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 Einstellungen am MD zur Münzsuche/Rechtliches in BRB?

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Avatar  Einstellungen am MD zur Münzsuche/Rechtliches in BRB?  (Gelesen 3393 mal) 0
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#45
28. September 2012, um 22:47:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von cremer
Und meine Tochter hat genug von mir

das glaube ich gerne...hätte ich auch..  Grinsend


Geschrieben von Zitat von cremer
als Deine durch Deine Arbeit von Dir

wenn du meine arbeitszeiten kennen würdest und das nette gehalt würdest du dies revidieren..  Zwinkernd

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(versteckt)
#46
29. September 2012, um 01:18:29 Uhr

Scheint ja ne ganze Menge zu sein  Idiot Als Kontroletti  Idiot Aber reicht scheinbar für nen Discovery  Frech
Aber stimmt, die Zeiten, wieviele sind es mittlerer Weile, 15 Schwarzfahrer und Ihr habt Feierabend?
Ne da genieße ich es lieber, jeden meiner Tage momentan frei planen zu können, zu machen was ich gern möchte, und mich an keine Richtlinien halten zu müssen.

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(versteckt)
#47
29. September 2012, um 12:36:08 Uhr

Grinsend "kontrolletti" mit 80 mitarbeitern, gleitzeit,angestellter im ÖD, büro mit dem türschild sachgebietsleiter...und seit 22 jahren dabei  Grinsend

mensch junge, was nimmst du? was immer es ist-finger weg! das hat dir schon als illegaler sprayer geschadet.oder waren es die dämpfe?   Zwinkernd

wie auch immer..back to topic: ich glaube das rechtliche in brb ist hinreichend geklärt. es liegt an jedem selbst wie er dieses umsetzt oder im zweifelsfall ausbadet.   Belehren

« Letzte Änderung: 29. September 2012, um 13:43:07 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#48
29. September 2012, um 12:42:11 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 11 BbgDSchG, Funde

 
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 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)§ 12 BbgDSchG(Gesetz) - Landesrecht BrandenburgSchatzregal(1) Bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind unverzüglich an die Denkmalfachbehörde zu übergeben, wenn sie bei archäologischen Untersuchungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt werden oder wenn sie für die, wissenschaftliche Forschung von Wert sind.

(2) Dem Entdecker zufälliger Funde, die nach Absatz 1 Eigentum des Landes werden, ist durch die Denkmalfachbehörde eine angemessene Belohnung in Geld zu gewähren, es sei denn, bewegliche Bodendenkmale sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden.

Offline
(versteckt)
#49
29. September 2012, um 13:38:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rewel
hätte ich gewusst als relativer neueinsteiger, dass dies den rahmen sprengen würde, hätte ich dies auch getrennt gefragt.

...
Mach Dir nichts draus. Es war schon zu lange ruhig hier. Das musste mal wieder sein...

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