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 Detektor zurückgeben...Erfahrungen?

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Avatar  Detektor zurückgeben...Erfahrungen?  (Gelesen 4420 mal) 0
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#15
03. Dezember 2012, um 13:18:31 Uhr

...und wieder ein Beitrag,der deutlich erkennen läßt,daß der Thread nicht von Anfang an gelesen wurde...

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#16
03. Dezember 2012, um 13:21:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Ich finde es richtig dass es eine Wertminderung gibt bei Gebrauchtsspuren.
Wieviel, das ist immer eine sensibele Sache, der Händler kann dein Gerät nicht mehr als neu verkaufen.

Wie lange hattest du das Gerät?
Warum gibst du es zurück?

Ganz deiner Meinung......auch Händler brauchen Rechte            Zwinkernd

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#17
03. Dezember 2012, um 15:26:10 Uhr

Waren können innerhalb von 14 tagen zurückgeben werden, vorraussetzung : frist einhalten, ware unbeschädigt !
Es ist egal ob es getestet wurde oder nicht, hauptsache ist das beim Testen nichts passiert was den wert mindert.  . Kannst ja bei der Verbraucherzentrale oder dein Anwalt nachfragen
LG

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#18
03. Dezember 2012, um 16:03:31 Uhr

bin grad erstaunt das der Händler überhaupt ein Gebrauchtgerät zurücknimmt ! Kann ich mir auch nen Lorenz für 15€ am Tag "leihen" ? Zwinkernd

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#19
03. Dezember 2012, um 16:11:08 Uhr

Na ja,

Also vorausgeschickt, ich bin kein Haendler sondern auch Konsument. Ich finde das Angebot aber recht fair 15 € pro Suchtag + Abnutzung, zumindest wenns ein hochpreisigeres Geraet war.

 REchtlich bessere Karten haettest Du nur wenn Du sie unbenutzt zurückgeben wuerdest.
Sollte die "Abnutzung" ganz unverschaemt ausfallen, kannst Du immer noch privat als gebraucht verkaufen.

Nam

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#20
03. Dezember 2012, um 16:20:19 Uhr

Es gibt ja auch den Weg;sich ein Gerät ganz offiziell und legal auszuleihen und zu testen,ob es einem überhaupt liegt. Reiter
Kostet natürlich Geld,welches sich mancher gerne sparen würde und lieber mit dem Anwalt und irgendwelchen Gummiparagraphen winkt.

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#21
03. Dezember 2012, um 17:08:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
bin grad erstaunt das der Händler überhaupt ein Gebrauchtgerät zurücknimmt ! Kann ich mir auch nen Lorenz für 15€ am Tag "leihen" ? Zwinkernd

Wenn die Kaution stimmt...GERNE!

LG

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#22
03. Dezember 2012, um 17:38:03 Uhr

Wenn die gekaufte Ware nicht beschädigt ist sollte einer Rückgabe ( ohne Zahlung einer Wertminderung ) möglich sein.
Es ist wie schon wie Lucius angesprochen hat eine Kulanzangelegenheit.
Es gibt natürlich auch Kunden ( zum Glück hatte ich noch keinen ) die unsachgemäß mit der Ware umgehen,
in diesem Fall ist eine angemessene nicht überzogener Wertersatz einzufordern.

Es gilt immer noch der Spruch:  "Der Kunde ist König" - aber es gibt auch leider ( zum Glück ) wenige Barbaren darunter.



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#23
03. Dezember 2012, um 21:52:01 Uhr

Hallo Alex,

bist du mit dem Detektor nicht zufrieden ,dass du ihn zurückgeben willst ?
Wenn ich richtig gelesen habe,hast du mit dem Teil doch einen super Fund gemacht.  Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
03. Dezember 2012, um 21:58:22 Uhr

das stimmt so schon....jedoch hab ich die möglichkeit relativ günstig an nen at pro ranzukommen.... da möchte ich zuschlagen

gruß alex

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#25
03. Dezember 2012, um 22:15:22 Uhr

Hi Alex,
die Erfahrungsberichte im - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung - über den At Pro, konnten mich nicht so recht überzeugen. Unentschlossen
Ich selbst habe wegen der Wasserdichtigkeit des At Pro, mit dem Teil auch schon geliebäugelt.
Fall du das Gerät mal hast,berichte mal. Cool
Würde mich interessieren !

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#26
03. Dezember 2012, um 22:29:21 Uhr

die 14 tägige Rückgabe ist ja kein muss..
billiger wäre es dann für dich es Privatr zu verkaufen "ebay" usw
mfg

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#27
03. Dezember 2012, um 22:35:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex_78
das stimmt so schon....jedoch hab ich die möglichkeit relativ günstig an nen at pro ranzukommen.... da möchte ich zuschlagen


Für solche Unschlüssigkeiten ist der Verbraucherschutz aber nicht gemacht  Ärgerlich  Hier hat der Händler womöglich Einbußen, weil Du dich noch nicht für ein Gerät entschieden hast. Das ist nicht in Ordnung.

Auch wenn ich die Zwangsmiete für rechtswidrig halte bin ich der Meinung, dass Du in die Offensive gehen und Dich zu einem eventuellen Schaden des Verkäufers wenigstens teilweise bekennen solltest.

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#28
03. Dezember 2012, um 22:36:55 Uhr

der schatzjäger hat ahnung  der at pro ist schlecht von allem her. die elektronik hat fehler in der abstimmung . entlich ein magazin was die warheid schreibt  Smiley Smiley Smiley



« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 22:41:15 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#29
03. Dezember 2012, um 22:40:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von lumpgargamel
Für solche Unschlüssigkeiten ist der Verbraucherschutz aber nicht gemacht  Ärgerlich  Hier hat der Händler womöglich Einbußen, weil Du dich noch nicht für ein Gerät entschieden hast. Das ist nicht in Ordnung.

Auch wenn ich die Zwangsmiete für rechtswidrig halte bin ich der Meinung, dass Du in die Offensive gehen und Dich zu einem eventuellen Schaden des Verkäufers wenigstens teilweise bekennen solltest.

hab ich doch.....ich verzichte darauf....und biete den detektor privat zum verkauf an.....

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