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 Nachforschungsgen. für NRW

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Avatar  Nachforschungsgen. für NRW  (Gelesen 706 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. März 2010, um 10:10:01 Uhr

Hallo zusammen!

Ich komme aus NRW

Ich wollte heute eine NFG  beantragen! Die auf dem Amt wahren total überfordert!! Die haben mich von einem zum anderen geschickt. Bis ich zu einem Beamten kamm der das sehr intressant fand aber auch keine Ahnung hatte. Er hat meine Daten aufgeschrieben und mir versprochen das in dieser Woche noch für mich zu klären! Der wahr sehr hilfsbereit. Da bin ich ja mal gespannt was dabei raus kommt.
Viele Grüße Markus

Offline
(versteckt)
Gesperrt
#1
09. März 2010, um 18:22:47 Uhr

bei welchem amt warst du denn? du musst zum Kreis fahren, oder anrufen und eine genehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz  für nachforschungen mit einer metallsonde beantragen, schriftlich. Dann wirst du zum archöologen eingeladen, ihr unterhaltet euch und ein paar wochen später hast du deine genehmigung.

wenn ich dir was helfen kann, sag mal bescheid.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
09. März 2010, um 19:34:15 Uhr

Vielen Dank für den Hinweis!!!
Dann werde ich das mal so machen. Ich gebe dir dann bescheid. Nochmals vielen Dank!

Viele Grüße Markus

Offline
(versteckt)
#3
09. März 2010, um 20:37:30 Uhr

Hallo,
komme auch aus NRW!
Du solltest dich erkundigen ob der Kreis oder gar die Bezirksregierung Detmold /Obere Denkmalbehörde
für dich zuständig ist ..........so ist das bei mir gewesen!
Du kannst bei beiden einen Formlosen Antrag auf Erteilung einer Grabungsgenehigung nach §13 Denkmalschutzgesetz stellen...und dann kriegst du paar Tage später Antwort...dann muß der Zuständige Archeologe Stellung nehmen zu den Bediengungen der Erteilung.........
Auf jeden Fall der "Sichere" und "Richtige" Weg!!! Smiley
Gruß Brutzi Reiter

(versteckt)
#4
10. März 2010, um 14:38:28 Uhr

Beachte: Es gibt etliche obere Denkmalbehörden in NRW (unglaublich, aber wahr)! Versuche mal heraus zu bekommen, welche für Deine Stadt, oder Kreis zuständig ist. Untergliedert ist das Amt für Bodendenkmalpflege, welche ich auch zuerst kontaktieren würde. Es macht sich in dem Schreiben an die obere Denkmalbehörde gut, wenn man angeben kann, dass man sich mit Leuten von der Bodendenkmalpflege geredet hat und die dortigen Ansprechpartner kennt und zusammen arbeiten möchte.

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