[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Allgemeines Forum > Rund ums Forum > Fragen, Vorschläge, Lob & Kritik zum Forum (Moderator: Le Vasseur) > Thema:

 Wer war der Finder?!

Gehe zu:  
Avatar  Wer war der Finder?!  (Gelesen 1989 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Juli 2015, um 09:04:24 Uhr

Eigentlicher Auslöser dieser Idee war der Thread         Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/nachrichten_presse/sondenganger_entdeckt_bzhohensiedlung-t91750.0.html;msg938433#new



Aber ich will nicht, dass dieser durch Antworten auf meine Frage/Idee abgelenkt wird, daher stelle ich diese hier nochmal und lösche die Zeilen im Post dort.



Frage an Le V.

Gibt es im Forum die Möglichkeit innerhalb eines Threads eine Liste zu führen, wo wir mal archäologische Funde dem tatsächlichen Finder zuordnen können?
Beispiel:

Fundname                  Datum              Findername                  Fund wurde gemeldet     Fund nicht gemeldet

Barbarenschatz        xx.xx.xxxx            Wenn bekannt                                                                 xxxxx
                                                             und einverstanden

Kalkriese                   xx.xx.xxxx            wie oben                             xxxxx


Wäre auch mal interessant zu sehen, wie viele Funde wirklich durch Sonden gemacht wurden....  Zwinkernd

Nur so eine Idee.

Danke  Zwinkernd


Offline
(versteckt)
#1
28. Juli 2015, um 16:18:16 Uhr

Die Möglichkeit gibt es insofern als das Jemand aus freien Stück schreibt ob er einen Fund gemeldet oder nicht gemeldet hat. Nachfragen hinsichtlich Meldung sindn jedoch prinzipiel Unerwünscht da es ein Fundbestimmungsforum denn ein Meldebestimmungsforum ist. Insofern ist es auch wohkl weniger zweckdienlich eine solche Liste zu führen.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. Juli 2015, um 16:37:22 Uhr

Ach so....nee, ich glaube, das war dann missverständlich. Ich meinte damit wirklich Funde, die an die Archäologen gegangen sind und die durch die Presse gingen. Wie die beiden aufgeführten Beispiele oder die, die wir hier in regelmäßigen Abständen diskutieren. Das mit den "gemeldet/ nicht gemeldet" wäre nur zur Unterscheidung, wie der Fund an die Ämter gegangen ist.
Hintergrund war einfach mal zu ergründen, wie viele dieser "spektakulären" Funde stammen aus der Arbeit von Sondlern, wie viele entstammen dem "Zufall" bei Bauarbeiten und wie viele entdecken archäologen auf Grund ihrer Forschung.  Idee

Das war aber nur so eine Idee und wenn das nicht im Sinne des Forums ist, habe ich dafür natürlich Verständnis  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#3
28. Juli 2015, um 18:41:23 Uhr

So in etwa?

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.nationalgeographic.de/aktuelles/meldungen/kultur-was-die-wikinger-raubten


Offline
(versteckt)
#4
29. Juli 2015, um 05:44:00 Uhr

Moin,

so eine Liste könnte schon hilfreich sein, da m. E. SG in den letzten Jahren nahezu alle wissenschaftlich herausragende Funde getätugt haben. Eine solche Auflistung gibt es bisher nicht.

Wenn Du die Zeit dazu hast, mach doch einen Blog dafür hier im Forum auf.

Hier hast Du auch schon eine weitere Meldung:

Fund von Teilen einer römischenTraianreiterstatue bei Frankfurt-Eschbach durch Roberto Carelli.

Quellen:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://articles.denkmalpflege-hessen.de/cgi-bin/home.pl?session=90e26c78a4f861aad0c00ad154a3fb77&id=1043&category=8&event=View


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurter-sensationsfund-hobby-archaeologe-fuehlt-sich-vernachlaessigt-16995.html


Ob gemeldet oder nicht spielt eher eine untergeordnete Rolle in diesem Fall, da Dei Hauptaugenmerk, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ja auf dem Nachweis liegt, was alles durch SG entdeckt wurden.


... oder   Hobby-Archäologe findet Pferdegeschirrteile der Schlacht auf dem Lechfeld. Der erste archäologische Nachweis der legendären Schlacht.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.focus.de/wissen/mensch/archaeologie/spektakulaerer-archaeologischer-fund-erster-beweis-der-schlacht-auf-dem-lechfeld_id_3454492.html

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 29. Juli 2015, um 07:23:28 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#5
29. Juli 2015, um 07:37:09 Uhr

Moin,

ich finde die Idee auch nicht schlecht wenn man damit nicht wieder sofort die Keule gegen die Archäologen auspacken möchte.

