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 NFG Beantragung in NRW

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Avatar  NFG Beantragung in NRW  (Gelesen 4970 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Februar 2013, um 02:58:27 Uhr

Hallo Zusammen,

bin neu hier und möchte mit meinem ace 150 nun auch mal loslegen ( Acker beim Landwirt usw..)
habe nun vorher sehr viele Beiträge gelesen und möchte gerne von leuten aus NRW wissen

1. Wo beantrage ich die NFG für NRW Rhein-Sieg-Kreis 
(möchte ja nur Münzen und kleinkram suchen+ausgraben jedoch musste ich nun öffters lesen, dass ich auch
dafür in NRW auf Acker boden etc diese Nachforschungsgenehmigung benötige da es ja sein könnte, dass ich
auf BD Bodendenkmäler stoße)

2. Was schreibt mann am Besten in den Antrag damit man auch die Genehmigung erhält nach Münzen und
   und nicht BD zu suchen bzw zu Graben in 10-20 cm tiefe (suchen ist ja Grundsätzlich nicht Verboten)

Ich bin der meinung selbst wenn es mich bis zu 100 Euro kosten sollte diese Gehnehmigung zu erhalten,
ist es mir den Spaß wert. Habe schließlich keine Lust immer zu denken das mich ja keiner drauf anspricht
ob ist es auch offiziell darf.

kann es kaum noch erwarten endlich loszulegen...
und hoffe Ihr nehmt das leidige Thema hier nicht übel  Zwinkernd

Danke schonmal für einige Antworten
Besten Gruß
Lucky

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#1
18. Februar 2013, um 10:05:53 Uhr

hallo,
hier der link sollte dir wieter helfen, hab auch gerade erst den antrag zusammen mit meinen vater verschieckt

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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/antragsstellung_einer_grabungsgenehmigung_in_nrw-t376.0.html




gruß ramon

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#2
18. Februar 2013, um 10:05:59 Uhr

Guten Morgen liebe Gemeinde!

Ich habe das gleiche Problem wie Lucky...
Trotz langem Studium hier im Forum bin ich immer noch nicht wirklich schlau geworden- vom qualmenden Kopf mal ganz abgesehen
 Grinsend
 
Gibt es so eine Art "Checkliste" für ein taktisch günstiges Vorgehen, damit die Genehmigung auch erteilt wird?
Gibt es Musteranträge/ -schreiben oder reicht ein frei formulierter Text zur Beantragung?
Mit welcher Argumentation/Begründung soll der Antrag erfolgen?

Wie sieht es mit den Gebühren nach der Novellierung der Gebührenordnung aus?

Viele Grüße

Mattes

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#3
18. Februar 2013, um 10:16:46 Uhr

hallo Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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mattescop


ich kann dir auch nicht viel dazu sagen, auser das ich in einem normal breif geschrieben habe,
das ich eine grabungsgennemigung beantrage und haben dann noch bonn geschickt.
jetzt warte ich auf antwort

gruß ramon


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#4
18. Februar 2013, um 14:59:01 Uhr

Wir haben gleichzeitig geantwortet. Dein Beitrag hilft enorm weiter!

Kann denn irgendwer was zur Gebührengestaltung sagen, da soll es ja eine landesweite Änderung gegeben haben...

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#5
18. Februar 2013, um 16:05:56 Uhr

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Email für die Nachfrage meiner Zuständigkeit zum LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland gesendet und am gleichen Tag noch die Zuständige Außenstelle Overath mitgeteilt bekommen.

Dort hatte ich telefonisch zwei Tage später einen Termin bekommen und mich sehr nett dort unterhalten.
Alles weitere zur Genehmigung wird von dort aus gemacht. Eine Karte (z.b Auszug von Tim-Online 1:25000 mit Raster Gauß-Krüger 2.Streifen) solltet ihr zu den Termin schon mitnehmen, in welchen Bereich (also ein paar Felder) ihr suchen möchtet. Übertreibt es nicht mit dem Suchgebiet und Änderungen oder der gleichen kann man ja immer noch machen,aber auch nicht zu wenig Felder, falls gerade welche nicht Betretbar sind.

Diesbezüglich gibt es auch noch ein Merkblatt wo das wichtigste noch aufgelistet ist.

Die Gebühr beträgt zur Zeit 75.-€ für ein Jahr und später kann diese auf zwei Jahre verlängert werden, seht es wie eine Probezeit an. Den Fundzettel erhaltet ihr auch sofort mit.

Falls noch Fragen sein sollten, helfe ich gerne weiter.

Hinzugefügt 18. Februar 2013, um 16:08:36 Uhr:

Achso...alle egal wo, waren sehr nett und zuvorkommend und ich freue mich auf eine gemeinsamem Zusammenarbeit mit denen!

« Letzte Änderung: 18. Februar 2013, um 16:08:36 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#6
18. Februar 2013, um 17:17:22 Uhr

Na, das hört sich recht einfach an!
Dann werde ich mich gleich ans Werk machen.

Wieviele Flächen hast Du denn angegeben? Sind 4-6 angemessen?

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#7
18. Februar 2013, um 17:39:14 Uhr

Lass die Flächen doch offen und kläre es im gemeinsamen Gespräch ab. Einzeichnen kann man ja immer noch schnell und das abstimmen vor Ort.

