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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Seminar für Sondengänger ???

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Avatar  Seminar für Sondengänger ???  (Gelesen 4133 mal) 0
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#15
22. August 2012, um 10:12:25 Uhr

Steht doch alles Drin!

Kotau beim LDA machen, servil nachfragen ob mann diverse "Schulungsveranstaltungen" (Das sind wahrscheinlich wirklich diese endoeden Begeherseminare)dort oder bei einer anderen Aussenstelle machen darf (die wahrscheinlich nicht sehr oft stattfinden und wahrscheinlich nicht am WE), danach ein paar Aecker in einer Karte umranden (aber nicht zu viele!), eine Aufstellung deiner Detektoren (Pinpointer nicht vergessen), Spaten, Handschaufelchen beifuegen, schon mal auf die bis zu 500EUR sparen (Sind die Veranstaltungen eigentlich kostenlos?) und DANN darfst Du wieder mit Deiner Blondine flirten.

Bin sicher, die laesst sich was neues einfallen........ In einem Bundesland muss mann nachweisen, dass man im Suchgebiet verwurzelt ist am besten dort wohnt oder im Heimatverein ist -> LOL.

Ich stehe dem Verfahren in seiner jetztigen Form skeptisch gegenueber, wie Du vielleicht bemerkst.

Nam

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#16
22. August 2012, um 10:27:33 Uhr

@TS
Also das Schreiben ist keine Ablehnung sondern eine sogenannte Anhörung zum Antrag. Fristen wurden nicht gesetzt. Ich sehe zwei Möglichkeiten: a) Die Auflagen erfüllen und nachreichen, b) Warten, bis die Bearbeitungsfrist von 3 Monaten überschritten wird.
Ich persönlich würde mich diesem Prozedere entziehen. Erst Sondeln, dann Melden, dann Verhandeln ist meine Devise.

« Letzte Änderung: 22. August 2012, um 11:19:21 Uhr von (versteckt) »

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#17
22. August 2012, um 10:28:15 Uhr

Sorry, dass ich dass jetzt in zwei Posts schreibe, aber:

Die zwei Seiten von der Dame (Mach den Namen in Zukunft unkenntlich, spart Aerger), sind m.E. KEINE Absage. Diese waere ein Verwaltungsakt und dafuer scheint mir bei dem Schreiben doch einiges zu fehlen (z.B. REchtsmittelbelehrung oder irgendeine Entscheidung).

Was sie sagt ist "Ich bearbeite das vorlaeufig nicht, weil ich noch folgendes brauche......." und schon kann Frau wieder die Fliesen des Bruders vom Nachbarnder Cousine im oberen Badezimmer mit der Kollegin besprechen! Und sie hat nix falsch gemacht, da Sie ja gar nix gemacht hat.

Wenn Du eine abschlaegige Entscheidung Deines Antrag willst musst Du ihr zurueckschreiben, dass Du die Rechtsauffassung nicht teilst (das dieses und jenes notwendig sei) und Du nunmehr eine Erteilung der Suchgenehmigung bestehen wuerdest (Suchgebiet NRW). Dann wird Sie wohl absagen muessen.

Gruss

Nam

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
22. August 2012, um 15:30:24 Uhr

also ganz ehrlich, ich habe anträge gestellt und rum telefoniert... ein widerspruch erzeugt nur eine absage, auf die ich wiederum einen widerspruch einlegen muss... langsam verzweifel ich, an unserer bürokratie...
vielen dank an alle antworten.
kennt denn niemand eine passende lösung...? wie habt ihr das denn hin bekommen mit der genehmigung... ich denke das liegt wirklich am nasenfaktor und der region, bez. der verwaltungsangestellten...
grüße earl

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#19
22. August 2012, um 15:39:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Earl of Worringham
ich denke das liegt wirklich am nasenfaktor und der region, bez. der verwaltungsangestellten
An was denn sonst? Lächelnd

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#20
22. August 2012, um 16:11:03 Uhr

Earl,

Du hast nicht mal was zum Widerspruch einlegen, den dafuer braeuchtest Du einen Verwaltungsakt -> Jott u. Ich glauben nicht dass dieses schreiben einen solchen darstellt. Ein Verwaltungsakt muss eine Entscheidung in einem Einzelfall beinhalten, wenn ich das noch richtig im Gedaechtnis habe.

Zweitens: Und hier wird das Eis duenn fuer mich, aber soweit ich mich entsinne ist das Widerspruchsverfahren in NRW bei solchen Sachen abgeschafft. Rechtsstaat nein danke von Amts wegen, sozusagen (Nennt sich Buerokratieabbaugesetz ist es aber nicht: Buerokratieabbau waere wenn die Sachbearbeiterin was vernuenftiges machen muesste und es die Nachsuchungsgenehimgung zum Runterladen und SElberausfuellen gaebe).  Das wird dann aber alles haarklein in der Rechtsmittelbelehrung stehen, die hinten an Bescheid stehen wird, den Du erhalten wirst -so Gott will nach gefueger Zeit- .

