Hi achwas, es geht bei der Frage ob Spielzeug oder nicht eher um den gesunden Menschenverstand als um das rechtliche falls du darauf abzielst.
sind ab 18 Jahren frei erhältlich.
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenPrüfsiegel
der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenPhysikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenFühren
von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogenbefriedeten Besitztums
seit dem 1. April 2003 einen Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenKleinen Waffenschein
. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betriebend) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.
Landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des § 12 Abs. 4 lit. c Nr. 2 WaffG umfassen nach herrschender Auffassung auch die zu den Betrieben gehörenden Äcker und Felder, da in der Regel insbesondere hier ein Bedürfnis für das Vertreiben von Vögeln bestehen wird. Nach einer Entscheidung der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenStaatsanwaltschaft Karlsruhe
aus dem Jahre 2012 ist das Schießen in diesen Fällen auch dann erlaubt, wenn neben Vögeln gleichzeitig andere Tiere vertrieben werden sollen, so etwa wenn ein Bauer auf seinem Acker mit einer Schreckschusswaffe schießt, um Hasen und Fasane zu vertreiben. Nicht erlaubt wäre hingegen das Schießen, wenn damit im Einzelfall nur Hasen (und nicht gleichzeitig auch Fasane) vertrieben werden sollen.