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#8
18. Februar 2013, um 18:19:19 Uhr

Ich werde es so machen.

Habe gerade eben mal eine Email an den für meinen Wohnbereich zuständigen Landschaftsverband geschrieben... Mal sehen, wann da eine Rückmeldung kommt.

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
18. Februar 2013, um 23:07:43 Uhr

Hallo und danke fur die genauen infos.
Da ich mich auch noch etwas schlau gemacht habe, kann ich auch nur dieses bestaätigen.
Ich bin auch uüber meine gemeinde denkmalbehoerde nach bonn geleitet worden und schliesslich
nach 3 netten gespraechen in overath gelandet. Hier habe ich nun meinen termin bekommen 
der erste teil alsogeschafft.. nun suche ich noch schnell nach passenden karten im internet
da mir nur 2 tage bleiben. hat einer eine brauchbare internet adresse fuer die karten die mann 
direkt drucken kann ? 
Hoffe es bleiben alle so nett bei den aemtern wie bis jetzt erlebt. 
Mein tipp, immer gut informieren sachlich bleiben und die natur  und die beamten respektieren..
viele grusse
Lucky

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#10
18. Februar 2013, um 23:29:59 Uhr

Gehe auf http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung/index.html dann in etwas da wo du hin willst und den rechts oben den Maßstab 1:25000 einstellen. Am besten ein Gitter drüber, ausdrucken und fertig   Zwinkernd

Wenn du später willst, kannst du dir Karten kaufen z.B bei http://www.landkartendienst-lupp.de/epages/63861667.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/63861667/Categories/topographische_Karten_TK25/Nordrhein_Westfalen_TK25

eine bessere Übersicht der Karten kannst du hier schauen http://www.landkartenkatalog.de/logopark/informationen/TK25NRW.jpg

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#11
18. Februar 2013, um 23:32:48 Uhr

Hier auf der Seite kannst du direkt drucken ....
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung/index.html


Achja .. wegen den suchflächen, gebt ruhig mehr an.Ich habe fast 15 km²  genehmigt bekommen.

Hinzugefügt 18. Februar 2013, um 23:33:41 Uhr:

.... zu langsam
 Zunge

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#12
19. Februar 2013, um 14:17:50 Uhr

Ein kleines Update in Sachen NFG-Beantragung:

Gestern nachmittag habe ich eine Email an den für mich zuständigen LWL geschrieben. Heute morgen kam die prompte und sehr freundliche Antwort des Leiters der LWL-Archäologie für Westfalen-Außenstelle Münster.
In diesem Schreiben wurde ich freundlich eingeladen, mir ein persönliches Bild der Arbeit dort zu machen.
Mir wurde erklärt, dass ein solches Gespräch zwingend im Vorfeld einer Genehmigungserteilung stattfindet.
Das Gespräch könne aber auch schon vor einer Beantragung bei der Oberen Denkmalbehörde erfolgen.

Ich werde jetzt kurzfristig einen Termin machen. Mal sehen, wie es wird.

Mattes

Eine Email an den Sachbearbeiter der Oberen Denkmalbehörde habe ich auch gerade auf den Weg gebracht.

Hinzugefügt 19. Februar 2013, um 15:40:42 Uhr:

Aus irgendwelchen Gründen kann ich meinen Beitrag derzeit nicht editieren...Die Admins mögen mir den Doppelpost verzeihen!

Das ging ja mal fix! Vom Senden der Email (heute 12:47) bis zum Eingang der Antwort (Eingang 12:54)  Applaus  Applaus  Applaus.
Das kenne ich von Behörden ja mal gar nicht  Schockiert!
Fazit:
1. Der Antrag zur Erteilung kann formlos in schriftlicher Form gestellt werden.
2. Der LWL und die Wohnort-/Suchgemeinde werden an der Erteilung der Genehmigung beteiligt, daher kann es bis zu 8 Wochen dauern.
3. Es fallen Gebühren in Höhe von 75 EUR an.

Allerdings möchte man gerne eine Begründung zur Antragsstellung von mir hören...
Und genau da habe ich im Moment ein Brett vor dem Kopf... Vielleicht kann mir da jemand helfen?

Viele Grüße

Mattes

« Letzte Änderung: 19. Februar 2013, um 15:40:42 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#13
19. Februar 2013, um 15:50:06 Uhr

Ich wüsste einen Grund:

"Guten Morgen, ich hätte gerne Null Brötchen und Null Croissants."
"Gerne, das macht dann 17,98€... ähh... 75€"

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#14
19. Februar 2013, um 16:55:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte
Ich wüsste einen Grund:"Guten Morgen, ich hätte gerne Null Brötchen und Null Croissants.""Gerne, das macht dann 17,98€... ähh... 75€"

Fein, fein!
Gibt es den Kommentar auch in konstruktiv?

Es mag ja sein, dass Du es Dir egal ist, aber das heißt doch nicht zwangsläufig, dass alle anderen dumm sind, wenn sie eine Genehmigung beantragen!

« Letzte Änderung: 19. Februar 2013, um 17:01:02 Uhr von (versteckt) »

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