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 Detektor zurückgeben...Erfahrungen?

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Avatar  Detektor zurückgeben...Erfahrungen?  (Gelesen 4419 mal) 0
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#30
03. Dezember 2012, um 23:16:04 Uhr

Um was für einen Detektor handelt es sich?

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#31
02. Juli 2013, um 15:26:00 Uhr

Nur um hier mal Klarheit zu schaffen:

1. Bei Vertragsabschlüssen laut Fernabsatzgesetz stehen dem Verbraucher 14 Tage Rückgaberecht zu.

2. Bei einem Warenwert über 40€ entstehen dem Kunden keinerlei Kosten für die Rücklieferung.

3. Der Verbraucher hat bei Rücksendung der Ware nur dann Wertersatz zu leisten, wenn die Benutzung sichtbare Spuren am Gerät hinterlässt und damit dessen Wiederverkaufswert mindert wie z.B.: Öffnen von Plomben/ Siegeln, Verschmutzungen, Verkratzen.
Was NICHT als Wertminderung angesehen werden kann: Öffnen der Verpackung und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion oder herumspielen mit dem Gerät um sich damit vertraut zu machen. Also auch anbringen des Spulenschutzes etc.

-Sollte der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht eindeutig auf Punkt 3 hingewiesen haben ist dieser NICHTIG und er hat keinen Anspruch darauf eine Wertminderung geltend zu machen. (Siehe: § 357 Abs. 3 BGB)

Eine "Mietpauschale" für ein zurückgesendetes Gerät zu erheben ist m.E. mehr als grenzwertig. Der Gesetzgeber möchte den Verkäufer mit dieser Regelung eine Möglichkeit geben sich vor Verlusten zu schützen, nicht aber sich zu Bereichern. Desweiteren wird im entsprechenden Paragraphen eindeutigvon "Wertersatz" und nicht von "Mietpauschalen" gesprochen. Klingt logisch oder?

Ps.: Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung sondern ein Allgemeiner Hinweis.
Pps.: Schon ein bisschen traurig sich die Leute von der bösen Internetwelt so einschüchtern zu lassen, dass man nicht mal den Händlernamen öffenlich in einem Internetforum aussprechen kann... Wäre sehr dran interessiert wer solche Klauseln in seine AGB's schreibt. Auch per PM wenns unbedingt sein muss. Zwinkernd


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#32
02. Juli 2013, um 16:57:46 Uhr

Hallo alle
Ein Artikel der gekauft wurde und dann 3-4 mal im einsatz war ist nicht mehr neu.
Ich als Händler würde ihn nicht mehr zurück nehmen auser es wäre ein Garantie Fall,also mit dem Gerät
ist etwas nicht in Ordnung.
Gruß Chris
 Tätscheln

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#33
02. Juli 2013, um 17:47:40 Uhr

Es geht nicht darum was man persönlich denkt, sondern was der Gesetzgeber zu einem Fernabsatzgeschäft im BGB schreibt. Deswegen hab ich eben den Beitrag verfasst.

Für die "Was ich mir in meinen AGB's gut vorstellen könnte um die/ meine Welt ein bisschen besser zu machen..." Bestandteile gilt dann meistens die obligatorische sog. salvatorische Klausel:

"Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages nichtig sein oder wieder geltendes Recht verstoßen, so bleiben alle nicht betroffenen Paragraphen weiterhin wirksam..."

« Letzte Änderung: 02. Juli 2013, um 17:49:57 Uhr von (versteckt) »

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#34
02. Juli 2013, um 18:08:15 Uhr

kruzifix...was isses denn nun für eine sense?? ich suche einen.

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#35
02. Juli 2013, um 18:45:25 Uhr

Hallo liebe SOndlergemeinde    Winken
nach dem ich nun 3 Seiten intensivst durch gelesen habe stellen sich mir persönlich nun 3 Fragen :
1. Alex78@  : in wie fern sind an dem Ding *Gebrauchsspuren?? (Kratzer/Dellen oder einfach nur bischen dreckig?? )
2.Es ist die ganze Zeit die Rede von * 15 Euro´s  PRO Nutzungstag!  Idee
Wie definiere ich 1 Nutzungstag (zählt hier 2 Stunden Einsatz aufm Feld als GANZER Tag oder 4 mal 6std = 24 Std= 1 Tag   Belehren    Idee  Idee )  

3. Ein Nutzungstag = 15 Okken...ok... gecheckt   Weise aber ab WANN?? Ab Zeitpunkt des Kaufes oder jeweils pro Tag 15 Euro´s (woher soll der Händler wissen ob du ab Kauf direkt los  bist oder 5 Tage noch gewartet hast??!!!    Belehren ) oder pro Einsatztag( hier die Definiton was ein Einsatztag ist bitte berücksichtigen !!  Idee )  
Grüßee und allzeit gut Fund  Suchen

« Letzte Änderung: 02. Juli 2013, um 18:46:57 Uhr von (versteckt) »

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