Moin,
da ich rechtliche Sicherheit in schriftlicher Form haben wollte, habe ich mich bezüglich der Notwendigkeit einer NFG an das LWL gewandt, innerhalb eines
Tages hatte ich eine freundliche Antwort mit dem Hinweis das auf jeden Fall eine NFG benötigt wird.
Zu meiner Überraschung möchte und sucht das LWL sogar die Zusammenarbeit mit Sondengängern und hat dazu eigens eine kleine Internetseite
eingerichtet.
Hier mal der Link:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenhttp://www.lwl-archaeologie.de/archaeologische-denkmalpflege/sondengaenger
Eine spezielle Broschüre gibt es sogar auch:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenhttp://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Sondeng
änger_online.pdf
Ich finde das, nach allem was ich im Internet bisher gelesen habe, sehr bemerkenswert und halte das für den richtigen Ansatzpunkt.
Ich hoffe die Infos sind interessant für euch und waren nicht schon bekannt :-)
Gruß
Sven