[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Waldsuche verboten?

Gehe zu:  
Avatar  Waldsuche verboten?  (Gelesen 2801 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3    Nach unten
Offline
(versteckt)
#30
31. Oktober 2011, um 21:59:29 Uhr

Hier wird doch niemand ermutigt  Schockiert

Offline
(versteckt)
#31
31. Oktober 2011, um 22:15:23 Uhr

Nicht direkt jedenfalls, das stimmt.

Offline
(versteckt)
#32
31. Oktober 2011, um 22:16:53 Uhr

Auch nicht indirekt, stimmt auch!

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#33
31. Oktober 2011, um 22:33:31 Uhr

Aber vielleicht suche ich ja auch nur nach Euros, die von Spaziergängern verloren wueden?

Grüsse,
Joe4711

Offline
(versteckt)
#34
01. November 2011, um 07:10:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Woher, außer man fragt nach, will jemand wissen ob Vedachtstfläche oder nicht? Wälder können auch zur Verdachtsfläche zählen.
Aber macht ihr nur, ihr schafft das schon  :Smiley

Als Eigentümer eines Grundstückes bin ich darüber informiert, ob mein Grundstück eine Verdachtsfläche ist, eben weil ich dort nicht nach belieben Löcher graben kann und es ging in der Frage nach dem eigenen Grundstück.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 01. November 2011, um 07:29:33 Uhr:

Geschrieben von Zitat von suchnix
Na das ist ja toll dass der Gesetzgeber alles geregelt hat. Super Es ist so toll geregelt dass anscheinend kein Mensch mehr durchblickt. Down
Wenn man diese Diskussion hier verfolgt, wird einem klar, dass die Gesetzeslage kaum noch einer durchschaut, da es immer ein Für und Wider gibt, egal was man tun oder lassen will. Nur eins ist sicher wie das Amen in der Kirche: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Also mache mit deinem Forst was Du für richtig erachtest und lasse Dich nicht erwischen. Gesunden Menschenverstand kann man nicht durch Gesetze ersetzen, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen. Amen

Moin,

ja, es ist fast alles geregelt, aber nicht alle Gestze sind auf die Belange der Archäologie ausgerichtet, es gibt ja schließlich in einem Staat noch mehr Gesichstpunkte zu beachten. Die Archäologen hätten gerne, dass im ganzen Land niemand ohne Genehmigung ihrer Behörde auch nur das kleinste Löchlein buddelt, egal aus welchem Grund auch immer.

Der Gesetzgeber hat das aber so geregelt, dass eine Genehmigung nur dann erforderlich ist, wenn jemand nach archäologischen Bodendenkmälern forschen möchte. Wenn jemand aus anderen Gründen ein Loch graben will, so kann es dies tun ohne eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen, ebenso, wenn er nach etwas anderem forschen möchte, z. B. Meteoriten. (Ausnahmen sind natürlich abhängig von der Große des Loches und seinem Zweck, weil dann eventuelle Baugesetze, Berggesetze oder Naturschutzgesetze usw. tangiert werden könnten und man dann von anderer Seite Genehmigungen benötigt)

Die Archäologen glauben, dazu haben sie in einem Rechtsstaat das Recht, auch wenn es nicht der Wirklichkeit entspricht, dass der komplette Waldboden einen unberührten archäologischen Tresor darstellt, der nicht angetastet werden darf und behaupten, dass das was sie glauben, sei Realität.

Einige Nutzer des Forums hier haben diesen Glauben übernommen und argumentieren auch in diesem Sinne, der aber nichts mit der Rechtslage zu tun hat.

Ich halte mich da lieber an die Rechtslage, so wie es im Gesetz steht.

Das Problem ist aber nicht die Suche, sondern das NIchtmelden der archäologischen Funde, die man bei der Suche nach nicht archäologischen Funden findet. Der Großteil der Sucher meldet diese Funde nicht und unterschlägt sie (§ 246 StGB) zum Nachteil des Grundstückseigentümers und/oder zum Nachteil des Bundeslandes und entgegen der in allen Bundesländern gem. den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Meldung an die Denkmalschutzbehörde. Auch hier halte ich mich konsequent Rechtslage und melde alle archäologischen Zufallsfunde.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 01. November 2011, um 07:29:33 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#35
01. November 2011, um 22:41:17 Uhr



Moin,

ja, es ist fast alles geregelt, aber nicht alle Gestze sind auf die Belange der Archäologie ausgerichtet, es gibt ja schließlich in einem Staat noch mehr Gesichstpunkte zu beachten. Die Archäologen hätten gerne, dass im ganzen Land niemand ohne Genehmigung ihrer Behörde auch nur das kleinste Löchlein buddelt, egal aus welchem Grund auch immer.

