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24. April 2010, um 22:46:29 Uhr
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Hi leute warum ist es verboten zu sondeln im Wald bekannter von mir musste damals vor über 10 jahre 100.tsd mark bezahlen. PS: wo sondelt ihr denn soo könnt hier im tread ja alles aufzählen.
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24. April 2010, um 23:57:31 Uhr
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Hallo !! is doch nich unbedingt verboten wenn der Förster nichts dagegen hat kannste doch suchen
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25. April 2010, um 01:13:20 Uhr
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Waldsuche in Bayern ist mWn nicht generell verboten. Es bedarf jedoch der Genehmigung des Grundeigentümers (Förster reicht da nicht aus) und es darf kein Bodendenkmal vorhanden sein.
Viele Grüße, Günter
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25. April 2010, um 09:11:46 Uhr
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Stimmt Drusus.
Aber wenn man es ganz genau nimmt, darf man auch auf Bodendenkmälern suchen, nach Gesetzestext ist nur das Graben verboten bzw. bedarf der Genehmigung.
Sondenmichel
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25. April 2010, um 09:14:38 Uhr
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@ satfreak Hast du dich verschrieben 100 tsd. Mark , oder hat er nebenbei noch den Waldbesitzer ermordet?
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25. April 2010, um 09:32:59 Uhr
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Ich suche immer auf dem Acker und wenn die Äcker eingesäät oder bewachsen sind dann gehe ich auch schonmal auf eine Wiese !! Im Wald ist es in dem einen oder anderen Bundesland verboten, ich glaube weil man dort mit dem ausgraben von Gegenständen den Befund (also Bsp.Weise ein Grab) zerstören würde, da es sich ja um ungestörte Flächen handelt. Gruss Mendosa
« Letzte Änderung: 25. April 2010, um 09:36:00 Uhr von (versteckt) »
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25. April 2010, um 10:19:28 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von von Walde @ satfreak Hast du dich verschrieben 100 tsd. Mark , oder hat er nebenbei noch den Waldbesitzer ermordet?
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Das halte ich auch wieder für eins dieser Sondengängermärchen
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25. April 2010, um 10:32:26 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Drusus Waldsuche in Bayern ist mWn nicht generell verboten. Es bedarf jedoch der Genehmigung des Grundeigentümers (Förster reicht da nicht aus) und es darf kein Bodendenkmal vorhanden sein.
Viele Grüße,@ Drusus wenn es Staatswald is ? Dann ist ja das Land der Eigentümer un da müsste die Erlaubnis des Försters reichen. Ich hab ma ne Försterin um Erlaubnis gebeten im Staatswald den sie betreut zu suchen , die hat gesagt das sie niemanden davon abhält ihr den Schrott rauszuholen mfg Rako 26 Günter
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25. April 2010, um 10:41:03 Uhr
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Ich glaub ich zieh nach Bayern, das "SONDLERPARADIES" !!! Gruss Mendosa
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25. April 2010, um 12:39:11 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Mendosa Ich glaub ich zieh nach Bayern, das "SONDLERPARADIES" !!!
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Hi Mendosa, da musst Du dann aber erst mal jemanden finden, der einen Privatwald besitzt und Dir das Sondeln dort erlaubt. Wenn's um öffentlichen bayrischen Wald geht, verweise ich immer gerne auf diese Leseprobe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogenhttp://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/ig/grundeigentuemer/sondengaengergrundeigentuemer.html Viele Grüße, Günter
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25. April 2010, um 12:52:28 Uhr
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Die Wald Suche ist Verboten weil es dort pro Quadrat Kilometer min. 3 unedeckte Bodendenkmahle gibt und der Befund durch eine Grabung zerstört würde.Es gibt Genehmigungen mit Wald und Ohne Wald die mit Wald (Handschriftlicher Eintrag Oder Vermerk ) werden selten Ausgestellt. Ich kenne nur 5 Personen in meinem Umfeld die eine besitzen. (gilt für Hessen Bayern weis ich nicht).
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25. April 2010, um 19:02:43 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von satfreak vor über 10 jahre 100.tsd mark bezahlen. |
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Das ist ein Märchen! So eine Summe überschreitet die Höchstrafe für eine OWI bei weitem! Die mir bekannte größte Summe die gezahlt wurde lag bei 5000,- € Zitat: Geschrieben von reschama Ich kenne nur 5 Personen in meinem Umfeld die eine besitzen. Nach welchen Kriterien deren NFG das erstemal befürwortet wurde, würde mich interessieren! An der Qualifikation einzelner kann es jedenfalls nicht gelegen haben da ich zwei davon kenne die nicht die geringste Ahnung o. Erfahrung mitgebracht haben. Das waren/sind absolute Neulinge auf diesem Gebiet. Gruß Micha
« Letzte Änderung: 25. April 2010, um 19:13:09 Uhr von (versteckt) »
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25. April 2010, um 21:00:56 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von cartouche ... So eine Summe überschreitet die Höchstrafe für eine OWI bei weitem! Die mir bekannte größte Summe die gezahlt wurde lag bei 5000,- € ...
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Einspruch, Euer Ehren! Micha, schau mal in die Bußgeldvorschriften der verschiedenen Denkmalschutzgesetze. Da gehen die zu verhängenden Bußgelder bis zu 250.000 €, in einem Bundesland glaube ich sogar bis zu 500.000 €. Ob wie im vorliegenden Fall hier geschildert ein Bußgeld von seinerzeit 100.000 DM schon einmal verhängt wurde kann ich Dir auch nicht sagen. Gruß michael
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25. April 2010, um 21:09:56 Uhr
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Trotzdem dürfte in den Waldgebieten eine ungestörtere Beschaffenheit von Bodendenkmälern sein. Es sei denn, unsere kleinen Stürme verwüsten etliches und entwurzeln schöne Bäume und die schönen kräftigen Harvester wühlen sich durch den Waldboden. Aber lieber nich im Wald ohne Genehmigung, besser ist's so.
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25. April 2010, um 21:16:38 Uhr
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ist auch egal jetzt ich such lieber aufm acker da kann ich wenigsten nett fragen und er Bauer hat da bestimmt kein problem damit wenn ich altes Metall raus fische oder was meint ihr?
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