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 NFG Beantragung in NRW

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Avatar  NFG Beantragung in NRW  (Gelesen 4972 mal) 0
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#15
19. Februar 2013, um 17:03:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von mattescop
...aber das heißt doch nicht zwangsläufig, dass alle anderen dumm sind, wenn sie eine Genehmigung beantragen!


Dumm, im Sinne von nicht wissend.....JA. Aber das ist heilbar.

OK, jetzt konstruktiv: In NRW benötigst Du keine Genehmigung zum Suchen mit dem Metalldetektor, wenn Du NICHT NACH BODENDENKMÄLERN und auch nicht AUF BODENDENKMÄLERN suchst. Folglich kassiert man von Dir Geld für eine Leistung, die nicht gebracht werden muss.

Für Details verweise ich auf die Ausführungen von ErnteAG, die vllt. noch kommen.

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#16
20. Februar 2013, um 20:26:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
Dumm, im Sinne von nicht wissend.....JA. Aber das ist heilbar.
jetzt ist man schon dumm wenn man legal nach etwas anderem suchen möchte als Euromünzen  Applaus

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#17
20. Februar 2013, um 21:09:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
jetzt ist man schon dumm wenn man legal nach etwas anderem suchen möchte als Euromünzen  Applaus

Falsch gelesen/verstanden. Man ist dumm (klingt nicht nett) ...eher unwissend, wenn man man für eine NFG bezahlt, die man nicht benötigt. Du versicherst Dich ja auch nicht gegen den Weltuntergang, oder?

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#18
20. Februar 2013, um 21:49:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
wenn man man für eine NFG bezahlt, die man nicht benötigt.
Wenn er einen Antrag auf nachforschungen stellt, gehe ich davon aus das er nach Denkmälern suchen will. Warum benötigt er dafür keine NFG ?

« Letzte Änderung: 20. Februar 2013, um 21:50:31 Uhr von (versteckt) »

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#19
20. Februar 2013, um 21:51:28 Uhr

@ Lucky+Mattes+Ramon

Lasst Euch nicht verunsichern und nehmt die Termine bei den Ämtern wahr. Ein mit den Ämtern abgestimmtes Suchgebiet und der entsprechenden Genehmigung in der Tasche, macht es sicher auch einfacher, wenn ihr bei den Grundstücksbesitzern nachfragt, ob Ihr auf deren Grundstück suchen dürft.

Ich würde bei den Gesprächen bei den Ämtern auch gleich mal fragen, ob die einen Informationskurs anbieten. Macht sicher nicht dümmer wenn man daran teilnimmt. Interessant ist's allemal.

Ein entspanntes Zusammenarbeiten mit dem Amt bringt aus meiner Sicht auch eine gewisse zusätzliche Selbstsicherheit mit sich, falls man während eines Sondelgangs mal von einem "Herrn Oberlehrer" oder "Offiziellen" angesprochen wird.

Zu Eurer Info: In Niedersachsen kostet die NFG nix, zumindest in meinem Landkreis.

Gruß Mike

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#20
20. Februar 2013, um 21:52:16 Uhr

OK, das kann sein. Wir gehen immer los und suchen nicht auf Bodendenkmälern und nicht nach Bodendenkmälern. Ich dachte, das machen die meisten anderen User hier auch. Dann bin ich bei Dir: für die Ausnahmen gibt es eine NfG.

Geschrieben von Zitat von sunandfly
 Ein mit den Ämtern abgestimmtes Suchgebiet und der entsprechenden Genehmigung in der Tasche, macht es sicher auch einfacher, wenn ihr bei den Grundstücksbesitzern nachfragt, ob Ihr auf deren Grundstück suchen dürft.


Auch so eine Legende. Die Landwirte haben keine Ahnung, dass es NfG gibt. Denen ist das auch Scheissegal. Sie haben eher Angst, dass bei einem Fund der Acker für Ausgrabungen stillgelegt wird.

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#21
20. Februar 2013, um 21:54:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
Wenn er einen Antrag auf nachforschungen stellt, gehe ich davon aus das er nach Denkmälern suchen will. Warum benötigt er dafür keine NFG ?

Weil deine Annahme möglicherweise falsch ist. Durch die Angstmache von einigen Mitgliedern (möglicherweise Archies) in diesem Forum und den Fehlinformationen durch die Polizei in den Medien haben viele Anfänger den Eindruck, dass man sofort festgenommen wird, wenn man ohne NFG einen Detektor in die Hand nimmt.

Vieleicht will er wirklich nur nach Dt. Reichs Münzen suchen und ist einfach nur verunsichert von dem Quatsch der hier immer wieder geschrieben wird!!!

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#22
20. Februar 2013, um 21:59:39 Uhr

@ Sondelix

Ist keine Legende sondern meine eigene Erfahrung Zwinkernd

Ich spreche grundsätzlich nicht für andere sondern nur für mich.

