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 Gold Detector für 200$ ? Teknetics T2

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Avatar  Gold Detector für 200$ ? Teknetics T2  (Gelesen 20513 mal) 0
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Umfrage
Frage:
Was Glabut ihr was raus kommt ?
Er bezahlt und keine Wahre Kommt! - 9 (15%)
Wahre kommt, stellt sich raus das es ein Fake ist! - 15 (25%)
Detektor wird Funktionieren, genau so gut wie ein ACE 150 - 10 (16.7%)
Detektor kommt Kaputt an - 2 (3.3%)
Detektor wird vom Zoll eingezogen - 4 (6.7%)
Detektor ist wie ein T2 SE oder F75 - 20 (33.3%)
Stimmen insgesamt: 59

Seiten:  Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10   Nach unten
Offline
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#60
14. Juni 2012, um 10:42:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondelfreund
Hallo,

m.W. ist das CE-Zeichen Pflicht.

"EU-Richtlinien gemäß Art. 288 Absatz 3 AEUV (sog. Binnenmarkt- bzw. Harmonisierungsrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformität ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren in Anhang II des Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218/82) durchgeführt worden ist."

"Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen."

"Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist."

"Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind."

Ein Detektor unterliegt 100%ig den Sicherheitsanforderungen, weil das Ding ja Telefonleitungen oder Handy-Masten irritieren KÖNNTE, wenn es irgendwelche Störfrequenzen aussendet. Oder Herzschrittmacher lahmlegt, dessen Chips mit 19khz gesteuert werden. Ganau solche Fälle soll die CE-Regelung verhindern. Ob das Ding ein Muster ist, oder nicht, interessiert den Zoll wenig. Ein neues Automodell aus Russland kann ich auch nicht einfach hier einführen (bzw. zulassen, als Museumstück geht es wohl). Ich muss dann eine Homologisierung in Höhe von 30,000 Euro zahlen (oder so halt), und das Auto wird auseinandergenommen und irgendwelche Fachleute entscheiden dann, ob es den geltenden Vorschriften entspricht...

Alles nicht so einfach, auch wenn die Händler dort noch so freundlich sind. Die wollen halt in erster Linie verkaufen. Cash ist da? -Gut, alles andere interessiert die nicht.

Wollte vor zig Jahren mal nachgebautes Blechspielzeug importieren (tuk-tuk-Dampfboote u.dgl.). Keine Chance, Spielzeug ohne die entsprechenden "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" haben keine Chance auf Einfuhr in die EU. Könnte sich ja ein dummes Kind das Auge ausstechen oder an einem scharfkantigen Blech schneiden. Die Dinger wären eh nur als Vitrinenstücke gedacht gewesen, aber vor dem Zoll gilt es ohnehin als Spielzeug und die Einfuhr hätte nicht geklappt.

Der Import birgt schon einige Fallstricke, das sollte jedem klar sein...

Grüße,
sondelfreund

Falls es dich beruhigt;ich bin gewerblicher Importeur von Elektrogeräten und dementsprechend mit den notwendigen und weniger notwendigen Genehmigungen vertraut. Küssen

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#61
14. Juni 2012, um 11:41:27 Uhr

lass es sein daddy....
hier antwort von carl....

Dear Frederic

Good Morning '

Thank you quickly reply .

As an old saying goes : Great minds think alike.

Many treasure hunters from Your europe said our products was similiar with T2.

But I am sorry that we don't manfucture the T2,we only produce the GF2 that by ourself talent.

Would you like have a try of our GF2?Our GF2 had very popular during the treasure hunters.

Many or our customers give me a good feedback on it .

Many of my costumers speak highly of the GF2.

They said it's better than the T2.

The treasure hunters  from Italy,Greece, Britain,Burigum, etct had brought this model from me last several months.

Your further interesting and early reply will be my appreciate

Thanks

Best regards!

Carl



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#62
14. Juni 2012, um 11:46:45 Uhr

Frag ihn dochmal nach Namen der Kunden aus Italien oder England! Zwinkernd

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#63
14. Juni 2012, um 11:48:59 Uhr

Ich würde dem so gerne Glauben schenken,dass klingt ja alles gut aber wie gesagt,ist es auch die Wahrheit? Unentschlossen

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#64
14. Juni 2012, um 11:53:12 Uhr

"Lernen durch Schmerzen".
Legen wir zusammen. Ich bin mit 20 € dabei. Unter der Option;sollte der Detektor wirklich ankommen,würde ich ihn gerne mal testen.

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#65
14. Juni 2012, um 12:01:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Falls es dich beruhigt;ich bin gewerblicher Importeur von Elektrogeräten und dementsprechend mit den notwendigen und weniger notwendigen Genehmigungen vertraut.



