| | Geschrieben von Zitat von dummmel ps: wenn ich Fehler gemacht habe oder irgendwas verdreht so könnt ihr gern Kritik aus üben !!!
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Dein Fehler ist, dass du das sächsische DSchG zitiert hast. Nicht das S-H, NRW, Niedersächsische oder BW DSchG sondern das sächsische.
In den meisten Bundesländern ist eine Grabung mit dem Ziel, KD zu entdecken, keine Straftat sondern eine OW.
Das mit den Euros etc für ne Religionsgemeinschaft könnte theoretisch stimmen, allerdings sollte sowas mal vors Gericht.
Das Gericht würde als Urteil erstmal festlegen:
"Ihr Jungs, die die Gesetze macht. Stellt erstmal klar, was Kulturdenkmale sind. Meteoriten und Euros gehörden definitiv nicht dazu. Macht überprüfbare, objektive Kriterien, anhand derer man nachvollziehen kann, ob ein KD vorliegt oder nicht"
So sieht es nämlich aus.
Die Suche nach Meteoriten kann keiner verbieten.
Das was du aufgezählt hast, dummmel, käme einem Sondenverbot gleich.
Wenn es ein solches gäbe, stimme ich dir überein.
Allerdings kann es gar kein Sondenverbot geben, dies wäre ein erheblicher Einschnitt in die persönliche Freiheit und würde von Händlern und der Industrie auf erheblichen Widerstand stoßen.
Deswegen gilt auch hier: Nicht auf KD und nicht nach KD suchen, GSG und NSG vermeiden und ihr kommt nicht mit dem Denkmalschutzgesetz in Kontakt, außer ihr findet was altes / wertvolles, dies müsste unter Umständen gemeldet werden.
PS: Wenn Kinder Schäden in einem GSG anrichten, so könnten die Eltern dafür haftbar gemacht werden.