[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Suche nach Waffen

Gehe zu:  
Avatar  Suche nach Waffen  (Gelesen 2362 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2    Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
15. September 2010, um 07:44:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Leon_Idefix
2. Darf ich (wenn ich den Lauf untauglich gemacht habe) diese besitzen?

Hi...
Ich meine, wenn eine Waffe im Krieg (und das ist ja nun schon eine Weile her) vergraben wurde. Dann ist die so verrostet dass sie von Haus aus unbrauchbar ist.

Gruß
von der Silberdistel Winken


Offline
(versteckt)
#16
15. September 2010, um 07:53:51 Uhr

Dann kennste Dich weder mit dem einen noch mit dem anderen dazu aus.

Gruß Nikon

Offline
(versteckt)
#17
15. September 2010, um 08:06:17 Uhr

Na klar darf der Eigentümer die illegale Waffe suchen lassen - von den einschlägigen "Diensten"  Grinsend
Der Sucher darf aber den Suchauftrag nicht unter jedem Umstand annehmen, weil er sich u.U. der Beihilfe zu einer Straftat schuldig macht.

Der Eigentümer der Waffe (sofern er eine Dienstwaffe vergraben hat -was nach dem Krieg sehr häufig geschah- ist er überhaupt nicht der rechtmäßige Eigentümer!) ist in diesem Fall nicht der "Besitzer" der Waffe, weil er keine tatsächliche Gewalt über sie hat (sie ist ja "verloren").

Der Suchauftrag dient also dem Zweck einer Person die vorgibt der Eigentümer zu sein (was ja nicht zwangsläufig stimmen muss!) dabei zu helfen eine illegale Waffe (völlig egal ob Eigentümer oder nicht) zu beschaffen.

=> Beihilfe zum Erwerb einer illegalen Waffe.


Da ändert auch ein Zettel nichts, auf dem eine Suchauftrag förmlich erteilt wird !

Geschrieben von Zitat von Silberdistel
Ich meine, wenn eine Waffe im Krieg (und das ist ja nun schon eine Weile her) vergraben wurde. Dann ist die so verrostet dass sie von Haus aus unbrauchbar ist.Winken

Ich meine, daß man meist Vorsicht walten lassen sollte sich irgendwelcher Dinge sicher zu sein...

Immerhin hat man auch nach dem Krieg über gewisse Möglichkeiten der Konservierung verfügt.
Es gab -um nur ein paar Hilfsmittel zu nennen- z.B. Motorenöl, Baumwoll-Lumpen, Bienenwachs und Stanniol.

« Letzte Änderung: 15. September 2010, um 08:35:09 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#18
15. September 2010, um 12:13:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Leon_Idefix
Hallo zusammen,

Vorerst möchte ich sagen das ich keinen kenne der eine Waffe vergraben hat, das mit dem Nachbar war als Beispiel gemeint, da es früher üblich war Waffen zu vergraben!
Danke für eure Antworten!


liebe Grüße

Fabian


Hier also nochmal, ICH kenne keinen der eine WAFFE vergraben hat, mir kam das in den Sinn weil mich die Rechtslage interessierte  Zwinkernd

LG

Fabian

Offline
(versteckt)
#19
15. September 2010, um 12:21:11 Uhr

Hallo Fabian,

es war schon klar daß Du niemanden kennst der eine Waffe vergraben hatund das das nur ein konstruiertes Beispiel war.

Dennoch waren die Auskünfte die Du erhalten hast in meinen Augen mitunter "diskussionswürdig".


Pfeifadeggel

Offline
(versteckt)
#20
03. Dezember 2010, um 21:31:50 Uhr

Hallo,
ich bin Sportschütze und führe Waffen im Dienst und habe mich daher mit dem Waffenrecht beschäftigt. Eine Waffe kann ihre Waffeneigenschaft durch Bearbeitung eines Büchsenmachers, oder durch Rost verlieren. Findet man eine Waffe, bei der auch nur ein wesentliches Bauteil funktionstüchtig ist,oder durch allgemein verfügbare Werkzeuge wieder funktionstüchtig gemacht werden kann, dann hat man rechtlich gesehen eine Waffe in den Händen und muß den Fund melden. Ein wesentliches Bestandteil wird rechtlich einer Waffe gleichgestellt. Man kann selbstverständlich versuchen dann in den Besitz einer WBK zu kommen, wenn man das Eigentum an der Sache geltend machen kann.
Ich habe beim Pflanzen eines Baums auf dem Grundstück meines Vaters ein französisches Hotschkiss MG aus dem ersten Weltkrieg gefunden. Im Krieg war das Gelände ein Schrottplatz und es ist wohl in den letzten Kriewgswochen einfach als Schrott eingesammelt worden und so in die Erde gekommen. Duch 50 Jahre Rostbildung waren alle vormals beweglichen Teile wie Verschluß, Spannhebel, etc. zu einem Stück geworden. Der Lauf ist völlig zugerostet. Ich habe das LKA eingeschaltet und mir wurde versichert, daß dieser Gegenstand keine Waffeneigenschaften mehr hat und der Besitz daher nicht genehmigungspflichtig ist.



