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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln auf bodendenkmal

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Avatar  Sondeln auf bodendenkmal  (Gelesen 4272 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. März 2017, um 08:48:03 Uhr

Hallo zusammen.
Vorweg ich weiss das man sich von bodendenkmalen fernhalten soll.

Meine Frage ist jetzt, darf ich auf einem BD sondeln wenn ich die Genehmigung des Eigentümers habe?
In meinem Fall handelt es sich um ein Wasserschloss aus dem 13 jhd.  
War gestern in der nähe davon sondeln, als ich Besuch vom schlossherren bekam. Er meinte nach einem kurzen Gespräch das er nix dagegen hätte das ich direkt am schloss sondeln könne. 
Ich sagte das ich das erst rechtlich abklären müsse.
Das schloss ist seit knapp 300 Jahren im familienbesitz.

Gruß marian

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#1
11. März 2017, um 08:54:59 Uhr

Grübeln

Ich sage nein, eine Privatperson darf das bei einem BD gar nicht entscheiden

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#2
11. März 2017, um 08:55:23 Uhr

Da hilft dir nur die Genehmigung von deinem Archäologen.  Nur der darf die eine Erlaubnis erteilen, danach natürlich auch die von dem Grundstücks Eigentümer. 
Aber das hast du ja schon.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
11. März 2017, um 09:11:53 Uhr

Wie Krieg ich raus wer der zuständige archeologe für mein Gebiet ist?

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#4
11. März 2017, um 09:23:11 Uhr

Wenn du bei der Archologie nachfragst, wird es keine Genehmigung geben,
die gibt es nämlich generell nicht für BD`s.

Wenn ich die Erlaubnis vom Eigentümer hätte, würde ich da nicht viel Fragen.


Feuer frei für die Moralapostel Polizei

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#5
11. März 2017, um 09:54:19 Uhr

Wer zu viel fragt..........  Nono

Man geh suchen wenn der Eigentümer es erlaubt!

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#6
11. März 2017, um 10:07:51 Uhr

Eigentümer braucht man auch nicht fragen. Was soll das?

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#7
11. März 2017, um 10:08:33 Uhr

Er hat doch gefragt ob er darf oder nicht...nicht ob er soll oder nicht!
Landesrecht steht über dem Privatrecht...und nach Landesrecht ist es ganz sicher genehmigungspflichtig.
Und die wirst du ganz sicher nicht bekommen.
Was du jetzt damit machst oder nicht machst ist ganz alleine deine Entscheidung... 
ZwinkerndZwinkerndZwinkernd

Gruß Suchgesicht

« Letzte Änderung: 11. März 2017, um 10:10:05 Uhr von (versteckt) »

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#8
11. März 2017, um 10:14:30 Uhr

Ganz klares Nein! lass es sein! Es gibt genügend Denkmalpfleger die schnell mal die grünen Kollegen anrufen. Bei uns ist das auch schon öfters vorgekommen.  Im großen und ganzen schadest du uns allen, wenn du dabei erwischt wirst.

Dein Archäologe wird dir auch sicher kein Ok geben. Was machst du eigentlich, wenn du was meldepflichtiges findest?
Wirst du erst einmal erwischt, kann es verdammt teuer werden und eine spätere Zusammenarbeitnmit deinem Archäologen kannst du sicherlich dann auch knicken.

Gruß

« Letzte Änderung: 11. März 2017, um 10:18:35 Uhr von (versteckt) »

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#9
11. März 2017, um 10:20:57 Uhr

Ich denke an die alte Weisheit-

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold   Smiley

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#10
11. März 2017, um 14:09:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Marian
Meine Frage ist jetzt, darf ich auf einem BD sondeln wenn ich die Genehmigung des Eigentümers habe?


Mach halt hier ne Abstimmung. Denen vom Landesamt sagst dann dass es hier merheitlich so entschieden wurde.
Das macht fett Eindruck beim Amt. Super

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#11
11. März 2017, um 15:01:53 Uhr

Falls es um Bayern geht, würde ich erstmal nachsehen, was für ein BD es ist, und was alles eingeschlossen ist. Viele hier vergessen auch gerne mal, das es einen Unterschied zwischen Bodendenkmal und Baudenkmal gibt Zwinkernd

Aber vor allem sind oft nur die Gebäude und vllt. der Innenhof geschützt. In Bayern ist es so, das du dich "einige hundert Meter" von dem Denkmal fernhalten solltest. Genau definiert ist das nicht. Wenn zu dem Schloss ein Park gehört, was ja normalerweise der Fall ist, würde ich den absuchen. Da findet sich bestimmt noch genug, ohne das man zu nahe ans Schloss selbst ran muss.

PS: Bei Bodendenkmälern/Schätzen handelt es sich auch immer um Dinge, denen kein rechtmässiger Erbe oder Besitzer mehr zuzuordnen ist. Wenn der aktuelle Besitzer evtl. der Erbe der ehemaligen Schlossherrn ist... vielleicht weiss er ja noch von einem versteckten Schatz seiner Vorfahren. Zwinkernd

« Letzte Änderung: 11. März 2017, um 15:03:40 Uhr von (versteckt) »

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#12
11. März 2017, um 15:30:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
Er hat doch gefragt ob er darf oder nicht...nicht ob er soll oder nicht!
Landesrecht steht über dem Privatrecht...und nach Landesrecht ist es ganz sicher genehmigungspflichtig.
Und die wirst du ganz sicher nicht bekommen.
Was du jetzt damit machst oder nicht machst ist ganz alleine deine Entscheidung...
ZwinkerndZwinkerndZwinkernd

Gruß Suchgesicht


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Jetzt wird hier allen ernstes gefragt ob man auf einem Bodendenkmal gesondelt werden darf!? Idiot
Dazu noch für mich tweilweise fragwürdige Antworten dabei, ich weis nicht was ich gerade denken soll.



Michel

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#13
11. März 2017, um 15:36:27 Uhr

@Hansguckindieluft...was soll bitte an meiner Antwort fragwürdig sein?

Gruß Suchgesicht

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#14
11. März 2017, um 15:51:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
@Hansguckindieluft...was soll bitte an meiner Antwort fragwürdig sein?

Gruß Suchgesicht


An deiner Antwort gar nichts, ich habe sie für mich genommen weil ich das genauso sehe wie du.


Michel   Winken

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