3) In Deinem Fall gaebe ich aber auch einem Widerspruch keine Chance, den Blondie wird Ihre Meinung nicht Aendern und dann geht Dein Widerspruch an die Widerspruchsbehoerde, dies sollte das LDA sein (habs noch nie ausprobiert). Das LDA ist ein grosser Elfenbeinturm und keiner mag Dich da. Deinem Widerspruch wird dort wahrscheinlich auch nicht abgeholfen werden.

Bitte Earl, mach Dich mit dem Gedanken vertraut, das Du nicht erwuenscht bist beim Amt.

Gruss Nam

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
22. August 2012, um 16:26:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von namxat
Earl,

Du hast nicht mal was zum Widerspruch einlegen, den dafuer braeuchtest Du einen Verwaltungsakt -> Jott u. Ich glauben nicht dass dieses schreiben einen solchen darstellt. Ein Verwaltungsakt muss eine Entscheidung in einem Einzelfall beinhalten, wenn ich das noch richtig im Gedaechtnis habe.

Zweitens: Und hier wird das Eis duenn fuer mich, aber soweit ich mich entsinne ist das Widerspruchsverfahren in NRW bei solchen Sachen abgeschafft. Rechtsstaat nein danke von Amts wegen, sozusagen (Nennt sich Buerokratieabbaugesetz ist es aber nicht: Buerokratieabbau waere wenn die Sachbearbeiterin was vernuenftiges machen muesste und es die Nachsuchungsgenehimgung zum Runterladen und SElberausfuellen gaebe).  Das wird dann aber alles haarklein in der Rechtsmittelbelehrung stehen, die hinten an Bescheid stehen wird, den Du erhalten wirst -so Gott will nach gefueger Zeit- .

3) In Deinem Fall gaebe ich aber auch einem Widerspruch keine Chance, den Blondie wird Ihre Meinung nicht Aendern und dann geht Dein Widerspruch an die Widerspruchsbehoerde, dies sollte das LDA sein (habs noch nie ausprobiert). Das LDA ist ein grosser Elfenbeinturm und keiner mag Dich da. Deinem Widerspruch wird dort wahrscheinlich auch nicht abgeholfen werden.

Bitte Earl, mach Dich mit dem Gedanken vertraut, das Du nicht erwuenscht bist beim Amt.

Gruss Nam

Das ich nicht erwünscht bin habe ich bereits am Telefon gemerkt...
Am einfachsten wäre es doch, einige Seminare anzubieten die man absolvieren muss um eine Genehmigung zu erhalten. (Fundort-Dokumentierung, Ansprechpartner für Funde, ect.pp)
Dann einfach beim Ansprechpartner anrufen und bescheid sagen wo man wann hin will und gut ist`s.....
Alle interessanten Funde werden dem dann vorgelegt und Geschichtlich relevantes wird archiviert... ;-) (das heißt, aus der Erde in eine Schublade, und auf nimmerwiedersehen.)
Naja, meistens läuft das halt leider genau so...
Schade, ich bin mir sicher der Großteil der Sondler würde gerne mit Fachpersonal ("geschulten" ;-) Archäologen) offen zusammen arbeiten...


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#22
22. August 2012, um 17:56:44 Uhr


"Schade, ich bin mir sicher der Großteil der Sondler würde gerne mit Fachpersonal ("geschulten" ;-) Archäologen) offen zusammen arbeiten..."

Die aber nicht mit Dir! Und wenn die davon reden das "unsere" Geschichte "uns allen" gehoert, dann ist das "unsere" genauso definiert wie wenn der Politiker vor anderen Politiker spricht "Unsere Renten sind sicher".  Earl, allein schon der Gedanke, dass Du als Untertan aaehh Buerger etwas machen willst was mehrere Behoerden als Pfruende aaeh hoheitliche Aufgabe betrachten. Pfui!

Funde in die Schublade legen?  Na da wird aber gleich das Schatzregal eingefuehrt!!


 Aber halt uns auf dem laufenden!




