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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Was stimmt nun bitte um Meinungen sondeln in BW Erlebnisbericht

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Avatar  Was stimmt nun bitte um Meinungen sondeln in BW Erlebnisbericht  (Gelesen 3248 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. März 2016, um 10:53:40 Uhr

 Star Wars Fight
Hallo Zusammen,
ich war gestern auf einer Streuobstwiese in BW sondeln inkl. mit dem Eigentümer. Es hat nicht lange gedauert, da kamen zwei Herren und zückten Ihren Dienstausweis Landesdenkmalamt. Mir wurde erklärt in BW sei es komplett verboten zu suchen und überhaupt einen Detektor zu besitzen. Ich sage ich bin Hobbysucher und der Besitzer hat es mit erlaub. Auf die Frage was ich gefunden habe zeigte ich zwei Nägel und Draht. Das bekam ich auch wieder zurück. Alles in allem lief das Gespräch vernünftig. Sie haben mir sogar zu der Geschichte des Landkreises erzählt usw… Einzig als ich sage es ist doch nur in Naturschutzgebieten und Bodendenkmäler verboten, was hier übrigens auch die Polizei so sagt, wurde das komplett verneint. Mir wurde der Hinweis gegeben, ich solle mich nach Esslingen an das Denkmalamt wenden dort können man einen Kurs besuchen um eventuell eine Genehmigung zu bekommen.
Nun bin ich mit meine Rechtskenntnislage völlig verwirrt. Ggf. könnt Ihr mich aufbauhen oder Eure Meinung dazu bitte sagen.
Was hättet ihr gemacht? Stimmt das? LG Freiburger70
 Schockiert Schockiert Schockiert

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#1
20. März 2016, um 12:13:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von freiburger70
in BW sei es komplett verboten zu suchen und überhaupt einen Detektor zu besitzen.

Eine solche Aussage ist so falsch, wie sie auch völlig hirnfrei ist! Schockiert Der Besitz(!) eines Detektors steht nirgends in D unter Strafe, bzw. ist er nirgends verboten! Lediglich SH verbietet unautorisierten Personen den Einsatz eines solchen.
Wenn Bedienstete eines Amtes durch die Lande ziehen und solch einen geistlosen Unsinn erzählen, dann wäre das für mich ein Grund zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde!
Grund:
Einerseits erdreisten sich diese Herren amtlich aufzutreten und Belehrungen zu ihrem Fachgebiet (und in diesem Fall ja wohl mit einer Untersagung verbunden?) zu erteilen, haben aber andererseits null Ahnung von ihren eigenen Bestimmungen.
Wenn es also "ungeschulten" Personen untersagt wird "einen Detektor zu benutzen"...ja sogar zu besitzen, dann wird es einfach Zeit, dass solche "Ahnungslose Amtsschimmel" nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.
Zeit für solche "Propheten", dass sie sich einen Job suchen müssen, der nicht aus Steuern finanziert wird! Dann lernen sie endlich mal, dass Arbeit etwas völlig anderes ist. Zwinkernd

Hier mal die letzte Ergänzung zum DSG BW von 2014

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#2
20. März 2016, um 12:24:10 Uhr

Ich hätte dem Grundeigentümer gesagt er soll die Beiden von seinem Besitz jagen.

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#3
20. März 2016, um 12:31:18 Uhr

Man überlege sich auch mal diesen geistigen Schwachsinn der Ämter...
Als Verbraucher bin ich ja froh über jeden Landwirt, der auf Pestizide und Gülle verzichtet...also quasi "Bio" anbaut. Bei uns Anglern gab es schon mehrfach Versuche den Einsatz von Blei als Schnurgewichte zu verbieten (an manchen Gewässern ist das sogar freiwillig schon so), weil das Blei in die Nahrungskette geht.
Aber dem Bauern will man verbieten mittels Metalldetektoren Blei und Kupfer aus seinem Boden zu entfernen? Manche dieser Herren haben völlig den Bezug zur Realität verloren.  Nono

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#4
20. März 2016, um 12:31:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Wühler
Ich hätte dem Grundeigentümer gesagt er soll die Beiden von seinem Besitz jagen.

genau so hätte ich es auch gemacht Super

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#5
20. März 2016, um 12:31:40 Uhr

Lollig, jetzt soll es schon verboten sein einen MD zu besitzen. Idiot
Esslingen stimmt, Genehmigung stimmt ob du die jemals erhalten wirst und wo ist einmal völlig dahin gestellt.