Auch das Harzhorn wäre da zu erwähnen...

Also Steini ... fang an zu sammeln  Zwinkernd

LG
Elmex

Offline
(versteckt)
#6
29. Juli 2015, um 07:51:48 Uhr

Hallo zusammen,

ich hab da so meine Bedenken was solch eine Liste angeht.
Zum Einen sind es dann vielleicht viele "Hobby-Archäologen" die ihre Funde nicht abgegeben haben und nur über Umwege (z.B. Hausdurchsuchungen) entdeckt wurden. Und zum Anderen wenn man als Sondengeher mit dem Amt zusammen arbeitet, dann wurden die Funde "durch das Amt entdeckt".
Daher finde ich das nicht aussagekräftg.

Viele Grüße
Lorenberg

Offline
(versteckt)
#7
29. Juli 2015, um 08:43:59 Uhr

Und zum Anderen wenn man als Sondengeher mit dem Amt zusammen arbeitet, dann wurden die Funde "durch das Amt entdeckt".

Das sehe ich ein wenig anders. Wenn ich auf einer Grabung mit der Sonde was finde könnte ich dir da zustimmen da ich normalerweise hier nicht gesucht hätte, schon gar nicht in dieser Tiefe. Aber selbst da finde ich Dinge im Abraum die untergegangen wären.

Als "Freigänger"  Grinsend mit NFG in meinem Gebiet finde Ich und nicht das Amt  Belehren

LG
Elmex



Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
29. Juli 2015, um 10:18:12 Uhr

Also hier soll kein SG Ärger durch so eine Aufstellung bekommen. Daher sagte ich ja, dass es um offiziell bestätigte Funde (z.B. Presse) geht. Namen, die nicht bereits aus den Veröffentlichungen bekannt sind, sollen auch in dieser Liste nicht auftauchen!
Walter hat es genau erkannt, worum es geht, denn auch ich habe den Eindruck, dass fast alle wichtigen Funde der letzten Jahre durch SG gemacht wurden.
Es geht auch nicht um einen "Rundumschlag" gegen die "Archäologen" aber ich gestehe schon, dass es als Argument gegen die Archäologen gedacht ist, die uns immer noch als "Geisel der Kulturdenkmale" hinstellen... Man muß sich ja nicht jede Ungerechtigkeit bieten lassen.  Zwinkernd
Aber wenn es stimmt, dass mehr als 50% der nach dem Schatzregal als "kulturhistorisch/wissenschaftlich wertvoll" einzustufenden Funde (Fundgebiete...die Einzelstücke bergen dann ja meist die Archäologen selbst), dann sollten wir dieses Pfund auch anhand von Beweisen quantitativ ins Feld führen!
Ich sehe das wie elmex. Bin ich auf Grund meiner NFG zu einer Grabung bestellt, dann bin ich Erfüllungsgehilfe des Archäologen und habe den Fund nicht gemacht. Gehe ich mit der NFG auf eigener Recherche und finde, dann geht die Fundmeldung auch ans Amt aber der Finder bin ich, kein Archäologe.

Danke an Walter und insurgent.......solche Meldungen meinte ich. Genau!  Super

« Letzte Änderung: 29. Juli 2015, um 10:22:11 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#9
29. Juli 2015, um 10:33:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
....., denn auch ich habe den Eindruck, dass fast alle wichtigen Funde der letzten Jahre durch SG gemacht wurden.
Der Eindruck stimmt mit Sicherheit.
Die "Funde" der Archäologen sind wohl eher auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Auswertung begrenzt. Soll jetzt auf keinen Fall die Arbeit/Leistung der Archäologen schmälern.  
Aber die Funde, die durch Ausstellungen, den Zaster in die leeren Kassen der Archäologen spülen, sind wahrscheinlich bis auf wenige von Sondengängern gemacht. Ich denke da nur an die Himmelsscheibe, den Barbarenschatz und einige Münzhorte aus römischer Zeit.
Der Ötzi wurde zwar nicht von einem SG entdeckt, ein Archäologe war es aber auch nicht[frech]

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 29. Juli 2015, um 11:20:24 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#10
29. Juli 2015, um 10:46:37 Uhr

Ich bin ja nicht gänzlich gegen solch eine Aufstellung. Nur ist es halt wie mit jeder Statistik: man kann sie so erstellen, dass sie für die eigenen Zwecke dienlich ist.

