| | Geschrieben von Zitat von lucky2000 ABER !! ich will ja nicht nur suchen sondern auch gefundenes ausgraben! Deswegen die Ausgrabungsgenehmigung für die Ackerfläche notwendig laut Aussage vomAmt
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ich denke mal das Amt hat in seiner Aussage noch durchklingen lassen, dass es "Ausgrabungsgenehmigung" nur dann für notwendig hält, wenn man Denkmäler ausgraben will..........war doch so, oder
und noch viel Spaß mit eurem kommenden Schatzregal welches euch das Nettigkeitenamt beschert hat - schön das so viele damit einverstanden zu sein scheinen und weiterhin aufs Amt zugehen