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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 warum ist es im wald verboten zu Sondeln?

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Avatar  warum ist es im wald verboten zu Sondeln?  (Gelesen 56803 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. April 2010, um 22:46:29 Uhr

Hi leute warum ist es verboten zu sondeln im Wald bekannter von mir musste damals vor über 10 jahre 100.tsd mark bezahlen.  Nono

PS: wo sondelt ihr denn soo könnt hier im tread ja alles aufzählen.

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(versteckt)
#1
24. April 2010, um 23:57:31 Uhr

Hallo !!

is doch nich unbedingt verboten wenn der Förster nichts dagegen hat kannste doch suchen  Huch

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(versteckt)
#2
25. April 2010, um 01:13:20 Uhr

Waldsuche in Bayern ist mWn nicht generell verboten. Es bedarf jedoch der Genehmigung des Grundeigentümers (Förster reicht da nicht aus) und es darf kein Bodendenkmal vorhanden sein.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)
#3
25. April 2010, um 09:11:46 Uhr

Stimmt Drusus.

Aber wenn man es ganz genau nimmt, darf man auch auf Bodendenkmälern
suchen, nach Gesetzestext ist nur das Graben verboten bzw. bedarf der
Genehmigung.


Sondenmichel

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(versteckt)
#4
25. April 2010, um 09:14:38 Uhr

@ satfreak
Hast du dich verschrieben 100 tsd. Mark Schockiert, oder hat er nebenbei noch den Waldbesitzer ermordet?

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#5
25. April 2010, um 09:32:59 Uhr

Ich suche immer auf dem Acker und wenn die Äcker eingesäät oder bewachsen sind dann gehe ich auch schonmal auf eine Wiese  Smiley !! Im Wald ist es in dem einen oder anderen Bundesland verboten, ich glaube weil man dort mit dem ausgraben von Gegenständen den Befund (also Bsp.Weise ein Grab) zerstören würde, da es sich ja um ungestörte Flächen handelt.

Gruss Mendosa

« Letzte Änderung: 25. April 2010, um 09:36:00 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#6
25. April 2010, um 10:19:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von von Walde
@ satfreak
Hast du dich verschrieben 100 tsd. Mark Schockiert, oder hat er nebenbei noch den Waldbesitzer ermordet?

Das halte ich auch wieder für eins dieser Sondengängermärchen  Lächelnd

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(versteckt)
#7
25. April 2010, um 10:32:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Waldsuche in Bayern ist mWn nicht generell verboten. Es bedarf jedoch der Genehmigung des Grundeigentümers (Förster reicht da nicht aus) und es darf kein Bodendenkmal vorhanden sein.

Viele Grüße,@ Drusus wenn es Staatswald is ? Dann ist ja das Land der Eigentümer un da müsste die Erlaubnis des Försters reichen.
Ich hab ma ne Försterin um Erlaubnis gebeten im Staatswald den sie betreut zu suchen , die hat gesagt das sie niemanden davon
abhält ihr den Schrott rauszuholen   mfg Rako 26
Günter



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#8
25. April 2010, um 10:41:03 Uhr

Ich glaub ich zieh nach Bayern, das "SONDLERPARADIES"  Küsschen  Grinsend !!!

Gruss Mendosa  Smiley

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(versteckt)
#9
25. April 2010, um 12:39:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mendosa
Ich glaub ich zieh nach Bayern, das "SONDLERPARADIES"  Küsschen  Grinsend !!!

Hi Mendosa,

da musst Du dann aber erst mal jemanden finden, der einen Privatwald besitzt und Dir das Sondeln dort erlaubt.

Wenn's um öffentlichen bayrischen Wald geht, verweise ich immer gerne auf diese Leseprobe:
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/ig/grundeigentuemer/sondengaengergrundeigentuemer.html


Viele Grüße,
Günter



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#10
25. April 2010, um 12:52:28 Uhr

Die Wald Suche ist Verboten weil es dort  pro Quadrat Kilometer min. 3 unedeckte Bodendenkmahle gibt und der Befund durch eine Grabung zerstört würde.Es gibt Genehmigungen mit Wald und Ohne Wald die mit Wald (Handschriftlicher Eintrag Oder Vermerk ) werden selten Ausgestellt. Ich kenne nur 5 Personen in meinem Umfeld die eine besitzen. (gilt für Hessen Bayern weis ich nicht).

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#11
25. April 2010, um 19:02:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von satfreak
vor über 10 jahre 100.tsd mark bezahlen.

Das ist ein Märchen! So eine Summe überschreitet die Höchstrafe für eine OWI bei weitem!
Die mir bekannte größte Summe die gezahlt wurde lag bei 5000,- €


      Zitat:         Geschrieben von reschama         
Ich kenne nur 5 Personen in meinem Umfeld die eine besitzen.   


Nach welchen Kriterien deren NFG das erstemal befürwortet wurde, würde mich interessieren! An der Qualifikation einzelner kann es jedenfalls
nicht gelegen haben da ich zwei davon kenne die nicht die geringste Ahnung o. Erfahrung mitgebracht haben. Das waren/sind absolute Neulinge auf
diesem Gebiet.

Gruß Micha





« Letzte Änderung: 25. April 2010, um 19:13:09 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#12
25. April 2010, um 21:00:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
... So eine Summe überschreitet die Höchstrafe für eine OWI bei weitem!
Die mir bekannte größte Summe die gezahlt wurde lag bei 5000,- €
...

Einspruch, Euer Ehren!

Micha, schau mal in die Bußgeldvorschriften der verschiedenen Denkmalschutzgesetze. Da gehen die zu verhängenden Bußgelder bis zu 250.000 €, in einem Bundesland glaube ich sogar bis zu 500.000 €.

Ob wie im vorliegenden Fall hier geschildert ein Bußgeld von seinerzeit 100.000 DM schon einmal verhängt wurde kann ich Dir auch nicht sagen.

Gruß
michael

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(versteckt)
#13
25. April 2010, um 21:09:56 Uhr

Trotzdem dürfte in den Waldgebieten eine ungestörtere Beschaffenheit von Bodendenkmälern sein.
Es sei denn, unsere kleinen Stürme verwüsten etliches und entwurzeln schöne Bäume und die schönen kräftigen Harvester wühlen sich durch den Waldboden.
Aber lieber nich im Wald ohne Genehmigung, besser ist's so.

 Belehren


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(versteckt)Themen Schreiber
#14
25. April 2010, um 21:16:38 Uhr

ist auch egal jetzt ich such lieber aufm acker da kann ich wenigsten nett fragen und er Bauer hat da bestimmt kein problem damit wenn ich altes Metall raus fische oder was meint ihr?

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