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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Kosten NFG Verlängerung

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Avatar  Kosten NFG Verlängerung  (Gelesen 2780 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. April 2016, um 23:31:46 Uhr

Hallo ich hab mal eine Frage
Ich habe im August 2015 einen Antrag auf Verlängerung der NFG gestellt. (NRW)
Nach einigen hin und her, Nachfragen usw.
Kam gestern   (nach 8 Monaten) die Verlängerung per Post.
Erst hab ich mich gefreut aber dann.....
Zuerst  der Satz ...... wird um 2 Jahre verlängert.
Von Sept. 2015 bis Sept. 2017. Gut und schön.. aber das sind doch keine 2 Jahre.
Was nützt mir die nachträgliche Verlängerung,?
Sept 2015 bis April 2016.
Aber dann kam ja noch die 2. Seite des Briefes.
Arbeitsgebühr 75,00 Euro

Meine letzte Verlängerung war kostenlos.
Ab wann ist die Verlängerung Gebührenpflichtig
geworden?

Und von einer Verlängerung von 2 Jahren kann ja hier auch nicht die Rede sein. (Sind genau genommen 16 Monate).

Habt ihr (insbesondere aus NRW ) gleiches erfahren?




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#1
19. April 2016, um 23:42:27 Uhr

sei froh das du sowas hast bzw bekommen hast 

von sep 15 - sep 17  sind bei mir 2 jahre oder 24 monate 

das sind behörden da ist nix mit schnell schnell 

wenn du das suchen eingestellt hast aug 15 bist du meiner meinung nach selbst dran schuld 
aber warst auf den rechtlichen richtigen weg 

grüße

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#2
20. April 2016, um 07:07:36 Uhr

was fürn Quatsch allles Schockiert, habe auch immer 2 Jahre für meine Nfgs.
Die solln mal mit Gebühren kommen, dann sag ich nur Aufwiedersehen.
Und Kipp den mein Kramm vor die Tür. Dieser ganze Blödsinn, Juristerei,
Willkür, und und und...........als wenn die Sondelei die Schlimmste Sache
der Welt wäre. Vormulare-Vormulare, von der Wiege bis zur Baare.


Das Leben ist wie ein Kinderhemd, immer zu kurz und Beschißen.


gruß,                      Copper

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#3
20. April 2016, um 07:51:26 Uhr

Kostenlose verlängerung? Kenne ich nicht, jede Verlängerung kostet geld, bei mir war so. 1 Jahr, 75€, noch ein Jahr 75€, dann auf 2 Jahre verlängert 75€ jetzt auf 5 Jahre verlängert und wieder 75€. Ich habe nie länger als 1 Woche auf die Genehmigung gewartet.. Musst du da anrufen und klären.

Gruß aus Salzkotten...

« Letzte Änderung: 20. April 2016, um 07:52:01 Uhr von (versteckt) »

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#4
20. April 2016, um 07:55:07 Uhr

na da bin ich aber froh in Hessen zu sein. Bis jetzt kostenlos.

LG
Elmex

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#5
20. April 2016, um 10:40:11 Uhr

Laut Tarifordnung erheben alle Oberen Denkmalbehörden in NRW eine Gebühr von 75€. Wie das gerechtfertigt wird, kann ich mir nicht erklären, da bei einer Verlängerung im Grunde kein Arbeitsaufwand entsteht.

Gruß
Fabian

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#6
20. April 2016, um 10:47:19 Uhr

Im Forum sind wahrscheinlich dutzende von Sondlern, die froh wären, wenn sie für 75€ eine NFG bekommen würden.
75€ ist ja nicht die Welt.
Wenn ich da so höre, welche Schwierigkeiten Sondler in anderen Bundesländern haben, ist das doch eher Mumpitz.

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#7
20. April 2016, um 11:01:40 Uhr

Das stimmt. 75€ ist für ein oder zwei Jahre schon verkraftbar. Problematisch wird es allerdings, wenn man diese pro Kreis (oder sogar Gemeinde?) entrichten muss. D.h. also, wenn man in Kreis a und b Flächen hat und dann noch eine in Kreis c dazukommt, sind schnell 225€ im Jahr weg, was das eigentliche Problem ist.

Gruß
Fabian

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#8
20. April 2016, um 11:21:14 Uhr

Meine Verlängerung hat auch 75 Euronen gekostet.... Das sind aber wohl "nur" Verwaltungsgebühren. Davon bekommen die Archäologen beim LWL nichts.
@ OWL: Ist das deine erste Verlängerung? Wurdest du auch zu einem persönlichen Gespräch nach Bielefeld eingeladen?
Ich hatte meine Verlängerung 2 Tage nach dem Gespräch.
Bei einem Kollegen hat es auch länger gedauert. Der mußte noch Fundmeldungen nachbearbeiten und die zu genehmigenden Flächen mit TIM-Online einreichen.
Wo in OWL bist du unterwegs?