Der Gesetzgeber hat das aber so geregelt, dass eine Genehmigung nur dann erforderlich ist, wenn jemand nach archäologischen Bodendenkmälern forschen möchte. Wenn jemand aus anderen Gründen ein Loch graben will, so kann es dies tun ohne eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen, ebenso, wenn er nach etwas anderem forschen möchte, z. B. Meteoriten. (Ausnahmen sind natürlich abhängig von der Große des Loches und seinem Zweck, weil dann eventuelle Baugesetze, Berggesetze oder Naturschutzgesetze usw. tangiert werden könnten und man dann von anderer Seite Genehmigungen benötigt)

Die Archäologen glauben, dazu haben sie in einem Rechtsstaat das Recht, auch wenn es nicht der Wirklichkeit entspricht, dass der komplette Waldboden einen unberührten archäologischen Tresor darstellt, der nicht angetastet werden darf und behaupten, dass das was sie glauben, sei Realität.

Einige Nutzer des Forums hier haben diesen Glauben übernommen und argumentieren auch in diesem Sinne, der aber nichts mit der Rechtslage zu tun hat.

Ich halte mich da lieber an die Rechtslage, so wie es im Gesetz steht.

Das Problem ist aber nicht die Suche, sondern das NIchtmelden der archäologischen Funde, die man bei der Suche nach nicht archäologischen Funden findet. Der Großteil der Sucher meldet diese Funde nicht und unterschlägt sie (§ 246 StGB) zum Nachteil des Grundstückseigentümers und/oder zum Nachteil des Bundeslandes und entgegen der in allen Bundesländern gem. den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Meldung an die Denkmalschutzbehörde. Auch hier halte ich mich konsequent Rechtslage und melde alle archäologischen Zufallsfunde.

Viele Grüße

Walter
[/quote]








Moin,
ich vermeide jede überflüssige Bürokratie, dafür werden interessante Funde konsequent gemeldet. Das ist für mich der sogenannte Königsweg.
Viele Grüße
Uwe








Offline
(versteckt)
#36
02. November 2011, um 14:15:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

wer nachweislich als Grundstückseigentümer oder dessen Verwalter, oder als Beauftragter eines Grundstückseigentümers, oder dessen Verwalter, in seinem Waldstück eine Wiederaufforstung durchführen möchte oder soll und vorher den für die Aufforstung vorgesehenden Bereich mit einem Metalldetektor auf militärische Altlasten überprüfen möchte oder soll, der benötigt sebstverständlich keine NFG der Denkmalschutzbehörde, weil er ja nicht nach archäologischen Bodenfunden forscht.  

Viele Grüße

Walter




So nochmal, dachte Du kennst Dich mit den Gesetzten/Verordnungen aus   :Smiley

Kannst ja mal die anderen Gesetzte/Verordnungen lesen

KampfmV - Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

§ 3 Verbote

(1) Es ist verboten,

1.nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu nehmen oder

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/sicher/bbg/kampfm.htm


Aber wie gesagt, ihr macht das schon  Nono

« Letzte Änderung: 02. November 2011, um 14:17:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#37
02. November 2011, um 15:01:22 Uhr

Ich schliesse mich der allgemeinen Verwirrung an !

