Moin an alle...
Ich wollte Euch fragen, was Ihr zu dem Gerichtsentscheid in Baden-Württemberg vom August 2016 haltet.
Konkret, findet Ihr es gut, dass in einem Bundesland das sondeln durch einen Gerichtsfall definiert wurde. Und somit, nach NICHT Bodendenkmälern suchend, ein Hobby wieder ins richtige Licht gerückt wird und wieder ohne Angst ausgelebt werden kann?
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An alle anderen aus den übrigen Bundesländern, würdet Ihr das nicht auch für Euer Bundesland wünschen? So zum Beispiel Niedersachsen, Schleswig-Holstein usw. ohne lange Prozedere, Kurse und Nachforschungsgenehmigung nach NICHT Bodendenkmälern und auf NICHT geschützten Gebieten (Naturschutzgebiete und Grabungsschutzgebiete) dem Hobby Frönen zu können?
Oder findet Ihr es wünschenswert, wenn in ganz Deutschland nur mit einer Nachforschungsgenehmigung gesondelt werden darf?
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Eure Meinung würde mich freuen...