Und wie kommst du dann zu der Aussage, dass das CE-Zeichen unwichtig wäre? - Das verstehe ich nicht, hier vom Zollamt ist die Aussage klipp und klar: Kein CE-Zeichen, kein Import aus nicht-EU-Ländern möglich -> Schredder. Wenn es Privat ist (also nicht weiterverkauft wird, oder auch nicht verschenkt wird), "vielleicht" (bei manchen Zollämtern), gewerblich aber schon gar nicht...!?
"In Verkehr bringen" kann halt strikt oder weniger strikt ausgelegt werden, imho gehen viele Zollämter davon aus, dass Geräte ohne CE-Zeichen früher oder später eben doch bei ebay landen, und damit in Verkehr gebracht werden.

Siehe auch zoll-website:
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http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=100394


"Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften entspricht und wenn ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde."

Also geht es ja nicht nur um das "in den Verkehr bringen" (= Verkauf, Schenkung, Weitergabe etc.) sondern auch um das "in Betrieb nehmen", d.h. Einschaltknopf nicht betätigen. Da der Zoll aber nicht davon ausgeht, dass der Detektor dann unbenutzt in der Ecke steht, sondern in Betrieb genommen werden soll, wird er im Zweifel (fehlendes CE-Zeichen) das Gerät dem Empfänger nicht aushändigen.

Nur darauf zu wetten, daß das Gerät "übersehen" wird oder du an einen unerfahrenen BeamtIn gerätst, wäre mir zu heikel. Bei einem USB-Stick noch vertretbar, aber nicht bei 400 Dollores.

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http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=8724041&postcount=1870

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http://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/Erfahrungsaustausch/geraete_ohne_ce_kennzeichnung_importieren-t119069f39_bs0.html

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http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?p=8912388#post8912388

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http://www.mikrocontroller.net/topic/248644


Wenn die schon bei sowas banalem wie MTB-Lämpchen rummeckern, dann bei einem Detektor sicher gleich 10 x.



Kannst du das aufklären, ich bin nur Laie in solchen Dingen, interessiert mich aber, weil ich genau aus solchen Gründen vom Selbstimport aus Asien absehe.

Grüße,
sondelfreund

« Letzte Änderung: 14. Juni 2012, um 12:11:12 Uhr von (versteckt) »

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#66
14. Juni 2012, um 12:06:58 Uhr

Hallo,

hier ist ein Video von dem teil,leider nicht in deutsch

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https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=M5AlwG0H70U



Gruss compadre

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#67
14. Juni 2012, um 12:13:31 Uhr

@sondelfreund:der Knackpunkt ist privat/gewerblich! Winken
Und "in Verkehr bringen".
Gewerblich darfst du ohne Registrierung nichtmal eine 50-Ct-Taschenlampe in Verkehr bringen;privat darfst du dir (übertrieben gesagt) einen Atomreaktor in den Keller stellen!



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#68
14. Juni 2012, um 12:30:32 Uhr

Hi,
ich habe schon einiges elektronisches aus den USA importiert. Für irgendwelche Zeichen oder Genehmigungen hat sich der Zoll nie interessiert. Ich würde es allerdings nicht ausschliessen, dass bei Importen aus China etwas genauer hingesehen wird, habe aber noch keinen Zöllner gesehen der da fachlich kompetent wäre.
Viele Grüße
Uwe

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#69
14. Juni 2012, um 12:36:57 Uhr

Genau. Und da der In-Verkehr-Bringer mit dem Zeichen lediglich die Konfirmität bestätigt,und dieses nur innerhalb der EU;brauchen die Teile bei der Einfuhr kein Zeichen. In Verkehr bringen ist z.b. der Weiterverkauf zum Zwecke der Gewinnerzielung im gewerblichen Umfang.
Und die In-Verkehr-Bringer sind bei einer anderen Behörde als CE registriert.

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#70
14. Juni 2012, um 12:38:26 Uhr

Also ich kann auf dem Video keinen Unterschied feststellen, am Anfang dachte ich bei dem Goldfinder war das Signal etwas schwächer aber das liegt wahrscheinlich an der Motorsäge im Hintergrund.
Was ist eure Meinung zu dem Video?

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#71
14. Juni 2012, um 12:47:47 Uhr

Wenn ich das richtig gesehen habe stand die Empfindlichkeit des X-Terra 505 auf 19(!), d.h. er wurde gerade einmal auf knapp über der Hälfte seiner Leistung betrieben.
Von dem Test halte ich gar nichts, hat NULL Aussagekraft. Ich glaube das es sich um einen optisch identischen Nachbau eines T2 handelt, die Elektronik ist 100%ig Müll.

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#72
14. Juni 2012, um 12:52:03 Uhr

@Baldur: Hast du den Thread überhaupt gelesen???

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#73
14. Juni 2012, um 12:53:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
@Baldur: Hast du den Thread überhaupt gelesen???

Ja, wieso? Ich bezog mich auf die Frage zu diesem russischen Video.

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(versteckt)
#74
14. Juni 2012, um 12:55:53 Uhr

der minelab interessiert auch nicht...

das video ist scheisse wegen den hintergrund geräuschen und weil ich die CM angabe die er jeweils sagt nicht verstehe

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