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#9
20. April 2016, um 19:17:29 Uhr

Ehrlich gesagt, finde ich, das die Gebühr doch eine Frechheit und eine Ohrfeige für den Sondler ist. Er arbeitet doch schon quasi kostenlos für Landesamt und trägt fleissig seine Funde dorthin, er zahlt seine Ausrüstung selbst, trägt die Fahrkosten und was sonst noch anfällt, von den vielen Stunden die er mit Fundberichten, Recherche, Terminen mit Landwirten und Archäologen verbringt will ich gar nicht anfangen. Da ist es doch das mindeste, das keine Gebühren für eine einfache standartisierte Genehmigung fällig wird. Bei uns in Nds Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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 Kosten NFG Verlängerung
gibt es sowas nicht und mich würde die rechtliche Begründung dafür schon mal interessieren.

Gruß

Pat
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#10
20. April 2016, um 23:32:49 Uhr

Ich wohne in NDS, habe aber in meinem Kreis keine NFG erhalten.... Der Archi stellt sich tot.... >Traurig

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#11
21. April 2016, um 08:56:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
Ehrlich gesagt, finde ich, das die Gebühr doch eine Frechheit und eine Ohrfeige für den Sondler ist. Er arbeitet doch schon quasi kostenlos für Landesamt und trägt fleissig seine Funde dorthin, er zahlt seine Ausrüstung selbst, trägt die Fahrkosten und was sonst noch anfällt, von den vielen Stunden die er mit Fundberichten, Recherche, Terminen mit Landwirten und Archäologen verbringt will ich gar nicht anfangen.

Darum hat ihn die Archäologie nie gebeten. Der Archäologie wärs lieber wenns keine Sonden in privatem Besitz gäbe.
Die Entscheidung fürs Landesamt zu suchen hat jeder freiwillig getroffen. Dass bei einem Verwaltungsakt Kosten entstehen ist doch ganz klar.

Als würde es bei ner NFG schlimm sein 75 Euro zu bezahlen. Das ist doch ein lächerlicher Betrag gegenüber dem dass einem keiner der Funde hälftig  gehört. Das ist eine Ohrfeige, aber nicht die doofe Verwaltungsgebühr.

Hinzugefügt 21. April 2016, um 08:58:50 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Nidhöggr
Ich wohne in NDS, habe aber in meinem Kreis keine NFG erhalten.... Der Archi stellt sich tot.... >Traurig

Archi was? Architekt? Oder bist Du der Sondi vom Archi? Diese Verniedlichungsform geht mir dermaßen auf die Eier.

« Letzte Änderung: 21. April 2016, um 08:58:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#12
21. April 2016, um 09:15:17 Uhr

Hi Kini,

kleiner Fehler in NRW und auch allen anderen Ländern mit Schatzregal gehört dem Finder nicht die Hälfte sondern nichts. Der Fund darf aber wenn er nicht von Wichtigkeit für das LDA ist zur "Verwarung" meist beim Finder bleiben. 50:50 (hadrianische Teilung)  gilt nur noch in Bundesländern ohne Schatzregal Zwinkernd

Gruß,

Martin



« Letzte Änderung: 21. April 2016, um 10:42:04 Uhr von (versteckt) »

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#13
21. April 2016, um 09:42:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondierer
Hi Kini,

kleiner Fehler in NRW und auch allen anderen Ländern mit Schatzregal gehört dem Finder nicht die Hälfte sondern nichts. Der Fund darf aber wenn er nicht von Wichtigkeit für das LDA ist zur "Verwarung" meist beim Finder bleiben. 50:50 (hadrianische Teilung) gilt nur noch in Bundesländern ohen Schatzregal Zwinkernd
Gruß,
Martin

Martin, hast vielleicht überlesen, aber genau das prangere ich ja an. Dagegen sind die 75 Euro Peanuts.

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#14
21. April 2016, um 09:51:56 Uhr

Sicherlich geht es OWL nicht in erster Linie ums liebe Geld, sondern um die lange Wartezeit bis zum Eintreffen der Verlängerung
und das Nichtsondeln während dieser Zeit. Sich da aber jetzt noch zu ärgern bringt nüscht, außer Bauchgrummeln!
Das halbe Jahr abhaken, zahlen und los geht's!!!  Super


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