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 NFG Beantragung in NRW

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Avatar  NFG Beantragung in NRW  (Gelesen 4971 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#30
21. Februar 2013, um 16:34:21 Uhr

Hallo zusammen,

abschließend von mir kann ich nun sagen, dass ich den Termin bei dem Bodendenkmalamt  bereits wahrgenommen habe. Kartenmaterial hatte ich natürlich dabei.         
Das gespräch war sehr sehr nett verlaufen.
Und ich freue mich bereits auf die zusammenarbeit mit denen..
Bis die Genehmigung kommt kann es ein Paar Wochen dauern..
Es kann ja sein das mann fürs SUCHEN keine NFG benötigt,  ABER !! ich will ja nicht nur suchen sondern auch gefundenes ausgraben! Deswegen die  Ausgrabungsgenehmigung für die Ackerfläche notwendig laut Aussage vomAmt 

Ich Glaube jetzt wurde reichlich zu dem thema geschrieben, Danke für die rege teilnahme und Infos.

Wie gesagt muss jeder selbst wissen..

Grüße
Lucky

(versteckt)
#31
21. Februar 2013, um 16:46:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucky2000
ABER !! ich will ja nicht nur suchen sondern auch gefundenes ausgraben! Deswegen die  Ausgrabungsgenehmigung für die Ackerfläche notwendig laut Aussage vomAmt 

ich denke mal das Amt hat in seiner Aussage noch durchklingen lassen, dass es "Ausgrabungsgenehmigung" nur dann für notwendig hält, wenn man Denkmäler ausgraben will..........war doch so, oder Zwinkernd

und noch viel Spaß mit eurem kommenden Schatzregal welches euch das Nettigkeitenamt beschert hat - schön das so viele damit einverstanden zu sein scheinen und weiterhin aufs Amt zugehen   Küsschen

(versteckt)
#32
21. Februar 2013, um 17:08:38 Uhr

Was ist denn schon Zusammenarbeit? Ich weiss es: man schickt seinen Kram dort ein, und nach etwa einem Jahr kommt es per Post zurück. Dann weiß man was es ist und das Amt weiß, wo es lag. Mehr ist das nicht. Man sollte sich das nicht so vorstellen, dass die Archäologen einen anrufen und um Detektorunterstützung bitten. Man darf höchstens mal ein Ausgrabungsgelände besichtigen und das war es. Zusammenarbeit im Sinne von Teamwork gibt es nicht. Eine Registrierung (NfG) dient dazu, die lästige Clique der Sondengänger zu kanalisieren, registrieren, für die Denkmalschutzbehörden transparent zu machen und greifbar zu haben. Die wollen uns nicht, aber da wir schon mal da sind, will man uns unter Kontrolle wissen.

Offline
(versteckt)
#33
21. Februar 2013, um 18:18:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucky2000

Es kann ja sein das mann fürs SUCHEN keine NFG benötigt,  ABER !! ich will ja nicht nur suchen sondern auch gefundenes ausgraben! Deswegen die  Ausgrabungsgenehmigung für die Ackerfläche notwendig laut Aussage vomAmt



Und genau hier hat Dir das Amt Quatsch erzählt. Die Genehmigung zum Graben brauchst Du nur dann, wenn Du GEZIELT nach Bodendänkmälern graben willst. Steht so wörtlich im Gesetz.  Weise

Wenn Du mit ihnen natürlich darüber gesprochen hast, dass Du die Himmelsscheibe 2 ausbuddeln willst, dass haben sie ausnahmsweise Recht gehabt. Sonst nicht.

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