Offline
(versteckt)
#21
04. Dezember 2010, um 05:37:38 Uhr

Hi,

also wer mit einer 70 Jahre alten ausgegabenen Waffe noch schiessen will,
muss Hirnkrank sein. Der Schuss - falls es ueberhaupt zu einem kommen sollte -
geht sicherlich nach hinten und nicht nach vorn los.   Lächelnd
Das ist Schrott und kann somit nicht mehr als Waffe bezeichnet werden.
Also wenn du mich fragst, kannst Du den Auftrag ohne Bedenken annehmen,
da Du ja nach Eisenschrott  Suchen und nicht nach funktionierenden Kriegswaffen
in einem Bundeswehr-Waffenarsenal.  Smiley

Gruss,

Gold


Offline
(versteckt)
#22
04. Dezember 2010, um 06:25:46 Uhr

Die hellseherischen Fähigkeiten mancher Menschen beeindrucken mich sehr  Cool

Und den Begriff "hirnkrank" kennt der Gesetzgeber so oder so nicht...  :Smiley

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2010, um 06:27:43 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#23
04. Dezember 2010, um 12:30:44 Uhr

Hallo,

ich glaube das geht langsam in Richtung Off-Topic.
Wie ich geschrieben habe existiert keine Waffe, das ganze war als Beispiel gedacht.
Solche Aussagen wie "Die funktioniert nichtmehr" nützen nichts, weil ich habe mich natürlich schon im Voraus informiert wie das mit dem Waffen Gesetz aussieht  Weise

Liebe Grüße

Fabian

Offline
(versteckt)
#24
11. Dezember 2010, um 13:09:26 Uhr

Hallo,
für mich ist das Thema sehr aktuell, da mein Vater vor Jahren ein Haus gekauft und vermietet hat. Die Verkäuferin war bei Kriegsende neun Jahre alt und sie hat mir in diesem Sommer erzählt, daß ihr Vater in den letzten Kriegsmonaten seine Pistole in der Waschküche, oder der Schmiede eingemauert hat. Sie durfte diese Räume eine Woche lang nicht betreten und danach waren alle Wände neu angestrichen. Im Februar endet der Mietvertrag und ich werde suchen. Da ich eine Waffenbesitzkarte habe, ist das Eintragen kein Problem, falls die Waffe überhaupt noch in einem brauchbaren Zustand ist. Den Fund melde ich meiner Behörde und beantrage einen Eintrag.

Gruß Robert

Offline
(versteckt)
#25
11. Dezember 2010, um 14:07:11 Uhr

Also ich vermuter eher, dass die Waffe in einem Hohlraum in der Wand versteckt wurde... Wäre sie einbetoniert gewesen, hätte sie niemand mehr da raus bekommen und dann wieder benutzen können  Narr

Offline
(versteckt)
#26
12. Dezember 2010, um 20:31:00 Uhr

Klar,
er hat wohl einen Stein rausgestemmt, die Waffe hoffentlich in einen öligen Lappen eingewickelt und dann neu verputzt. Die Leute haben in Erwartung der mit der Niederlage kommenden Hausdurchsuchungen Wertgegenstände und Waffen versteckt. Mein Urgroßvater hat ein Motorrad  im Keller eingemauert. Er hat es zerlegt, in eine Ecke gestellt und dann so zugemauert, daß es wie ein Kamin aussah. Dann hat er den ganzen Keller neu gestrichen und es hat keiner gefunden. Ich habe es vor ein paar Jahren rausgeholt und da es komplett ist, werde ich es auch wieder zum Laufen bringen. Ist nur nicht so einfach Teile zu bekommen, da es eine englische Maschine ist.

Seiten:  Prev 1 2 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor