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 schatzfund frage (rechtslage)

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Avatar  schatzfund frage (rechtslage)  (Gelesen 6196 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. Mai 2015, um 00:14:53 Uhr

hallo erstmal alle zusammen  Smiley

Nehmen wir an, jemand findet einen schatz (münzen) er dokumentiert den fund, und versteckt ihn, anschliesend benachrichtigt er die behörden er habe was gefunden zeigt seinen fund, anhand der Dokumentation, und verweigert es den schatz abzugeben. er würde es nur tun wenn er ein finderlohn bekommen würde. Nun wird er angeklagt, gehen wir vom schlimsten aus, er kommt in den knast, sitzt seine strafe ab, jetzt die frage gehört der schatz jetzt demjenigen ? würde mich mal interessieren.
danke schonmal im vorraus lg Moonstar


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(versteckt)
#1
10. Mai 2015, um 00:28:19 Uhr

Warum so kompliziert? Grübeln
Bau doch einfach einen Teich in Bayern. Zwinkernd

Mfg PP Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
10. Mai 2015, um 00:30:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer
Warum so kompliziert? Grübeln
Bau doch einfach einen Teich in Bayern. Zwinkernd

Mfg PP Winken


meinste ich soll einfach sagen ich habe es in bayern gefunden ?

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(versteckt)
#3
10. Mai 2015, um 08:28:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Moonstar
meinste ich soll einfach sagen ich habe es in bayern gefunden ?


Ja. Das nennt man dann wohl eine spontane Schatzwanderung Grinsend 
Selbstverständlich kannst Du auch gerne in die Kiste wandern wenn Du möchtest. Eigentümer des Schatzes wirst Du auf jeden Fall nach abgesessener Strafe nicht...


Gruß bennik

« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, um 08:30:48 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#4
10. Mai 2015, um 08:32:45 Uhr


Die Idee mit der Erpressung "Finderlohn gegen Schatz" ist super  Narr Narr

Brauchst einfach nen verdammt guten Deal damit nach all den Verfahrenskosten noch was übrigbleibt  Grinsend

Gruss

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(versteckt)
#5
10. Mai 2015, um 10:14:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Reen
 ;Die Idee mit der Erpressung "Finderlohn gegen Schatz" ist super Narr Narr

Gruss

Viel besser ist, dass Du in Deinem ersten Post von "jemandem" schreibst und bereits in Deinem zweiten Post von Dir.
Ich wette das die Behörden die Dich, zu egal welchem Sachverhalt sie Dich  befragen, einen einfachen Job haben werden GrinsendNarr 

Gruß bennik

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(versteckt)
#6
10. Mai 2015, um 10:30:42 Uhr

Teil 1 der Frage finde ich gar nicht mal so schlecht. Und ich muss gestehen, dass ich mir selbige beim Barbarenschatz auch schon gedacht habe.

Also was wäre, wenn man einen Schatz im Barbarenschatzformat nur angräbt. Also z.B. eine Silberschale und die ersten Teile vom Stuhl. Von denen macht man dann ordentlich Fotos, gräbt alles wieder möglichst so ein, wie es zuvor war, schaut, was man noch an Signalen in der Umgebung hat und geht dann mit Bildern und Infos (und am besten mit Anwalt) zum LDA. Und wenn die kein gutes Angebot machen, gibt's keine Infos, wo der Schatz liegt. Aber natürlich eignet man ihn sich auch nicht selbst an. Also schon mal nach meinem laienhaften Verständnis kein Tatbestand der Fundunterschlagung.

Viele Grüße,
Güner

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(versteckt)
#7
10. Mai 2015, um 11:09:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer
Warum so kompliziert? Grübeln
Bau doch einfach einen Teich in Bayern. Zwinkernd

Mfg PP Winken


Das war übrigens ein Scherz!

Obwohl sowas schon vorgekommen ist!
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Ein Schelm wer dabei Böses denkt. Narr

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Mfg PP[winken]

« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, um 11:09:40 Uhr von (versteckt) »

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#8
10. Mai 2015, um 11:10:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
 Und wenn die kein gutes Angebot machen, gibt's keine Infos, wo der Schatz liegt. Aber natürlich eignet man ihn sich auch nicht selbst an.
Viele Grüße,
Güner

Und schon könnte  der Tatbestand einer versuchten erpressung erfüllt sein.
Man würde m.E. auch Gefahr laufen in Beuge-oder Ordnungshaft nach StPO genommen zu werden. Ob man da noch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kann vermag ich nicht zu sagen.  

So, ich geh dann jetzt mal buddeln...

Gruß bennik

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(versteckt)
#9
10. Mai 2015, um 11:15:30 Uhr



Geschrieben von Zitat von Moonstar
hallo erstmal alle zusammen Smiley

Nehmen wir an, jemand findet einen schatz (münzen) er dokumentiert den fund, und versteckt ihn, anschliesend benachrichtigt er die behörden er habe was gefunden zeigt seinen fund, anhand der Dokumentation, und verweigert es den schatz abzugeben. er würde es nur tun wenn er ein finderlohn bekommen würde. Nun wird er angeklagt, gehen wir vom schlimsten aus, er kommt in den knast, sitzt seine strafe ab, jetzt die frage gehört der schatz jetzt demjenigen ? würde mich mal interessieren.
danke schonmal im vorraus lg Moonstar
Geschrieben von Zitat von Moonstar

Weshalb sollte jemand bestraft werden der etwas gefunden hat, es nach der Dokumentation wieder dorthin zurück bringt wo er es herhat.
Was sollte der Anklagepunkt sein?
Er hat nichts unterschlagen!
Sollte der Finder, aus welchem Grund auch immer für sein "finden" bestraft werden, geht der Schatz natürlich nach der Strafe nicht in sein Eigentum über
Gestohlenes oder erpresstes Geld gehört nach der Bestrafung auch nicht dem Täter.

