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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Einstellungen am MD zur Münzsuche/Rechtliches in BRB?

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Avatar  Einstellungen am MD zur Münzsuche/Rechtliches in BRB?  (Gelesen 5129 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
25. September 2012, um 11:25:00 Uhr

Hi Ihrs,

bin zwar hobbymäßig shcon einige Male draußen gewesen, aber würde nun doch einmal ein wenig gezielter loslegen mit meinem MD und auf Münz-/Ringjagd auf die Felder gehen. Dazu einmal 2 Fragen:

1. Ich habe einen Dicovery 3300 und würde gerne einmal wissen wollen, welche Einstellungen für solch eine Suche auf sandigen Böden bei diesem MD am besten wären?? Gibts da Erfahrungswerte von Euch??

2. Abgesehen davon, dass ich mir auf einem bestimmten Feld vom Bauern dann eine Genehmigung holen würde - verstoße ich damit gegen Brandenburgisches Recht (Bodendenkmäler etc.), wenn ich nicht auch offiziell mir eine Genehmigung hole??


Grüße und Danke Smiley

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#1
25. September 2012, um 11:46:35 Uhr

Hi Rewel!

Zu 1:

Bodenabgleich:

1.Detektor auf Allmetal stellen (Ground Balance auf Preset)
2.Bereich suchen wo kein Metall im Boden ist
3.Spule in etwa hüfthoch anheben
4.Pinpointertaste drücken
5.Absenken

Ertönt ein Signal:
Ground Balance im Uhrzeigersinn in kleinen schritten drehen
und die Schritte 3-5 wiederholen bis beim Absenken der spule kein Ton mehr zu hören ist.

So ist der Bodenabgleich perfekt eingestellt.

was du sicher weißt: Suchen kannst du im allmetal-modus  oder im voreingestellten disc-modus (so gehe ich immer) und dann solltest du fündig werden.

zu 2.

wenn du eine bauerngenehmigung hast und auf dem grundstück kein bodendenkmal vorhanden/nachgewiesen ist kannst du bedenkenlos sondeln

« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 12:10:31 Uhr von (versteckt) »

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#2
25. September 2012, um 20:44:51 Uhr

Moin,

für die Nachforschung nach Münzen die unter den Begriff Bodendenkmal fallen (allgemein Münzen vor 1871) wird eine NFG benötigt. Das Denkmalschutzgesetz stellt ganz klar darauf ab nach was Du suchst, nicht wo Du suchst, oder ob sich dort ein Bodendenkmal befindet oder nicht.

Viele Grüße

Walter

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#3
25. September 2012, um 20:49:46 Uhr

wo willst in BRB suchen.... in TF LDS MOL LOS gibts Gebiete da darfst garnicht suchen, och nich mit Bauern-darf-schein

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#4
25. September 2012, um 20:54:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
 

zu 2.

wenn du eine bauerngenehmigung hast und auf dem grundstück kein bodendenkmal vorhanden/nachgewiesen ist kannst du bedenkenlos sondeln

Oooooooooooooooh erzähl so was nie einen Anfänger. 

Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie. Kostet ne Stange geld wenns dich erwischen glaub mir. 

Bayern ist das gesetz nicht so scharf. Aber pass in BRB auf. 

Grüsse

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#5
25. September 2012, um 21:01:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bayerwald
Oooooooooooooooh erzähl so was nie einen Anfänger.

Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie. Kostet ne Stange geld wenns dich erwischen glaub mir.

Bayern ist das gesetz nicht so scharf. Aber pass in BRB auf.

Grüsse

erzält das mal der zicke z.b.   Grinsend
komisch, an mir sind die polis in brb vorbeigefahren, schon mehrfach. nie was gewesen. und die bauern waren immer gut drauf. da ich ja nur nach musketenkugel suche...

ich bin sicher hier kommen noch gegenläufige aussagen zu dem thema.  
 Zwinkernd

« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:04:26 Uhr von (versteckt) »

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#6
25. September 2012, um 21:08:29 Uhr

Dann sind die Doof oder Blind

Ein Kollege 14 jahre Sondler gerade erwischt worden mit biegen und brechen von 400 euro strafe auf 150 runtergehandelt. 