Michel

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#6
20. März 2016, um 12:35:54 Uhr

den Besitz eines MD verbieten, halte ich für absolut überzogen.   Idiot Idiot



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#7
20. März 2016, um 12:38:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter
den Besitz eines MD verbieten, halte ich für absolut überzogen. Idiot Idiot




Das ist nicht überzogen es stimmt einfach nicht.


Michel

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#8
20. März 2016, um 12:48:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Das ist nicht überzogen es stimmt einfach nicht.

Das wäre ja auch der absolute Kracher. Wie wollen die Herren uns noch Kontrollieren.
Künftig muss man einen Furz anmelden, bevor man ihn lassen darf. Schockiert
Könnte ja der Umwelt schaden. Nono

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#9
20. März 2016, um 13:27:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter
Künftig muss man einen Furz anmelden, bevor man ihn lassen darf. SchockiertKönnte ja der Umwelt schaden. Nono

Nö, das machens nicht, denn furzen müssen die ja auch Grinsend

Mich ärgert einfach noch mehr, dass solche Frösche immer das Glück haben und an Leute kommen, die sich ebenfalls unsicher sind und ihr Gehabe somit ohne Konsequenzen bleibt. Es müßte wirklich mal einem aus so viel "Amtsanmaßung" auch "ein Strick gedreht" werden.
Oder wenigstens sofort die Situation mit Namen und Amtszugehörigkeit an die Zeitung....dann wirds evtl. ein Selbstläufer Grinsend

In dem Zusammenhang....Freiburger??  Die haben euch einen Dienstausweis gezeigt? Sowas haben doch nur "Kontrolleure"?? Meines Wissens dürfen die weder Kontrollen noch Zurechtweisungen durchführen?  Schockiert
Die dürfen bei Verdacht die Polizei holen und die dürfen dann...? Haben die jetzt auch schon Polizeibefugnisse??

« Letzte Änderung: 20. März 2016, um 13:30:55 Uhr von (versteckt) »

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#10
20. März 2016, um 13:38:33 Uhr

Vielleicht hat das Amt ja eine Art Bürgerwehr gegründet Grinsend

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#11
20. März 2016, um 13:47:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hochrein
Vielleicht hat das Amt ja eine Art Bürgerwehr gegründet Grinsend

Vlt warens ja auch ein paar pfiffige Sondler "Kollegen" und du warst auf "ïhrem Acker"  unterwegs Brutal

Kringeln

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#12
20. März 2016, um 13:50:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Die haben euch einen Dienstausweis gezeigt? Sowas haben doch nur "Kontrolleure"?? Meines Wissens dürfen die weder Kontrollen noch Zurechtweisungen durchführen? Schockiert
Die dürfen bei Verdacht die Polizei holen und die dürfen dann...? Haben die jetzt auch schon Polizeibefugnisse??
Ein anderes LDA hatte auch mal solche Ausweise. Die bekamen Ehrenamtliche damit sie sich ausweisen könne falls sie auf Grabungsstellen von irgendwelchen Wichtigtuern angesprochen werden. Die waren aber nur dazu da um sich selbst auszuweisen und nicht um andere zu kontrollieren. Da stand aber auch drauf, das sie ehrenamtliche Mitarbeiter des LDA sind.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 20. März 2016, um 13:53:33 Uhr von (versteckt) »

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#13
20. März 2016, um 14:07:37 Uhr

Der Besitz eines Metalldetektor in BW ist nicht verboten jedoch die Suche auf einem BD.
Alles andere und auch einen Kontakt findest du Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#14
20. März 2016, um 14:34:08 Uhr

Das die Suche auf einem BD Verboten ist, dürfte jedem klar sein, und ist auch gut so  Super
Diejenigen die bewusst auf einem BD suchen, lassen sich auch von Verboten nicht beeindrucken.
Das sind dann leider die schwarzen Schafe die es überall und in jeder Sparte gibt.

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