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 Detektor zurückgeben...Erfahrungen?

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Avatar  Detektor zurückgeben...Erfahrungen?  (Gelesen 4001 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Dezember 2012, um 07:05:07 Uhr

Guten Morgen,

ich möchte meinen Detektor zurückgeben und habe den Händler angeschrieben. Dieser meint dass ich nun 15 pro Nutzungstag und eventuell ein Wertersatz für die Abnutzung (Zustand) zu zahlen hätte...

Ist so etwas rechtens? Ich meine das mit dem Zustand kann ich nachvollziehen, aber 15 Euro pro Nutzungstag? Aber normalerweise kann man doch Neuware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken, dachte ich zumindest....

Erfahrungen, Meinungen?

Danke Gruß Alex  Super

( Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang )

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 07:10:22 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
03. Dezember 2012, um 07:40:52 Uhr

Was sagen denn die AGB des Händlers dazu?
Falls es so drinsteht und du das so akzeptiert hast(Häkchen/Button),ist es wohl verbindlich.


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(versteckt)
#2
03. Dezember 2012, um 07:51:50 Uhr

Also ich kenn da einen Shop, da steht das so in der AGB das du die Wertminderung zu tragen hast....
Aber wie Lucy schon sagte das findest du schnell selber raus und wenn so drin steht haste schlechte Karten....

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
03. Dezember 2012, um 08:35:31 Uhr

ich habe die agbs oben im ersten post in kleiner schrift kopiert.... abnutzung ok.
aber die 15 euro/ tag tauchen da nirgends auf...
danke alex

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(versteckt)
#4
03. Dezember 2012, um 08:46:22 Uhr

Moin,

nicht alles was in einer AGB steht ist auch Rechtens.

Eine Pauschgebühr pro Tag, an dem Du den Detektor zu Hause hattest ist nicht Rechtens, egal was in den AGB der Verkäufers steht, da das Gesetz hier eindeutig die Sache regelt.

Etwas anderes ist, wenn Du den Detektor bereits in Gebrauch hattest, also über das hinaus bist, was bei einer Prüfung im Ladengeschäft möglich wäre, dann hast Du am Detektor Gebrauchsspuren hinterlassen, z. B. am Suchteller oder dem Suchtellerschutz, damit ist dann eine Wertminderung fällig und auch die Pauschale könnte dann greifen, da solltest Du Dich aber mal an die Verbraucherberatung wenden oder einen RA.

Viele Grüße

Walter

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#5
03. Dezember 2012, um 10:18:44 Uhr

Wenn das wirklich so ein Abzocker ist würde ich erst mal die anderen Kollegen vor dem warnen u mir einen seriösen Händler suchen . Du hast ja einen Kaufvertrag mit ihm gemacht u kein Leihgerät gemietet .

gruß jens

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#6
03. Dezember 2012, um 10:25:30 Uhr

Da würde mich jetzt interessieren wo Du gekauft hast...

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(versteckt)
#7
03. Dezember 2012, um 10:40:04 Uhr

Ich finde es richtig dass es eine Wertminderung gibt bei Gebrauchtsspuren.
Wieviel, das ist immer eine sensibele Sache, der Händler kann dein Gerät nicht mehr als neu verkaufen.

Wie lange hattest du das Gerät?
Warum gibst du es zurück?

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(versteckt)
#8
03. Dezember 2012, um 10:59:36 Uhr

Hallo,

wenn du den Detektor ausgepackt und in länger Betrieb genommen  hast (Feldeinsatz) ist eine solche Nutzungsentschädigung rechtens.
Die Frage ist nur ob die Höhe der Pauschale einem Fremdvegleich standhält.
Mal angenommen du hättest irgendwo ein Gerät ausgeliehen was hättest du dann zahlen müssen?
Oder was hätte der Verkäufer bekommen können wenn er das Gerät verliehen hätte.
Das 14 tägige Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz erlaubt auch nur dass man die Ware auspackt und auf Funktion überprüft.
Hast du den Detektor um Sondeln genutzt und hat dies auch Spuren hinterlassen könnte der Verkäufer auch eine Wertminderung geltend machen.

Irgendwo muss auch ein Verkäuferschutz da sein, sonnst könnte jeder innerhalb der 14 Tag kostenlos über die Ware verfügen.