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(versteckt)
#23
23. August 2012, um 07:51:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Earl of Worringham
also ganz ehrlich, ich habe anträge gestellt und rum telefoniert... ein widerspruch erzeugt nur eine absage, auf die ich wiederum einen widerspruch einlegen muss... langsam verzweifel ich, an unserer bürokratie...
vielen dank an alle antworten.
kennt denn niemand eine passende lösung...? wie habt ihr das denn hin bekommen mit der genehmigung... ich denke das liegt wirklich am nasenfaktor und der region, bez. der verwaltungsangestellten...
grüße earl

Moin,

in Hessen haben wir die NFG so bekommen:

1. einen Antrag gestellt
2. der wurde abgelehnt
3. Widerspruch gestellt
4. der wurde zurückgewiesen
5. Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt
6. Da bekam das Landesamt dermaßen was auf die Mütze
7. Landesamt wollte in Revision gehen
8. Landesamt wurde vom Ministerium gestoppt, da bei dier Ausgangslage eine Revision aussichtslos war und das dem Steuerzahler nur noch mehr Kosten verursacht hätte
9. NFG wurden erteilt

Viele Grüße

Walter

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#24
23. August 2012, um 08:00:27 Uhr

In Hessen habe ich so meine NFG bekommen :

- Antrag gestellt

- ein paar nette Telefonate mit Wiesbaden -> Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Wir_Ueber_uns/Archaeo/archaeo.html


- Einladung zum Gespräch nach Darmstadt

- NFG problemlos bekommen

(Dauer insgesammt = 6 Monmate)

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#25
23. August 2012, um 09:01:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Niete
In Hessen habe ich so meine NFG bekommen :

- Antrag gestellt

- ein paar nette Telefonate mit Wiesbaden -> Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Wir_Ueber_uns/Archaeo/archaeo.html


- Einladung zum Gespräch nach Darmstadt

- NFG problemlos bekommen

(Dauer insgesammt = 6 Monmate)


Du Scherzkeks,

ohne das Gerichtsverfahren hättest Du einen Tritt bekommen.

Gruß

Walter

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(versteckt)
#26
23. August 2012, um 09:25:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Du Scherzkeks,

ohne das Gerichtsverfahren hättest Du einen Tritt bekommen.

Gruß

Walter

Dann solltest du auch mal erklären wen du mit -> WIR <- meinst und -> WANN <- das ganze statt gefunden hat (da es wahrscheinlich VOR meiner NFG lag, konnte ich davon nicht´s wissen)

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(versteckt)
#27
23. August 2012, um 09:36:38 Uhr

Keine Ahnung wo bei einigen das Problem liegt, ich habe z.b. von drei Kreisen und weit über 100 Äckern die Genehmigung vom Amt,
ich muß immer dabei schmunzeln das einige gerade aus NRW und vor allen aus meiner nähe Probleme damit haben.
Wenn es um Köln geht da muß ich sagen da wird keiner aber auch keiner eine vom Amt bekommen da Köln nicht der Oberen Denkmalbehörde Bonn unterliegt.
Herr Hellenkemper wünscht keine zusammenarbeit mit Sondengänger auch wenn sie was weiß ich für Fachliche Kenntnise sie haben.
Alle anderren Kreise wie Rhein-Erft, Düren und Euskirchen da gibt es keine Probleme mit dem Antrag,
außer man ist vorbelastet.


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#28
23. August 2012, um 13:00:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Markus
Keine Ahnung wo bei einigen das Problem liegt, ich habe z.b. von drei Kreisen und weit über 100 Äckern die Genehmigung vom Amt,
ich muß immer dabei schmunzeln das einige gerade aus NRW und vor allen aus meiner nähe Probleme damit haben.
Wenn es um Köln geht da muß ich sagen da wird keiner aber auch keiner eine vom Amt bekommen da Köln nicht der Oberen Denkmalbehörde Bonn unterliegt.
Herr Hellenkemper wünscht keine zusammenarbeit mit Sondengänger auch wenn sie was weiß ich für Fachliche Kenntnise sie haben.
Alle anderren Kreise wie Rhein-Erft, Düren und Euskirchen da gibt es keine Probleme mit dem Antrag,
außer man ist vorbelastet.


Also ich war nicht und bin nicht vorbelasten... ;-)


Hinzugefügt 23. August 2012, um 13:03:34 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

in Hessen haben wir die NFG so bekommen:

1. einen Antrag gestellt
2. der wurde abgelehnt
3. Widerspruch gestellt
4. der wurde zurückgewiesen
5. Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt
6. Da bekam das Landesamt dermaßen was auf die Mütze
7. Landesamt wollte in Revision gehen
8. Landesamt wurde vom Ministerium gestoppt, da bei dier Ausgangslage eine Revision aussichtslos war und das dem Steuerzahler nur noch mehr Kosten verursacht hätte
9. NFG wurden erteilt

Viele Grüße

Walter

Da wart ihr aber ganz schön hartnäckig... Ich werde versuchen mich daran zu orientieren.
Also erstmal einen Widerspruch schreiben... ;-)
Ich bleib dran und werde euch von der Antwort berichten!
Vielen Dank für alle Beiträge, die haben mir den Willen zum weiter Kämpfen gegeben, ich will mein RECHT !!!
Grüße Earl

« Letzte Änderung: 23. August 2012, um 13:04:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#29
23. August 2012, um 13:12:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Earl of Worringham
Also erstmal einen Widerspruch schreiben... ;-)
Ohne Bescheid kannst du keinen Widerspruch einlegen. Und ... du hast noch keinen Bescheid!


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