Nächstes mal ist es eine Straftat. 

Es war ein normaler Acker kein Denkmal oder ähnliches 

Also vorsicht ist geboten

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#7
25. September 2012, um 21:09:55 Uhr

hmmmm den Bullen is das doch egal aber die Denkmalbehörde und Forst würden sicher nicht an Dir vorbei fahren  Weise

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#8
25. September 2012, um 21:11:37 Uhr

Sondeln an sich ist hier nicht verboten, du darfst nur nicht überall Löcher graben.  Zwinkernd
Im Prinzip ist nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und Munition verboten sowie das suchen auf Kriegsschauplätzen wie Halbe z.B.
Das normale Strand und Ackersondeln ist eher unproblematisch, aber Ärger mit irgendwelchen Volltrotteln der Sorte "Herr Lehrer ich weiss was" ist überall in Deutschland möglich.  :Smiley

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#9
25. September 2012, um 21:11:52 Uhr

14 Jahre Sondler oder 14 Jahre alt ?  Grinsend

Hinzugefügt 25. September 2012, um 21:14:48 Uhr:

scheinen ja nen Paar Brandenburger sich hier rumzutreiben ?  coole Sache dachte immer die sind aus andren Ländern wenn ich se hier seh.... lol Gelbe Nr Schilder usw  Narr

« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:14:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#10
25. September 2012, um 21:26:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von GFM-Z
hmmmm den Bullen is das doch egal aber die Denkmalbehörde und Forst würden sicher nicht an Dir vorbei fahren  Weise

dazu müssten sie erstmal an mir vorbeifahren
 Lächelnd

und als hätte ich's geahnt: eine frage, drei antwortende, vierzehn verschiedene meinungen   Amen

für die Nachforschung nach Münzen die unter den Begriff Bodendenkmal fallen (allgemein Münzen vor 1871) wird eine NFG benötigt.


 in TF LDS MOL LOS gibts Gebiete da darfst garnicht suchen, och nich mit Bauern-darf-schein

Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie.


Im Prinzip ist nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und Munition verboten sowie das suchen auf Kriegsschauplätzen 


« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:32:39 Uhr von (versteckt) »

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#11
25. September 2012, um 21:38:59 Uhr

dann hier. EINE Nummer EINE ANTWORT !!! 
  [weise]Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
 Ortsteil Wünsdorf • Wünsdorfer Platz 4–5 • 15806 Zossen
 Telefon: 033702/7–12 00 • Fax: 033702/7–12 02

E-Mail:
 Poststelle@BLDAM-Brandenburg.de
 Internet: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.denkmalpflege.brandenburg.de
  Weise

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#12
25. September 2012, um 21:44:19 Uhr

§ 10
Nachforschungen
(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen,
nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen
will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor−
schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge−
nommen oder veranlasst werden.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For−
schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an
der Nachforschung besteht.


Wo steht dass es verboten ist?   Smiley

« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:51:13 Uhr von (versteckt) »

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#13
25. September 2012, um 21:49:26 Uhr

.  [rundumschlag]ruuuuuhiig Brauner ruuuuuuhig   Engel ich hab nicht geschrieben das da steht das es verboten ist, ich hab auch in meiner ersten Antwort von Gebieten geschrieben   Amen  ruf da an oder lass anrufen und die Antwort kriegst da aus erster Hand   Belehren mir isses doch Wurscht. Bin begeistert wenn ich hier welche gleichen Interesses ausse Region seh   Frech also locker vom Hocker suchen & finden.... vielleicht sieht man sich ja mal ich bin der in Flecktarn im Dickicht wenn sich jmd nähert   Winken

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#14
25. September 2012, um 21:53:48 Uhr

;Dwar nicht negativ gemeint, ich freue mich ja über regen gedankenaustausch.  Zwinkernd

und ich bin der der freundlich mit den uniformierten plauscht und ihnen musketenkugeln zeigt (nein, nicht meine kugeln..)  Grinsend

man piept sich!

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