Im Zweifel die AGB durchlesen und schauen ob du ein Schlupfloch findest.

gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. Dezember 2012, um 11:16:44 Uhr

danke für die zahlreichen antworten, wie gesagt.. für die abnutzung versteh ich das.(wenns im rahmen bleibt)
aber die 15 euro tauchen nirgends in den agbs auf....

ich denke dass ich ihn einfach bei ebay oder ähnliches anbieten werde.
das gerät ist technisch voll in schuss, ich war letzte woche zwei dreimal auf
dem acker ... das sieht man natürlich bei dem wetter. wird ordentlich sauber gemacht, die fast volle
restgarantie vom händler besteht ja auch noch.
also wird er als neuwertig angeboten...
ich denke da werd ich mehr für bekommen als wenn ich ihn zurück schicke, hab auch keinen nerv mich
mit dem händler wegen der pauschale rumzuärgern....

achja, den namen des händlers möchte ich in nem öffentlichen forum nicht preisgeben. bei interesse pn

danke alex

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#10
03. Dezember 2012, um 11:22:05 Uhr

 Zwinkernd Es reicht;die AGB in eine Suchmaschine einzugeben...

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#11
03. Dezember 2012, um 11:28:34 Uhr

Ich würde auch gerne mal wissen warum, nach welchem Zeitraum und nach welchem Benutzen du ihn zurückgeben willst.
Das ist ja schon ausschlaggebend.

Stell dir mal vor du bist Händler und verkäuftst irgendwas, und bekommst es in nicht neuwertigem Zustand zurück, was machst du mit den Waren und
wie willst du den Verlust ausgleichen.

Da muss was abgerechnet werden und schrieb er Nutzungstag oder besitztag?, ich denke Nutzungstag, und da kann man schon was pro Tag abziehen.

Wenn du einen Detektor kennenlernen willst, dann solltest du ihn dir leihen, wenn du ihn Käufst, und einen groben fehlkauf machst, weil er dir nicht liegt,
oder weil in Foren andere"Profis" wieder erzählt haben welcher vieeeel besser gewesen wäre :Smiley, dann ist es eigenes verschulden und kein Rückgabegrund für ein gebrauchtes Gerät.

Würde mich mal interessieren,

Gruß 7Eichen

Ahh, da warst du schneller Alex, und tatsächlich ist dieser Weg am Ende für dich besser, zumindest Finanziell gesehen.
" Tage Suchen sind ja eigentlich kein Thema, aber klar aufm Verschlamten Acker kann das schonmal Spuren hinterlassen...



« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 11:33:45 Uhr von (versteckt) »

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#12
03. Dezember 2012, um 11:35:11 Uhr

Sagen wir so;das mit dem Geld pro Nutzungstag ist eher unüblich.
Eine Summe X für Wertminderung durch Gebrauchsspuren schon eher.Fakt ist,wie schon gesagt;der Händler bekommt das Gerät nicht mehr zum Neupreis los,und dieser Verlust muß ausgeglichen werden.
Der Rest ist eine Frage der Einigung und Kulanz.Das ist aber auch stark vom Verhalten des Kunden abhängig.

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#13
03. Dezember 2012, um 11:40:48 Uhr

Genau Lucius, so rechen auch wir ev. Wertminderungen ab, immer vom Zustand.
Ich denke mann könnte einen Detektor auch ausgiebig testen ohne Spuren am Gerät zu hinterlassen, und dann sind die Ab nutzungsspuren nicht vorhanden, dann wird auch passen mit dem Zurückgeben, aber dann ists halt nichts mit in den Schlamm legen oder die Spule verkratzen...

7 Eichen

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#14
03. Dezember 2012, um 13:13:34 Uhr

Wenn du in den besagten 15 tagen bist sollte es kein problem mit der rückgabe geben, ausser wenn es gebraucht ist  oder spuren hat. Denn ein Gerät auszuprobieren bedeutet nicht gleich das man es gebraucht hat, das ist ja immerhin ein Produkt aus dem Internet und man kann es ja nicht mit dem händler zusammen prüfen.
Ich würde einfach zum Anwalt gehen und den die sache regeln lassen, meistens werden Händler und Co dann einlenken.

LG


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