Hallo,
1) "Wald" ist nicht = "Naturschutzgebiet".
Wer im Wald geladene Munition oder Waffen(teile) findet, sollte prinzipiell immer Polizei oder KMRD benachrichtigen.
Das gilt auch für Naturschutzgebiete. Vielleicht kann man sich was einfallen lassen um die Sonde aus der Geschichte herauszuhalten.
Geladene Munition oder gar Granaten oder Bomben einfach liegen zu lassen ohne Meldung finde ich aber unverantwortlich.
Man stelle sich mal vor wenig später geht ne Phosphorbombe hoch, oder spielende Kinder finden intakte Munition und hämmern auf der rum...
Wer Angst hat ein Bussgeld aufgebrummt zu bekommen wegen "Naturschutzgebiet", der soll eben ne anonyme Meldung beim KMRD veranlassen.
2) (gültiges) Waffengesetz:
"1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."
Das gilt für einen K98 ebenso, wie für ein Maschinengewehr. Sofern sämtliche relevanten Teile (Lauf mit Patronenlager, Verschluss und Griffstück mit Abzugseinheit nicht mehr funktionsfähig gemacht werden können, ist man weitestgehend aus dem Schneider.
Gott gebe jedem den Sachverstand das beurteilen zu können...
Jedenfalls wird selten so heiß gegessen, wie gekocht wird. Die Kirche im Dorf lassen- siehe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Pfeifadeggel