Und nenn mir bitte einen, dem eine entspannte Zusammenarbeit mit den Ämtern geschadet hat. Mir bisher nicht! Cool

Gruß Mike

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#23
20. Februar 2013, um 22:11:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von sunandfly
Und nenn mir bitte einen, dem eine entspannte Zusammenarbeit mit den Ämtern geschadet hat. Mir bisher nicht! Cool 

Gruß Mike

Hallo Mike,

in NRW gibt es doch zwei bekannte Fälle in kurzer Zeit:

Einmal der ostwestfälische Siegelfund, wo der Ehrliche praktisch "übers Ohr" gehauen wurde und seine NFG zuerst verlor.
Dann die Sache mit den 10 Kastellen, wo erst nach vielen Wochen überhaupt eine Rückmeldung kam und auch nur, weil der wahrscheinliche Entdecker ankündigte, diese zu veröffentlichen.

Wenn ich die Wahl habe zwischen sich Bücken auf dem Acker und sich Bücken beim Amt, entscheide ich mich nur für ersteres Smiley

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#24
20. Februar 2013, um 22:30:02 Uhr

Jetzt qualmt der Kopf schon wieder....

Ich habe auch das Denkmalschutzgesetz noch mal nachgelesen...
Da steht ganz klar drin, dass nur eine Genehmigung erforderlich ist, wenn man nach Bodendenkmälern oder auf diesen suchen möchte...

Das will ich ja gar nicht (bewußt) machen! Demnach brauche ich keine NFG...
Wie sieht es denn in den Kommentaren bzw. mit der Rechtsprechung aus?

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#25
20. Februar 2013, um 22:52:42 Uhr

Wenn es DIR Sicherheit und ein besseres GEFÜHL gibt, dann beantrage doch die NFG  Smiley!

Da können WIR dir alle hier wer weiß was raten, aber   Suchen mußt DU schließlich auch allein!!!!

Und dann schaust du ein Jahr lang wo es dich zum Sondeln hinzieht....und dann entscheidest DU aufgrund der Umstände und Erfahrungen mit Ämtern und FUNDEN  [narr]nach 1 Jahr neu.

  Küsschen>Brutzi

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#26
20. Februar 2013, um 22:59:41 Uhr

Warum sollte ich eine Genehmigung beantragen, wenn ich gar keine zwingend brauche? Nur für ein gutes Gefühl?
Abgesehen mal davon kauf ich mir von den 75 EUR, die ich nicht für die Genehmigung hinlegen musste, lieber etwas anderes...

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#27
20. Februar 2013, um 23:10:37 Uhr

Hallo Ernte!

Zu beiden Fällen kennen wir nur jeweils die einseitige Darstellung der Medien b.z.w. des Forenmitgliedes des DF. Wie es wirklich gelaufen ist, wissen nur die beteiligten selbst.

Auch wenn es nicht in diesen Thread gehört, würde ich bei herausragenden Funden nicht gleich dem Amt gegenüber alle Trümpfe aus der Hand geben. In diesen Fällen, zum eigenen Schutz, erstmal weniger Information preisgeben schadet sicher nicht.

Herausragende Funde sind äußerst selten und bei weniger interessanten Funden besteht m.E. nicht die Gefahr übervorteilt zu werden.

Grundsätzlich geht es doch um die "normale" Zusammenarbeit. Fundmeldungen werden durch die Behörden zur Kenntnis genommen und gut ist. Wenn's denn mal was herausragendes ist, wird man das doch durch andere Sachkundige z.b. hier im Forum im voraus schnell gewiss und kann den Informationsfluss an das Amt steuern.

Ich sehe ein Miteinander nicht als ein Bücken vor dem Amt an, sondern eher als einen zusätzlichen Beitrag zur Entschärfung der angespannten Situation, in der Zusammenarbeit mit den Behörden. Solange das auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt stattfindet,- Kein Problem für mich! Sobald ich was gegenteiliges wahrnehme, kann ich immer noch ohne behördliche Genehmigung weitersuchen. Ein Versuch eines Miteinanders ist es doch wert.

Ich persönlich habe bisher nur Gespräche mit Ämtern geführt, die höflich und respektvoll waren. Es gibt für mich bis heute keinen Grund, meine Einstellung hierüber zu ändern.

Gruß Mike

« Letzte Änderung: 20. Februar 2013, um 23:14:52 Uhr von (versteckt), Grund: Ein bisserl Rechtschreibung :-) »

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#28
21. Februar 2013, um 15:39:29 Uhr

Schön das Du dir jetzt Sicher zu sein scheinst!!!!!  Smiley  Smiley  Smiley

Ich denke auch das 75€ gut angelegt werden können in einen Pinpointer ,Grabewerkzeug etc.

Dann immer viel Spaß beim  Suchen und gut Fund!!!!

Brutzi

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#29
21. Februar 2013, um 16:22:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix

Auch so eine Legende. Die Landwirte haben keine Ahnung, dass es NfG gibt. Denen ist das auch Scheissegal. Sie haben eher Angst, dass bei einem Fund der Acker für Ausgrabungen stillgelegt wird.

kann ich bestätigen - von den paar Bauern die ich gefragt hab und wo ich dann proforma auch nachgehakt hab, was im Falle von großartigen Fund zu geschehen hat, waren einige der Überzeugung das .....nun ja, sagen wir mal "es gar nicht so toll wäre, wenn man Fund für so großartig halten müsste, dass man anschließend unbeliebtes Amt hinzuziehen sollte" Zwinkernd

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