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 Baden- Württemberg. Darf ich dort Sondel´n wie in Bayern ??

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Avatar  Baden- Württemberg. Darf ich dort Sondel´n wie in Bayern ??  (Gelesen 1100 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Januar 2013, um 19:39:19 Uhr

Hallo zusammen, habe soeben in einem Forum gelesen das man in Bayer Sondeln darf !?!
Somit meine Frage : Darf ich (Ihr) auch in Baden-Württemberg legal Sondeln Huch?? Bitte um viele Antworten . Danke und liebe Grüße aus Mannheim

Hinzugefügt 09. Januar 2013, um 19:40:15 Uhr:

BAYERN (natürlich ) sorry

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 19:40:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#1
09. Januar 2013, um 20:30:43 Uhr

Abend,

in BW ist das Sondeln ohne Suchgehnemigung verboten.
Selbst mit Einverständnis des Grundstückseigentümers ist es illegal  Nono

Deshalb such ich die Felder in meiner Umgebung auch NUR mit dem Auge ab....  Smiley
Lg
Julian

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#2
09. Januar 2013, um 20:39:02 Uhr

Wenn du nicht auf BDs oder nach BDs, in GSG und NSG suchst, darfst du nach Absprache mit dem Grundstückeigentümer das Hobby ausüben.

Dabei entdeckte BDs sind zu melden gem. DSchG. (Eine einzelne römische Münze ist im Regelfall aber kein BD)

So einfach ist das Gesetz, nicht mehr und auch nicht weniger.

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#3
09. Januar 2013, um 20:41:33 Uhr

Hallo Monnema .. ich bin aus Speyer .. Hier in der Pfalz gelten die gleichen Gesetze wie in BW da wir ein Schatzregal haben.. Suchen nur mit Genehmigung vom zuständigen Amt (Landesamt für Denkmalpflege)

Aber nimm nicht alles so schwer, falls du Interesse hast ohne Genehmigung erst mal zu suchen dann schreib mich an, bist ja nicht weit weg von mir.

Aber rechtlich gesehn gilt eben das was ich oben geschreiben habe..

greez Benny  Winken

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#4
09. Januar 2013, um 20:42:49 Uhr

Abend,

Benny hat absolut Recht!

Lg
Julian

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#5
09. Januar 2013, um 20:46:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
So einfach ist das Gesetz, nicht mehr und auch nicht weniger.

§ 21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

"insbesondere" bedeutet nicht ausschließlich, oder?

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#6
09. Januar 2013, um 20:47:59 Uhr

wohoo Benny   Schockiert hamse dich jetzt umgedreht Huch
rein rechtlich so wie Ernte schreibt (Gegenteiliges doch bitte mit Beleg) praktisch gesehen allerdings in BW teils etwas nich so toll .........weil zu viele Leute den Schrott den das Amt verzapft fressen und deswegen wohl erhöhteres Aufkommen von falsch informierten Blockwarten in Teilen von BW.......

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#7
09. Januar 2013, um 20:55:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
wohoo Benny   Schockiert hamse dich jetzt umgedreht Huch

Ich war schon immer fürsorglich was den Denkmalschutz betrifft, nur weiss das noch keiner Cool Grinsend

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#8
09. Januar 2013, um 21:02:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Benny
Ich war schon immer fürsorglich was den Denkmalschutz betrifft, nur weiss das noch keiner Cool Grinsend

echt gruselich ......wuahh.....Lächelnd

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#9
09. Januar 2013, um 21:10:56 Uhr

Wenn du nicht auf Denkmälern oder nach Denkmälern forschst, in GSG und NSG suchst, darfst du nach Absprache mit dem Grundstückeigentümer das Hobby ausüben.

Dabei entdeckte Denkmäler sind zu melden gem. DSchG. (Eine einzelne römische Münze ist im Regelfall aber kein Denkmal)

So einfach ist das Gesetz, nicht mehr und auch nicht weniger.
Übrigens: 
Wer in Büchern nach Denkmälern forschen will, bedarf der Genehmigung der Denkmalbehörde. 
Wer mit den Augen 
nach Denkmälern forschen will, bedarf der Genehmigung der Denkmalbehörde. 
Wer mit dem Bike durch Wald und Acker fährt um 
nach Denkmälern zu forschen, bedarf der Genehmigung der Denkmalbehörde


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#10
09. Januar 2013, um 21:43:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
§ 21 NachforschungenNachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

Hallo,

ich glaube, du missverstehst und zeichnest den Satz völlig falsch aus.

Er lautet so (bitte genau lesen, was in den Gesetzen steht und nicht halbgare Erkenntnisse posten!):

§ 21 Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

D.h. auch Heimatliteratur lesen oder Luftbilder auswerten mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Von Metalldetektor ist nicht die Rede und das steht auch nicht zur Debatte. Auf dem Acker mit den Augen nach Steinzeitklingen suchen bedarf also der Genehmigung. Ob du mit Hilfe eines Detektors oder einem Spaten oder mit deinen Händen graben willst, steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Hierbei geht es einzig und allein um dein Motiv der Suche.

Wenn du nach runden, violetten Kieselsteinen auf dem Acker suchst, kann dir das keiner verwehren. Weil dein Ziel nicht Kulturdenkmäler sind, sondern runde, violette Kieselsteine. Wenn du mit einem Detektor rumläufst um Euros aufzusammeln, ist dein Ziel nicht die Entdeckung von Kulturdenkmälern, sondern das Aufsammeln (ausgraben) von Euros. UND DAS KANN DIR KEIN GESETZ IN DEUTSCHLAND VERBIETEN, ausser in Grabungsschutzgebieten und NSG. Erlaubnis des Grundstückeigentümers immer vorausgesetzt.

Und der allgemeine Passus der genehmigungspflichtigen Nachforschung ist kein Witz. Ich hatte mal vor etlichen Jahren eine Auffällgkeit im Gelände zu einer bis dato unbekannten Siedlungstelle gemeldet. Die Bodenanomalie ist mir eher zufällig aufgefallen. Mit Bildauschnitt und Koordinaten habe ich das gemeldet. Ich habe einen gepfefferten Brief vom LDA bekommen, zwar "danke etc." aber mit der deutlichen Aufforderung solche Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken gefälligst zu unterlassen. Sowas hat mir dann gezeigt, wie sich das Amt verhält. Nämlich höchst arrogant und selbstherrlich.

Grüße,
sondelfreund

« Letzte Änderung: 09. Januar 2013, um 21:44:46 Uhr von (versteckt) »

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#11
09. Januar 2013, um 21:49:27 Uhr

Hallo Sondelfreund..

Ich finde es klasse wie prezise und richtig du das alles erklärt hast..  Amen

Schöne Geschichte übrigens, jaja das Amt Prügel

greez Benny  Winken

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