Hallo,
komme auch aus NRW!
Du solltest dich erkundigen ob der Kreis oder gar die Bezirksregierung Detmold /Obere Denkmalbehörde
für dich zuständig ist ..........so ist das bei mir gewesen!
Du kannst bei beiden einen Formlosen Antrag auf Erteilung einer Grabungsgenehigung nach §13 Denkmalschutzgesetz stellen...und dann kriegst du paar Tage später Antwort...dann muß der Zuständige Archeologe Stellung nehmen zu den Bediengungen der Erteilung.........
Auf jeden Fall der "Sichere" und "Richtige" Weg!!!
Gruß Brutzi