Falls diese Dokumentation über die Schlacht am Harzhorn in ZDF History (2011) noch jemand nicht kennt, an sich sehr spannend:
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EinlogenZDF-History: Roms Rache - Die Schlacht im Harz und ihre Folgen
VorgeschichteDie beiden Sondengänger haben im Jahr 2000 nach Ihren Aussagen die
Reste einer Burg gesucht.
Mit diesem
erklärten Ziel bedarf es aus meiner Sicht gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz einer NFG. (Wer nach Kaiserreich, 3. Reich, DM und Euromünzen als erklärtes Ziel sucht, der braucht aus meiner Sicht gemäß Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz keine NFG, da diese aufgrund ihrer Bedeutung kein öffentliches Interesse begründen)
"Im Jahre 2008 stellte einer der Hobbyarchäologen die Fotos der Fundstücke mit der Frage nach deren Herkunft in einem einschlägigen Internetforum vor. Er bekam darauf die Antwort, dass zumindest eines der gefundenen Stücke aus römischer Zeit stamme. Diese Zuordnung veranlasste ihn im Juni 2008, unverzüglich die zuständige Kreisarchäologin Petra Lönne in Northeim zu informieren" (aus Wikipedia, Harzhornereignis)
Wir halten also fest, dass 8 Jahre nach der Entdeckung der Funde die Kreisarchäologin bzw. die Öffentlichkeit informiert wurde.
Haarsträubend dagegen einige Aussagen von Frau Petra Lönne, Kreisarchäologin im Landkreis Northeim (Im Video ab 8:10):
"Natürlich bedarf die Suche nach archäologischen Funden einer Genehmigung"
"ansonsten ist es eine Straftat"
"und als Herr Schütte mir dieses Fundmaterial vorlegte, war mir natürlich dann auch klar, dass das illegal geborgen wurde dieses Material. Herr Schütte selbst war auch sehr unsicher, dachte da werd ich jetzt bestraft oder ähm ja was passiert jetzt mit mir"
"aber weil er eben dann zu mir gekommen ist, habe ich in diesem Fall, muss ich sagen, von einer Strafanzeige dann Abstand genommen"
Meine Meinung:Petra Lönne lügt.
Ihre Aussagen sind Tatsachen, die Sie in einem Fernsehbeitrag öffentlich getätigt hat. Ich beziehe mich deswegen nur auf den oben genannten Beitrag.
Dies stelle ich folgendermaßen dar:
Zur Aussage: "Natürlich bedarf die Suche nach archäologischen Funden einer Genehmigung"
Gemäß DschG Niedersachsen:
§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
-> Ja, die Suche nach archäologischen Funden bedarf einer Genehmigung.
Zur Aussage: "ansonsten ist es eine Straftat"
§ 35
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2.
Maßnahmen, die nach § 12 Abs. 1 der Genehmigung bedürfen, ohne Genehmigung oder abweichend von ihr durchführt.
-> Nein, die Suche nach archäologischen Funden ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie ist keine Straftat, wie Frau Lönne jedoch öffentlich im Fernsehen behauptet.