In Rheinland-Pfalz gibt es immer noch keine Regelung für eine NFG, nur was ich bisher gehört habe, hieß z.B. dass man als ehrenamtlicher Mitarbeiter keine Rechte an den Funden hat. Somit "findet das Amt" die Sachen.
Wenn man ohne NFG unterwegs ist, kommt halt wieder die Diskussion über "Illegalität".

Aber mal eine andere sichtweise: wenn die Ämter personell chronisch unterbesetzt sind und mit den derzeitig laufenden Grabungen gut beschäftigt sind, und noch viele weitere Stellen haben an denen Sie graben könnten aber die Mittel dazu fehlen, wann sollten sie dann mit der Metallsonde rumlaufen und irgendwo auf gut Glück suchen?
Ist doch klar, dass die meisten neuen (Metall-)Funde von Sondlern gemacht werden.
Für mich ist der Beweggrund des Sondlers ausschlaggebend. Da stieg den meisten leider immer det materielle Wert zu Kopf!

Viele Grüße
Lorenberg


Offline
(versteckt)
#11
29. Juli 2015, um 11:13:29 Uhr

Moin Lorenberg,

NFG in RP ist auch so ein Punkt. Man muss nicht ehrenamtlicher Mitarbeiter sein um eine NFG zu bekommen. DIe Ämter hätten das zwar gerne so, doch gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Wenn ich ein eigenes Forschungsprojekt habe, muss MIR die Behörde eine NFG ausstellen und zwar für meine Forschung und innerhalb von 3 Monaten.
Wenn die Behörde an mich herauntritt um mich zu bitten auf einer Ausgrabung zu suchen oder einen bestimmten Bereich abzusuchen, dann kann ich das machen, wenn ich will und dann bin ich auf ehrenamtlich tätig und nur dann hat das Amt die Rechte am Fund.

Das Saarland hat schon mal versucht, sich Fundrechte widerrechtlich anzueignen und sind damit vor dem OVG Saarbrücke grandios gescheitert. Die DSchB haben keine alleinigen Fundrechte, Publikationsrechte usw. an den Funden von SG. Das meiste was man sich von behördlicher Seite an Auflagen für NFG-Inhaber ausdenkt ist ohne Rechtsgrundlage.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#12
29. Juli 2015, um 11:44:08 Uhr

ein Punkt fällt mir dazu noch ein,

wie bekommen wir den mit wenn die Archäologen was Tolles finden? Regional ist das schon dürftig ( 25km von mir wird seit zwei Jahren ein Römerhof gegraben, ist nicht meine Einflugschneise deshalb hab ich es nur duch Zufall erfahren) Die latenen und germanischen Dinge der aktuellen Grabung werden euch auch, vermutlich für immer, unbekannt bleiben.

LG
Elmex

« Letzte Änderung: 29. Juli 2015, um 11:45:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#13
29. Juli 2015, um 13:12:03 Uhr

@Walter:
in RLP gibt es derzeit keine NFG, und mit "keine" ist auch "keine" gemeint.
Weder mit oder ohne Ehrenamt oder sonstwie ;(

Viele Grüße
Lorenberg

Hinzugefügt 29. Juli 2015, um 13:20:40 Uhr:

@Elmex:
ja, man bekommt solche Sachen irgendwie nicht mit. Es muss leider immer spektakulär sein und mit viel Edelmetall,
dann berichtet es auch die Presse.

Bei mir in der Nähe würde auch ein Römerhof ausgegraben. Den habe ich vor vielen Jahren sehr oft besichtigt und wie ich jetzt nach einigen Jahren Pause mal wieder dort war, hat es mich schier umgehauen, was da alles in der zwischenzeit aufgebaut wurde.
Da war kein großer Presserummel.

Gruß
Lorenberg

« Letzte Änderung: 29. Juli 2015, um 13:20:40 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#14
29. Juli 2015, um 13:20:46 Uhr

Moin Lorenberg,

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.

Das Gesetz ist eindeutig. Das Gesetz sieht vor NFG zu erteilen. Die Behörde ist nicht befügt von diesem Gesetz abzuweichen. Die Behörde ist gem. § 42A Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet innerhalb von drei Monaten den Antrag abzulehnen (mit ausführlicher Begründung) oder ihn zu genehmigen. Macht sie weder das eine noch das andere ist der Antrag automatisch nach drei Monaten genehmigt.

Viele Grüße

Walter

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor