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25. September 2012, um 11:25:00 Uhr
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Hi Ihrs, bin zwar hobbymäßig shcon einige Male draußen gewesen, aber würde nun doch einmal ein wenig gezielter loslegen mit meinem MD und auf Münz-/Ringjagd auf die Felder gehen. Dazu einmal 2 Fragen: 1. Ich habe einen Dicovery 3300 und würde gerne einmal wissen wollen, welche Einstellungen für solch eine Suche auf sandigen Böden bei diesem MD am besten wären?? Gibts da Erfahrungswerte von Euch?? 2. Abgesehen davon, dass ich mir auf einem bestimmten Feld vom Bauern dann eine Genehmigung holen würde - verstoße ich damit gegen Brandenburgisches Recht (Bodendenkmäler etc.), wenn ich nicht auch offiziell mir eine Genehmigung hole?? Grüße und Danke 
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25. September 2012, um 11:46:35 Uhr
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Hi Rewel!
Zu 1:
Bodenabgleich:
1.Detektor auf Allmetal stellen (Ground Balance auf Preset) 2.Bereich suchen wo kein Metall im Boden ist 3.Spule in etwa hüfthoch anheben 4.Pinpointertaste drücken 5.Absenken
Ertönt ein Signal: Ground Balance im Uhrzeigersinn in kleinen schritten drehen und die Schritte 3-5 wiederholen bis beim Absenken der spule kein Ton mehr zu hören ist.
So ist der Bodenabgleich perfekt eingestellt.
was du sicher weißt: Suchen kannst du im allmetal-modus oder im voreingestellten disc-modus (so gehe ich immer) und dann solltest du fündig werden.
zu 2.
wenn du eine bauerngenehmigung hast und auf dem grundstück kein bodendenkmal vorhanden/nachgewiesen ist kannst du bedenkenlos sondeln
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« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 12:10:31 Uhr von (versteckt) »
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25. September 2012, um 20:44:51 Uhr
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Moin,
für die Nachforschung nach Münzen die unter den Begriff Bodendenkmal fallen (allgemein Münzen vor 1871) wird eine NFG benötigt. Das Denkmalschutzgesetz stellt ganz klar darauf ab nach was Du suchst, nicht wo Du suchst, oder ob sich dort ein Bodendenkmal befindet oder nicht.
Viele Grüße
Walter
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25. September 2012, um 20:49:46 Uhr
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wo willst in BRB suchen.... in TF LDS MOL LOS gibts Gebiete da darfst garnicht suchen, och nich mit Bauern-darf-schein
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25. September 2012, um 20:54:54 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Elvis
zu 2.
wenn du eine bauerngenehmigung hast und auf dem grundstück kein bodendenkmal vorhanden/nachgewiesen ist kannst du bedenkenlos sondeln
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Oooooooooooooooh erzähl so was nie einen Anfänger. Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie. Kostet ne Stange geld wenns dich erwischen glaub mir. Bayern ist das gesetz nicht so scharf. Aber pass in BRB auf. Grüsse
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25. September 2012, um 21:01:17 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Bayerwald Oooooooooooooooh erzähl so was nie einen Anfänger.
Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie. Kostet ne Stange geld wenns dich erwischen glaub mir.
Bayern ist das gesetz nicht so scharf. Aber pass in BRB auf.
Grüsse
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erzält das mal der zicke z.b. komisch, an mir sind die polis in brb vorbeigefahren, schon mehrfach. nie was gewesen. und die bauern waren immer gut drauf. da ich ja nur nach musketenkugel suche... ich bin sicher hier kommen noch gegenläufige aussagen zu dem thema. 
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« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:04:26 Uhr von (versteckt) »
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25. September 2012, um 21:08:29 Uhr
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Dann sind die Doof oder Blind
Ein Kollege 14 jahre Sondler gerade erwischt worden mit biegen und brechen von 400 euro strafe auf 150 runtergehandelt.