Zur Aussage: "und als Herr Schütte mir dieses Fundmaterial vorlegte, war mir natürlich dann auch klar, dass das illegal geborgen wurde dieses Material.“
-> Als Herr Schütte ihr die Sachen präsentierte, bzw. bei Auffinden im Boden hätte er davon ausgehen können gemäß Niedersächsischem DschG, dass es sich um Denkmäler handeln könnte. Er hätte hier dem Gesetz nach § 14 (2) diese bei Auffinden im Boden unverändert lassen müssen und dies 4 Werktage lang nach Informierung der Denkmalbehörde. Realistisch betrachtet und aus der Erfahrung her, kann man nur in den seltensten Fällen annehmen, dass ein Denkmal gefunden wurde und das Gesetz greift. Niemand würde bei Auffinden einer Hipposandale (und diese muss auch ein Laie erstmal als Hipposandale und nicht als Bombensplitter einordnen können) diese 4 Werktage lang im so eben gebuddelten Loch lassen. Die wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit vom nächsten Spaziergänger mitgenommen, und dann haben weder Finder noch die Denkmalbehörde was davon.Zur Aussage: "aber weil er eben dann zu mir gekommen ist, habe ich in diesem Fall, muss ich sagen, von einer Strafanzeige dann Abstand genommen"
->Sehr geehrte Frau Lönne, auch für Sie noch einmal zum Mitschreiben: Weder die Nichtmeldung, noch die Fundmitnahme, noch die Suche nach archäologischen Funden ist eine Straftat! Gehört zu Ihrer Archäologinnenausbildung nicht auch ein aktueller Kenntnisstand des Denkmalschutzgesetzes? Haben Sie hier, wie eingehend dargelegt, gelogen, oder haben Sie da einfach nur etwas verwechselt? Ihre Kompetenz in Sachen Denkmalschutz erscheint in Anbetracht dieser Aussagen nicht angemessen. Gerade in Ihrem ehemaligen Amt, Mitglied im Hauptausschuss der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, sind solche Aussagen vor einem Millionenpublikum im ZDF für die Archäologie und den Denkmalschutz beschädigend. Sicherlich wissen die meisten Archäologen in Niedersachsen, dass die Suche nach archäologischen Funden keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Immerhin geht es hier um den Unterschied zwischen einer Freiheitsstrafe und keiner Freiheitsstrafe. Es geht auch um das Vertrauen, dass Millionen von Bürgern und Tausende von Sondengängern in die archäologische Sachkompetenz stecken sowie um einen fairen, dem Gesetz nach geltenden und dem Denkmalschutz angemessen Umgang mit Findern von archäologischen Funden. Durch Ihre Aussagen könnten viele weitere Finder eine Zusammenarbeit mit Ihnen ablehnen und die Funde lieber für sich behalten. Dies wäre sicher nicht im Sinne des Denkmalschutzes.
Da Sie das Denkmalschutzgesetz zu dem Zeitpunkt Ihrer Aussagen also nicht umfassend kannten, sei Ihnen auch folgender Fauxpas verziehen:Nochmal die Aussage: "aber weil er eben dann zu mir gekommen ist, habe ich in diesem Fall, muss ich sagen, von einer Strafanzeige dann Abstand genommen"
"(5) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in fünf Jahren."
-> Die Funde wurden in 2000 gemacht, in 2008 wurden Sie informiert. Dies sind in etwa 8 Jahre. Die Ordnungswidrigkeit ist damit verjährt, die Sondengänger haben denkmalschutzrechtlich gesehen nichts zu befürchten und können für Ihre im Jahr 2000 mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeiten nicht belangt werden. Sie hätten Ihnen noch nicht einmal den Fundort zeigen, noch irgendein Fundstück abgeben müssen. Ist das der Dank, den diesen Findern gebührt?Wie gesagt, dies ist meine Meinung zu dem Thema und ist keine Rechtsberatung.
Ich bin lediglich der Auffassung, dass jede Diffamierung, Lüge, Bloßstellung von uns Sondengängern von uns nicht toleriert werden darf, da wir kein Freiwild sind. Man sollte sich frühzeitig und angemessen dagegen wehren, was ich mit meinem Text heute getan habe. Wie leicht können auf einen fahrenden Zug weitere Leute aufspringen? (Siehe Merowingersiedlungsfund in Bonn - 3 Tage später unseriöser Bericht in der Bonner Zeitung - 2 Tage später erste Konfrontation mit einem Sondengänger aufgrund des Berichtes)
Ich bin kein Schwarzmaler oder Pessimist, im Gegenteil, ich sehe das objektiv und realistisch: Ein Detektorverbot halte ich in vielen Jahren aber nicht für ausgeschlossen, wenn man uns immer in eine Ecke drängen darf und wir uns nicht zusammenschließen, wie das praktisch jede Branche oder Gruppe in Form einer Lobby macht. Zumal sich sicher keiner von uns gerne als Straftäter, Raubgräber oder anderweitig beschmutzen lassen möchte.
Gerne möchte ich das englische Prinzip, da ich dieses als sehr fair ansehe.
Mit uns kann man zusammenarbeiten - aber doch nicht, wenn die Zusammenarbeit von oben herab erfolgt, wir von der Hand, die wir begleiten wollen, immer wieder geohrfeigt werden. Aus meiner Sicht kommt eine Zusammenarbeit mit Frau Lönne deswegen unmöglich in Betracht.
Der Archäologe Michael Geschwinde macht auf mich einen sympathischen und kompetenten Eindruck. Ebenso der Restaurator, der mit seiner englischen Berufsbezeichnung viel glücklicher ist

Liebe Grüße,
Ernte AG