größtenteil auf Bayern. Wie es in Österreich aussieht, hab ich nicht wirklich eine Ahnung. Vielleicht meldet sich noch ein Sondler aus Österreich.
Eine wirklich rechtsverbindliche Aussage wirst auch in keinem Forum bekommen, wenn wirklich auf der sicheren Seite sein willst, wende dich an dein Denkmalamt, die müssten dir ja eine Auskunft geben können.

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(versteckt)
#14
13. Oktober 2016, um 11:56:06 Uhr

Meine Meinung (!) als Bayer (bzw. Unterfranke Zunge) :

"mehrere hundert Meter" ist genauso schwammig wie "obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis".

Die Vermutung bzw. den daraus resultierenden Vorsatz muss erstmal einer Nachweisen... da genügt ein "Da ist ein BD in der Nähe" meiner Meinung nach nicht. Das würde ja 80% aller Flächen in Bayern einschliessen, gefühlt.

Ich persönlich nutze diese Schwammigkeit zugegebenermassen manchmal aus, wenn ich Münzen suchen gehe. Da es nirgends eine juristische Definition des Begriffs "mehrere hundert" zu finden gibt (zumindest hab ich noch keine finden können, falls das jemand gelungen ist, immer her damit!), definiere ich das für mich nach Tageslaune und momentan gefühlter Streitlustigkeit zwischen 101 Meter (wenn ich auf Krawall gebürstet bin Zunge ) und 200 Meter (Wenn ich auf Nummer Sicher gehen will).

Dann kann es auch mal vorkommen, das ich zwischen zwei bekannten römischen Villen suche, die mehr als 400 Meter voneinander entfernt sind. Natürlich nur in der Hoffnung, auf DM oder Euro Münzen zu stossen, die Besucher der ja normalerweise so vorbildlich ausgeschilderten und beworbenen Denkmalflächen - mitten auf unseren landwirtschaftlichen Flächen- verloren haben.  Zwinkernd

Tatsächlich schrecke ich aber auch nicht davor zurück, sollte ich mal einen potentiell interessanten Fund machen (so erst letztens geschehen mit einer einzelnen Sesterze) diesen einzumessen und zu melden. Leider hält sich das Interesse des LDA bei sowas in Grenzen. Ich weiss gar nicht warum. Eine Römermünze mittten im römischen Siedlungsgebiet, 300 Meter vom Main (damals Limesgrenze) entfernt.. Sensation. Lächelnd

Edit: Bitte nicht zu ernst nehmen Zwinkernd
Wir (meine Handvoll Sondlerkollegen und ich) pflegen inzwischen gute Kontakte zum LDA in Bamberg und sind als Geschichtsinteressierte natürlich dran interessiert, unsere hier im Raum so reichhaltige Kulturgeschichte zu ergründen.
Deswegen habe ich mit dem Sondeln angefangen und werde das auch weitherhin betreiben. Ich bin ehrlich gesagt sogar froh darüber, dass unsere Ansprechpartner mit gesundem Menschenverstand gesegnet sind. Und auch bereit, ihren Teil zu erfüllen. Im Bezug zum "Keltisch" Thread hier im Forum kann ich z.B. sagen, dass bei uns der Fund eines einzelnen Knotenarmreifs genügte, um dort die Diskussion einer Notgrabung auszulösen, mit der direkten, unaufgeforderten Versicherung, wir dürften dabei sein, selbst mithelfen unter Anleitung und generell teilhaben. Das finde ich vorbildlich. Unsere Archies sehen Sondler nicht als "Feinde" sondern als verlängerten, ehrenamtlichen Arm, der, unter der richtigen Anleitung, helfen kann. Und zwar bei einer Arbeit, die sie selbst alleine aus Kostengründen sonst nie stemmen könnten.
Es gibt bei uns einfach so viel zu finden, das die Erstellung eines Gesamtbildes der Region einfach eine riesige Aufgabe ist. Bei der Sondler, die ihre Funde melden, helfen können. Im Gegenzug haben wir z.B. auch schon Aufgaben übernommen, wie bisher noch unkartographierte Grabhügel einzumessen, zu fotografieren und zu beschreiben. Es ist schon irgendwie eine Genugtuung, die Früchte solcher Arbeit, (die einem ja niemand bezahlt und ausser den Archies auch keiner dankt) dann z.B. ein paar Tage später im Denkmal Atlas bewundern zu dürfen.
Dort sehen die Gegenden, wo wir regelmässig unterwegs sind, auch schon "vollständiger" aus. Man merkt unseren Einfluss auf die Erschliessung unserer lokalen Geschichte und ich finde das Prima.

Ach und Funde abgeben mussten wir bisher tatsächlich noch nie. Selbst der besagte Knotenarmreif als bisher ältester Fund wurde nur einmal begutachtet in Bamberg und direkt dem Finder zurückgegeben. Leider wurde sich gegen eine Notgrabung entschieden und "nur" die Denkmalfläche im Atlas erweitert. Sollten wir wirklich mal was spektakuläreres finden, würde ich hier natürlich berichten.

Übrigens führt die Zusammenarbeit auch dazu, das man uns inzwischen auch mehr Kompetenz zugesteht. Natürlich unterliegen wir den gleichen Gesetzen, die auch immer wieder mal vom LDA betont werden, aber für solche Funde würde uns da sicher keiner mehr den Kopf abreissen.


« Letzte Änderung: 13. Oktober 2016, um 12:09:22 Uhr von (versteckt) »

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