Nächstes mal ist es eine Straftat.
Es war ein normaler Acker kein Denkmal oder ähnliches
Also vorsicht ist geboten
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25. September 2012, um 21:09:55 Uhr
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hmmmm den Bullen is das doch egal aber die Denkmalbehörde und Forst würden sicher nicht an Dir vorbei fahren 
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25. September 2012, um 21:11:37 Uhr
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Sondeln an sich ist hier nicht verboten, du darfst nur nicht überall Löcher graben.  Im Prinzip ist nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und Munition verboten sowie das suchen auf Kriegsschauplätzen wie Halbe z.B. Das normale Strand und Ackersondeln ist eher unproblematisch, aber Ärger mit irgendwelchen Volltrotteln der Sorte "Herr Lehrer ich weiss was" ist überall in Deutschland möglich. : 
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25. September 2012, um 21:11:52 Uhr
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14 Jahre Sondler oder 14 Jahre alt ?  Hinzugefügt 25. September 2012, um 21:14:48 Uhr:scheinen ja nen Paar Brandenburger sich hier rumzutreiben ? coole Sache dachte immer die sind aus andren Ländern wenn ich se hier seh.... lol Gelbe Nr Schilder usw 
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« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:14:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
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25. September 2012, um 21:26:36 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von GFM-Z hmmmm den Bullen is das doch egal aber die Denkmalbehörde und Forst würden sicher nicht an Dir vorbei fahren 
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dazu müssten sie erstmal an mir vorbeifahren  und als hätte ich's geahnt: eine frage, drei antwortende, vierzehn verschiedene meinungen  für die Nachforschung nach Münzen die unter den Begriff Bodendenkmal fallen (allgemein Münzen vor 1871) wird eine NFG benötigt. in TF LDS MOL LOS gibts Gebiete da darfst garnicht suchen, och nich mit Bauern-darf-schein Es ist in Brandenburg verboten zu Sondeln egal wo und wie. Im Prinzip ist nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und Munition verboten sowie das suchen auf Kriegsschauplätzen
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« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:32:39 Uhr von (versteckt) »
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25. September 2012, um 21:38:59 Uhr
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dann hier. EINE Nummer EINE ANTWORT !!!  [weise]Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Ortsteil Wünsdorf • Wünsdorfer Platz 4–5 • 15806 Zossen Telefon: 033702/7–12 00 • Fax: 033702/7–12 02 E-Mail: Poststelle@BLDAM-Brandenburg.de Internet: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenwww.denkmalpflege.brandenburg.de 
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25. September 2012, um 21:44:19 Uhr
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§ 10 Nachforschungen (1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Dies gilt nicht für Nachfor− schungen, die von der Denkmalfachbehörde oder unter ihrer Mitwirkung vorge− nommen oder veranlasst werden. (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale oder Quellen für die For− schung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nachforschung besteht. Wo steht dass es verboten ist?
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« Letzte Änderung: 25. September 2012, um 21:51:13 Uhr von (versteckt) »
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25. September 2012, um 21:49:26 Uhr
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. [rundumschlag]ruuuuuhiig Brauner ruuuuuuhig  ich hab nicht geschrieben das da steht das es verboten ist, ich hab auch in meiner ersten Antwort von Gebieten geschrieben  ruf da an oder lass anrufen und die Antwort kriegst da aus erster Hand  mir isses doch Wurscht. Bin begeistert wenn ich hier welche gleichen Interesses ausse Region seh  also locker vom Hocker suchen & finden.... vielleicht sieht man sich ja mal ich bin der in Flecktarn im Dickicht wenn sich jmd nähert 
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25. September 2012, um 21:53:48 Uhr
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;Dwar nicht negativ gemeint, ich freue mich ja über regen gedankenaustausch. und ich bin der der freundlich mit den uniformierten plauscht und ihnen musketenkugeln zeigt (nein, nicht meine kugeln..) man piept sich!
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