Aber wie gesagt, mit welcher Begründung sollte der Finder bestraft werden?

Gruß und viel Spass beim dokumentieren und wieder verstecken,

Arda

« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, um 11:20:16 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
10. Mai 2015, um 11:17:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer

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Mfg PP[winken]



Mir fehlen die Worte. Er ist und bleibt einfach der Beste. Schon lange wollte ich es in die Richtung schreiben aber so genial hätte ich es nicht hinbekommen!

AnbetenApplaus

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(versteckt)
#11
10. Mai 2015, um 11:33:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Teil 1 der Frage finde ich gar nicht mal so schlecht. Und ich muss gestehen, dass ich mir selbige beim Barbarenschatz auch schon gedacht habe.

Also was wäre, wenn man einen Schatz im Barbarenschatzformat nur angräbt. Also z.B. eine Silberschale und die ersten Teile vom Stuhl. Von denen macht man dann ordentlich Fotos, gräbt alles wieder möglichst so ein, wie es zuvor war, schaut, was man noch an Signalen in der Umgebung hat und geht dann mit Bildern und Infos (und am besten mit Anwalt) zum LDA. Und wenn die kein gutes Angebot machen, gibt's keine Infos, wo der Schatz liegt. Aber natürlich eignet man ihn sich auch nicht selbst an. Also schon mal nach meinem laienhaften Verständnis kein Tatbestand der Fundunterschlagung.

Viele Grüße,
Güner

@Günter, nach BGB hast du recht. Hier ist der "Fund" bzw. "Schatzfund" immer an die Inbesitznahme gebunden.

Anders sieht es jedoch nach den DschG'en aus. Z.B. RLP da heißt es:

"§ 16
Begriff des Fundes
Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten."

Hier wird Entdeckung als Fund angesehen wenn "anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten."

"§ 17
Anzeige
(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter."

Also nach diesem DschG kommt man um die Anzeigepflicht nicht herum.

Verstöße sind hier "zwar nur" eine Ordnungswidrigkeit jedoch bei Androhung einer Strafe bis 150000€ erübrigt 
sich wohl eine weitere Diskussion.

Gruß Hartmut

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#12
10. Mai 2015, um 13:42:31 Uhr

Freunde,

allein die Eingangsfrage und Beschreibung des Ablaufes beinhaltet mehrere Dinge, welche bei entsprechender Würdigung mit dem Gesetz kollidieren:

STGB
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Da der Grundstückseigentümer nach Entdeckung der Sache gem. § 984 BGB Miteigentum an der Sache erwirbt, handelt es sich für den Entdecker zunächst um eine fremde Sache. Die Tathandlung besteht darin, dass sich der Entdecker bei der oben beschriebenen Handlung wie ein Volleigentümer das Eigentum an der Sache anmaßt und sie sich oder einem Dritten zueignen will, indem er den Eigentümer des Grundstückes nicht über den Fund unterrichtet.

Im Grunde geht es hier zwar nicht um Cash gegen Ware (Hehlerei) sondern Cash gegen Info - aber juristisch gesehen dürfte das keinen wirklichen Unterschied machen.
Das Wissen über den Fundort und die Verschleierung desselben mit dem Ziel, aus dieser Erkenntnis Kapital zu schlagen wird in der deutschen Rechtssprechung nicht straffrei bleiben. Jeder Jurastudent ab 2-3 Semester wird hier auf Anhieb mindestens 3 Gesetze finden, die durch diese Handlung verletzt sind.

Bleibt noch zu erwähnen, dass allein die Dokumentation des Fundes voraussetzt, Kenntnis des Fundes und seiner Bedeutung erlangt zu haben und zwar dergestalt, dass man gegraben hat und den Fund in Augenschein nehmen konnte. Würde man den Fund nicht verstehen und in seiner Bedeutung und seinem Wert nicht einordnen können, wäre die "Verhandlung" über einen Finderlohn gegen Angabe des Fundortes unsinnig. Damit führt sich schließlich jeder selbst ad absurdum und damit ist dann auch das Denkmalschutzgesetz mit im Boot - und seid versichert, die Zerstörung des Denkmals ist damit bereits dokumentiert. Die restlichen Paragrafen kommen dann als Beiwerk und Unterstreichung der besonderen Verwerflichkeit sowie des Vorsatzes mit zum Tragen.

Viel Spaß bei der Hobbyjuristerei wünscht
Der Katzenschreck




Offline
(versteckt)
#13
10. Mai 2015, um 13:50:59 Uhr

§304 StGB ist völlig daneben.  Nono

Offline
(versteckt)
#14
10. Mai 2015, um 13:52:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
§304 StGB ist völlig daneben. Nono

Du wirst Dich wundern .....

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