(versteckt)
#38
02. November 2011, um 19:36:01 Uhr

Kommt wohl auf den Wald an .
Wenns normaler Wald und nicht besonders geschützt ist :
§14
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Also betreten als Fußgänger ist schon mal drin !
Sondeln auch ,aber zum graben brauchst Einverständnis vom Förster ,da du mit Eingriffen in Boden ja Waldbewirtschaftung "beeinflussen" könntest   Irre

Genehmigung brauchst wenn gezielt nach antiken Zeugs gesucht werden soll .
Genehmigung brauchst desweiteren (krisste aber nich) wenn gezielt nach Waffen u. Mun gesucht wird .
Genehmigung brauchst bestimmt auch wenn du im Stadtpark nach in Metallkästchen verborgenen Drogendepots suchen willst .........und zwar mindestens von der Parkverwaltung ,wegen mutwilliger ,kurzfristiger Umgestaltung von deren Rasenfläche ..........bei mir würden die absolut ausrasten wenn ich denen ungefragt ihren Krokusrasen umgrab  
Genehmigung brauchst nicht wenn im Wald nach verlorenem Schlüsselbund ,am Strand nach Münzen u. Schmuck ,auf Wiese nach Meteoriten oder auf Baustelle nach nicht eingetragenen Leitungen suchst etc. !

Würd einfach kein brisantes Zeug suchen ,sondern nur Meteoriten finden wollen  Amen

Offline
(versteckt)
#39
02. November 2011, um 19:47:02 Uhr

@ insurgent:
Gratuliere! Aber mal wieder typisch von Dir. Hauptsache Du hast ein passendes Ländergesetz gefunden das ganz nebenbei aus einem der mit Munition
am stärksten belasteten BL überhaupt, am Ende sogar noch aus DDR Zeiten stammt.

Aber jetzt mal ernsthaft - wie kommst Du auf Brandenburg? Der Fragesteller kommt doch aus Hessen und hier scheint man diese Unterstützung zu begrüßen.
Ich selber hatte schon oft den KMRD gerufen und sogar vor Ort bei der Bergung geholfen, ebenso wie ich die andernorts benachrichtigte Polizei direkt an die freigelegten
Fliegerbomben führte, so habe ich auch in meiner Jugendzeit (was ich heute selbstverständlich nicht mehr machen würde) mal ein volles komplettes Flakmagazin
direkt bei der Behörde abgeliefert. Alle waren bislang sehr freundlich u. haben sich für meine Hilfe bedankt und es fiel nie ein Wort von einem Verbot!


Gruß
Micha



« Letzte Änderung: 02. November 2011, um 19:51:25 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#40
02. November 2011, um 20:24:18 Uhr

Ach Micha, lesen war noch nie Deine Stärke  Cool

Ich habe doch geschrieben das die anderen Gesetze auch gelesen werden können. Ist überall das selbe, die Suche nach Kampfmitteln ist für Sondler verboten. Nur wenn man die entsprechenden Ausbildungen und den staatlichen Auftrag hat darf man es.

Zufallsfunde sind OK

Walter hat es als Vorwandsuche mit angeführt und dabei die Leute falsch beraten.

Aber mach ruhig, rufe den KMRD an und sage ihnen Du hast gezielt nach Munition gesucht und gefunden. Die werden sich freuen Polizei

PS: mal einen Kampfmittelräumer gefragt. Steht im Sprengstoffgesetz

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf


§ 1, Absatz 1, Unterpunkt 4, Spiegelstrich d und § 20 für den Befähigungsschein

« Letzte Änderung: 02. November 2011, um 20:56:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#41
02. November 2011, um 20:50:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Ach Micha, lesen war noch nie Deine Stärke


Das wird an meinen äußerst schlechten Augen liegen; darum brauche ich ja überhaupt erst so eine Sonde! Smiley

Ausnahmsweise muss ich Dir jetzt doch mal Recht geben  Grinsend - gezielt wird verboten sein - vielleicht als Resultat solcher Gesetze ist vor nicht langer Zeit beim Autobahnbau
in Aschaffenburg ein Fahrer einer Asphaltfräse durch eine Fliegerbombe ums Leben gekommen. Hätte man nur präventiv vorher mit der Sonde drübergehen dürfen
wäre  er vielleicht noch am Leben. Soviel zur gezielten Suche! Sondieren müsste erlaubt werden, aber freilegen, bergen oder sonst wie Hand anlegen darf nur der KMRD.

PS: exceptio probat regulam in casibus non exceptis (Nicht das Du jetzt denkst die Ausnahme bestätige die Regel........),  Cool
       wenn eine Ausnahme eine Handlung illegal mache, sei diese Handlung in den Fällen, die nicht von der Ausnahme betroffen sind, als gesetzlich zu bewerten.


Gruß
Micha

Seiten:  Prev 1 2 3 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor