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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 sondeln im wald , der sich bei einer burg befindet

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Avatar  sondeln im wald , der sich bei einer burg befindet  (Gelesen 4763 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. November 2013, um 15:10:07 Uhr

Hallo

Habe einen Wald gefunden der sich neben einem schloss - Burg befindet.
Gibt das Probleme beim sondeln, wegen Denkmalschutz oder gilt das nur für die Burg und nicht für den Wald ?
Hat schon mal einer Probleme in der Richtung gehabt oder allgemein beim sondeln ?

Gruß detectorking

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(versteckt)
#1
29. November 2013, um 15:16:22 Uhr

Hallo!
Wald geht schonmal gar nicht,weil "ungestörter Boden",und wenn da eine Burg steht,wird es eh ein BD sein,denke ich!
GF
Sparkle

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(versteckt)
#2
29. November 2013, um 15:17:45 Uhr

Was willst du denn da suchen und in welchem Bundesland ist das?

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(versteckt)
#3
29. November 2013, um 16:00:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von sparkle
Hallo!
Wald geht schonmal gar nicht,weil "ungestörter Boden",und wenn da eine Burg steht,wird es eh ein BD sein,denke ich!
GF
Sparkle

Waldsuche ist nicht in jedem Bundesland verboten   Belehren  Bodendenkmal schon  Polizei

         larod

« Letzte Änderung: 29. November 2013, um 16:02:27 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
Verwarnt
#4
29. November 2013, um 16:12:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
Waldsuche ist nicht in jedem Bundesland verboten   Belehren 
Aber selbst da kann es ein Grabungsschutzgebiet geben.
Und dessen Ausweitung bekommt man beim Denkmalamt oder der Gemeinde bzw. Stadtbauamt.

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(versteckt)
#5
29. November 2013, um 16:28:41 Uhr

stimmt wenn zb in Bayern ein roter Punkt eingetragen ist darf ich nicht suchen aber überall wo ich die Erlaubnis des Grundstückbesitzers habe schon auch im Wald  Weise

                 larod

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(versteckt)
#6
29. November 2013, um 18:03:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von larod
Waldsuche ist nicht in jedem Bundesland verboten

Man bekommt keine Erlaubnis für den Wald…aber ist es deswegen verboten? In der Genehmigung steht lediglich, dass Wald- und Wiesenflächen ausgenommen sind. Ich meine - es macht Sinn, dass Waldsuche nicht genehmigt wird. Aber wo steht das explizite Verbot? Rechtsgrundlage?

Würde mich freuen, wenn da einer weiterhelfen kann...

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
29. November 2013, um 18:36:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Was willst du denn da suchen und in welchem Bundesland ist das?
Irgentwas altes will ich suchen.
Wer weiß schon was er  vor dem sondeln findet oder sucht ?
Es ist in rlp, NRW , Belgien und Luxemburg .

« Letzte Änderung: 29. November 2013, um 19:03:16 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#8
29. November 2013, um 19:00:30 Uhr

Hallo Leute

ihr müsst zwischen Staatsforst und Privatforst unterscheiden. Der Einsatz von einem Metalldetektor im Staatsforst und das GRABEN ist durch die Forstbehörde( Förster ) zu genehmigen. Alles was außerhalb der normalen Nutzung des Waldes liegt ist durch die Behörde zu genehmigen. Was eine normale Nutzung des Waldes ist, kann dort erfragt werden. Grundsätzlich gilt so eine Genehmigung nur schriftlich.

Privatforst: Auch hier ist eine Genehmigung von dem EIGENTÜMER einzuholen. Auch hier wäre eine schriftliche Genehmigung ratsam, falls es später mal durch einen Fund zum Rechtsstreit kommt.

Sind im Staatsforst,Privatforst Funde von Bodendenkmalen zu erwarten weil in direkter Nähe des Waldes eine Burg,Schloß.....Reste stehen, ist dann auch der Denkmalschutz zuständig.

Wie immer: Das ist keine Rechtsberatung.

Wo kein Kläger da kein Richter

Gut Fund
   

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
29. November 2013, um 19:01:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Aber selbst da kann es ein Grabungsschutzgebiet geben.
Und dessen Ausweitung bekommt man beim Denkmalamt oder der Gemeinde bzw. Stadtbauamt.

Ich dachte das graben ist überall verboten , wegen Archäologie.
Wo finde ich die Gesetze dafür.
Wenn ich beim Denkmalschutz anrufe, sagen die doch sowieso private Ausgrabungen sind verboten, oder ?
Es geht um NRW, rlp , Belgien und Luxemburg .

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(versteckt)
#10
29. November 2013, um 20:37:48 Uhr

Im Wald ist es schon recht gefährlich, allein wegen Babajka.




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babajka.jpg
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(versteckt)
#11
29. November 2013, um 20:52:02 Uhr

Moin,

die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer stellen nicht darauf ab, wo man sucht, sondern nach was gesucht wird. Die Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Da es in allen vier Ländern (RP, NW, B und L) unterschiedliche Denkmalschutzgesetze gibt, ist dort nachzulesen, was im jeweiligen Land unter den Begriff archäologisches Bodendenkmal fällt.

Nachforschungsgenehmigungen werden bis auf wenige Ausnahmen nur für gestörte Flächen erteilt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
29. November 2013, um 22:14:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hamsterson
Im Wald ist es schon recht gefährlich, allein wegen Babajka.

Was ist babajka ?


Hinzugefügt 29. November 2013, um 22:21:02 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Hamsterson
Im Wald ist es schon recht gefährlich, allein wegen Babajka.

Was ist babajka ?
Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer stellen nicht darauf ab, wo man sucht, sondern nach was gesucht wird. Die Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Da es in allen vier Ländern (RP, NW, B und L) unterschiedliche Denkmalschutzgesetze gibt, ist dort nachzulesen, was im jeweiligen Land unter den Begriff archäologisches Bodendenkmal fällt.

Nachforschungsgenehmigungen werden bis auf wenige Ausnahmen nur für gestörte Flächen erteilt.

Viele Grüße

Walter

Was meinst du mit gestörter fläche.?
Und was genau sind alles bodendenkmäler.
Wenn ich durch Zufall was finde, wovon keiner was weiss, ist das auch schon ein bodendenkmal ?
Oder sind bodendenkmäler stellen die vorher als solche deklariert wurden..?

Gruß detectorking

Hinzugefügt 29. November 2013, um 22:24:00 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Hamsterson
Im Wald ist es schon recht gefährlich, allein wegen Babajka.



Ich kenne nur chewbaka

« Letzte Änderung: 29. November 2013, um 22:24:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#13
29. November 2013, um 22:24:26 Uhr

Also in Belgien kümmert es zwar keinen, was du da machst, aber mit Wald musst du vorsichtig sein. Ist es "Staatswald" oder Privat?

Grüße

Sandy

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(versteckt)
#14
29. November 2013, um 22:27:47 Uhr

Ihr meind wohl Babajaga ?

Russischer Kosename für eine Hexe !

Ps: Müthologie Slavischer Länder !

Lg LOKI

« Letzte Änderung: 29. November 2013, um 22:32:35 Uhr von (versteckt) »

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