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 NFG Berlin?

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Avatar  NFG Berlin?  (Gelesen 2118 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. November 2012, um 19:38:16 Uhr

Hi an alle! Schockiert

Will mal fragen ob mann eine NFG für Berlin und umgebung braucht?

Falls das der fall sein sollte wo bekomme ich so eine denn her?

MFG diabolo66 Anbeten

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(versteckt)
#1
19. November 2012, um 20:54:12 Uhr

"umgebung" also Land Brandenburg definitiv um im legalen zu sein, denn das Land untersagt suchen mit Detektoren... für Brandenburg musst Dich im Landesdenkmalamt in Wünsdorf melden....  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
20. November 2012, um 10:37:17 Uhr

jo danke erst mal

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(versteckt)
#3
20. November 2012, um 10:40:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von GFM-Z
denn das Land untersagt suchen mit Detektoren
Mit welcher gesetzlichen Grundlage denn?
Grüße
Jürgen

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. November 2012, um 10:44:08 Uhr

ist das denn nicht in ganz deutschland so das man eine braucht?

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#5
20. November 2012, um 11:22:26 Uhr

Hier lesen, nicht den vermeintlichen Forenhelden glauben:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html


"Eine Suchgenehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz - wohl DAS Dauerthema in Sondengängerkreisen - zu haben ist meist nicht erforderlich, denn die ist nur für sogenannte Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Bodendenkmäler
(mehr dazu im Abschnitt "Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Denkmalschutzrecht
") notwendig. Glücklicherweise, denn sie wird oft verweigert. In Bayern übrigens pauschal, d.h. jedermann gegenüber und auch außerhalb von Bodendenkmälern und somit ohne Rechtsgrundlage. Wo sie anderswo in Deutschland erteilt wird, so meist nur für Flächen, auf denen man ohnehin keine bräuchte. Das hat ideologische Gründe (LDAs betrachten Geschichte als ihr eifersüchtig gehütetes Hoheitsgebiet) und führt dazu, dass solche Genehmigungen hauptsächlich psychologische Relevanz haben. " Zitat der Seite.

« Letzte Änderung: 20. November 2012, um 11:24:43 Uhr von (versteckt) »

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#6
20. November 2012, um 16:02:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von GFM-Z
"umgebung" also Land Brandenburg definitiv um im legalen zu sein, denn das Land untersagt suchen mit Detektoren...

Schwachsinn...

 für Brandenburg musst Dich im Landesdenkmalamt in Wünsdorf melden....  Winken

guter Tip für alle, die es "richtig" machen wollen


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#7
20. November 2012, um 20:36:33 Uhr

Behreberlin lese doch § 9 und § 10 und § 26.2 im Denkmalschutzgesetz Land Brandenburg falls es kannst  Engel oder lass Dich von nem Archologen erwischen... dann erklär den "Schwachsinn "

Hinzugefügt 20. November 2012, um 20:37:45 Uhr:

Denkmalschutzgesetz  Amen

« Letzte Änderung: 20. November 2012, um 20:37:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#8
20. November 2012, um 20:51:21 Uhr

@ GFM-Z

Lies du besser noch mal genau, da steht das die zielgerichtete Suche mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmälern erlaubnispflichtig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Keinesfalls verbietet es die ganz normale Suche, Zufallsfunde müssen natürlich gemeldet werden.

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#9
21. November 2012, um 10:39:03 Uhr

Also GFM-Z, weniger als 0,1 % aller meiner Funde sind Bodendenkmäler. Da dürfte man mir wohl kaum unterstellen können, gezielt danach zu suchen. Die Wahrscheinlichkeit, ein Bodendenkmal bei einer ganz normalen Feldbegehung ohne Metalldetektor zu finden, ist viel größer. Komischerweise brauche ich dafür keine NFG.

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#10
21. November 2012, um 13:21:15 Uhr

Kinderjarten echt... erklärt dit nich mir sondern den Leuten im Amt mensch... die legen dit so aus und Punkt... erklärt dit doch der netten Dame mal wenna nach ner NFG fragt... sachste "Hey Frau Dr. B ick hab nur 0,01 % Bodendenkmalfunde krieg ich bitte ne NFG oder ändert bitte eure Gesetzesauslegung das man ja durch buddeln immer nen Bodendenkmal zerstören könnte und deswegen das gezielte suche mit technischem Gerät nach Metall im Boden verbietet?" VIIIIIIIEL Erfolg  Polizei


und nächste mal denn immer ruhig Blut ok DANKE

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#11
21. November 2012, um 14:11:19 Uhr

@ GFM-Z

gut gesagt und so läuft es auch  Applaus

das technische Gerät ( Metalldetektor ) kann keinen Unterschied machen, ob es sich bei einem Signal um ein Bodendenkmal handelt oder nicht.
Also nimmt der Sondengänger in kauf eines zu finden und durch graben den Fund und den Fundzusammenhang zu zerstören. So wird ein Strick daraus.

Auch gibt es noch die Kampfmittel-VO für Berlin und Umfeld. Das Stadtrecht kann aus diesem Grund den Einsatz eines Metalldetektors untersagen.

G.S

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#12
21. November 2012, um 16:42:17 Uhr

das technische Gerät ( Personenkraftwagen) kann keinen Unterschied machen, ob es sich um Straßenbelag oder um einen Menschen handelt oder nicht.
Also nimmt der Autofahrer in kauf einen menschen zu überfahren und durch seine Gashebelbetätigung den Menschen und den Menschenzusammenhang zu zerstören. So wird ein Strick daraus.


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#13
21. November 2012, um 16:59:16 Uhr

@Ernte AG,

richtig Ernte und darum setzt der Staat eine Haftpflichtversicherung für den Personenkraftwagen voraus.
Natürlich wird es dann eng wenn der Autofahrer VORSÄTZLICH gehandelt hat."Mord"  Frech

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#14
21. November 2012, um 17:57:54 Uhr

@Ernte-AG,

und zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kommt noch die Führerscheinpflicht, der TÜV und die Zulassung.

Gruß
Oetti1

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