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 In der nähe von heiklen Flächen.

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Avatar  In der nähe von heiklen Flächen.  (Gelesen 4493 mal) 0
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#30
14. Oktober 2016, um 12:03:21 Uhr

Man hat halt immer die Hoffnung, das ein gutes Beispiel Schule macht.

Wenn dann nach ein paar Jahren gerade z.B. das LDA Bamberg besonders gute Ergebnisse vorweisen kann, überlegen sich ein paar andere vielleicht auch, ob sie all die Jahre nicht was falsch gemacht haben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt Zwinkernd

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#31
14. Oktober 2016, um 12:10:54 Uhr

Der Dr. Sommer ist aber eher ein hoffnungsloser Fall. Grinsend

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#32
14. Oktober 2016, um 12:12:51 Uhr

Muss am Namen liegen. Zum Glück hat er kein grosses Team, wie sein Namensvetter. Grinsend

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#33
14. Oktober 2016, um 12:24:41 Uhr

Ich meine den aus M. Cool

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#34
14. Oktober 2016, um 12:28:38 Uhr

Denkmalschützer Ralph Obst hob die Bedeutung der Bodendenkmäler als Quellen hervor. Diese werden unabsichtlich durch Baumaßnahmen, die Landwirtschaft und Waldwirtschaft und absichtlich durch Raubgräber gefährdet. Bei Letzteren zählt nur der Profit.
Dr. Obst meinte, jeder könne beim Schutz der Bodendenkmäler mithelfen, wenn er als Spaziergänger, Pilzsucher oder Wanderer Personen anspricht, die im Wald graben. Das darf man nur mit einer Grabungserlaubnis der Denkmalpflege, und die erhalten nur Fachleute.
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http://www.infranken.de/regional/hassberge/Paten-beschuetzen-Denkmaeler;art217,640406#no_accepted



Damit dürfte alles gesagt sein. Landwirte und Forstwirte sind unzurechnungsfähige Idioten die unabsichtlich mit dem Vollernter oder der Pflugschar durch ein BD pflügen.
Leute die im Wald graben sind generell Raubgräber und müssen von einem Heer Hilfssheriffs gejagt werden.
Graben darf nur er und alle anderen Obstsorten. Nur machen sie das nicht weil der Boden so ein hervorragender Tresor ist. Der aber wiederum von unzurechnungsfähigen Idioten wie Landwirten....... Es schließt sich der Kreis.

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#35
14. Oktober 2016, um 14:09:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79

Aber im Gesetz steht nun mal keine Entfernung, sondern nur "mehrere hundert Meter", was dann...


Ich bitte kurz um Aufklärung, wo das stehen soll...Belehren


Gruß

S.

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#36
14. Oktober 2016, um 14:58:23 Uhr

Art. 12 Absatz 2. das LDA hat die Gewalt über die Richtlinien zum Denkmal Schutz. In dem von denen rausgegebenen Merkblatt für sondenganger (is hier irgendwo n Link, habs leider nicht zur Hand) steht das drin.

Also nein. Im Gesetz direkt stehts nich, aber in den Richtlinien vom LDA. Reicht für mich. Alles andere is haarspalterei.

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#37
14. Oktober 2016, um 16:26:28 Uhr

Hier mein Senf zu dem Thema Belehren  Und was meint ihr dann zu dem, was da abgeht Irre  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.youtube.com/watch?v=59_bSuOSNjI


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