| | Geschrieben von Zitat von freiburger70 in BW sei es komplett verboten zu suchen und überhaupt einen Detektor zu besitzen.
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Eine solche Aussage ist so falsch, wie sie auch völlig hirnfrei ist!
Der Besitz(!) eines Detektors steht nirgends in D unter Strafe, bzw. ist er nirgends verboten! Lediglich SH verbietet unautorisierten Personen den
Einsatz eines solchen.
Wenn Bedienstete eines Amtes durch die Lande ziehen und solch einen geistlosen Unsinn erzählen, dann wäre das für mich ein Grund zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde!
Grund:
Einerseits erdreisten sich diese Herren amtlich aufzutreten und Belehrungen zu ihrem Fachgebiet (und in diesem Fall ja wohl mit einer Untersagung verbunden?) zu erteilen, haben aber andererseits null Ahnung von ihren eigenen Bestimmungen.
Wenn es also "ungeschulten" Personen untersagt wird "einen Detektor zu benutzen"...ja sogar zu besitzen, dann wird es einfach Zeit, dass solche "Ahnungslose Amtsschimmel" nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.
Zeit für solche "Propheten", dass sie sich einen Job suchen müssen, der nicht aus Steuern finanziert wird! Dann lernen sie endlich mal, dass Arbeit etwas völlig anderes ist.
Hier mal die letzte Ergänzung zum DSG BW von 2014
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