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 Sondeln in Hessen?

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Avatar  Sondeln in Hessen?  (Gelesen 17106 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Januar 2009, um 16:33:07 Uhr

Hallo!

Darf man in Hessen noch frei Sondeln gehen ? (klar, Ausgenommen in der Nähe von Bodendenkmälern etc.)

Wie sieht es auf alten WKII Geländen aus?

Vielen Dank

Mike

Offline
(versteckt)
#1
21. Januar 2009, um 17:42:25 Uhr

 hallo ar8001,
 soweit es mir bekannt ist, gibt es für wkII momentan keine genehmigung mehr!!
 
 gruss aus hessen
 
 walkerII(ecki)

(versteckt)Themen Schreiber
#2
21. Januar 2009, um 17:46:54 Uhr

also das heisst wenn ich irgendwo noch mit einem detektor gesehen werde hab ich gleich ärger am hals?

sorry für die "neuling" fragen Smiley

Offline
(versteckt)
#3
21. Januar 2009, um 17:51:01 Uhr

 
 nö, detektor ist nicht verboten, aber gezieltes graben!!!
 
 mfg walkerII

Offline
(versteckt)
#4
22. Januar 2009, um 10:50:08 Uhr

@ar8001,
Du brauchst auf jeden Fall ne Nachforschungsgenehmigung (die 1648er Regel ist ausser Kraft), stell nen Antrag hierzu bei Deinem zuständigen Archäologen, nähere Info direkt über die Inet-Seite des LAfD-Hessen.
Gruss aus dem Rheingau

Offline
(versteckt)
#5
22. Januar 2009, um 12:58:49 Uhr

hallo Mike

brauchst dich ja für deine frage nicht zu entschuldigen
den besser ist es zu fragen als einfach los zu sondeln und sich damit eine menge ärger einzuhandeln Polizei
auserdem gibt dir hier sicher jeder gern eine auskunft bist hier doch im besten  Suchen forum Küsschen


gut fund mfg.zenzi

(versteckt)Themen Schreiber
#6
22. Januar 2009, um 20:59:19 Uhr

also schon mal danke für die antworten.

so wie es aussieht scheint das doch nicht so einfach zu sein.

es ging auch um keine grosse aktion. wir haben halt eine alte WKII anlage im auge und wollten da mal sehen ob noch was im boden ist.
wobei es hier eher um metallteile geht die zu gebäuden gehören.
aber dafür extra eine genehmigung beantragen ... puh.

wie sieht das mit einem bodenradar aus (zum aufspüren von hohlräumen)?
so ein teil sieht ja auch aus wie ein metallsuchgerät, ist es aber in dem sinne nicht.

wenn ich das richtig verstehe darf man sondeln aber nichts ausgraben ?

viele grüsse
mike

Offline
(versteckt)
#7
22. Januar 2009, um 21:04:00 Uhr

Hallo Mike,

Du darfst prinzipiel überall sondeln (= einen Detektor lustig vor Dich hin schwenken) - selbst auf Bodendenkmälern. Wenn Du aber graben möchtets bzw. Gegenstände an Dich nehmen (selbst Oberflächenfunde) ist mitunter eine Genehmigung (stets Eigentümer, in Deinem Bundesland auch Behörde = Nachforschungsgenehmigung) nötig oder dies in einigen Fällen prinzipiel gar nicht möglich.

Ein Bodenradar ist exzellent zur Hohlraum Ortung. Preis für ein solides Gerät gebraucht ab ca. USD 10.000 je nach Ausstattung.  Ein echtes Bodenradar sieht aber gänzlich anders aus als ein Metallsuchgerät.

Grüsse,

Christian

(versteckt)Themen Schreiber
#8
22. Januar 2009, um 21:21:05 Uhr

Ok, nochmal zum mitdenken ....sonseln darf ich ...aber nichts aufheben, also auch keine alte coladose weil ich mich sonst strafbar mache ? Zwinkernd
die genehmigung muss dann für das jeweilige gebiet beantragt werden  und dazu beim denkmalamt ?

zum bodenradar ...da muss ich dir wiedersprechen, es gibt kleinere geräte die liegen um die 3000 euro ...und sehen auch aus wie metalldetektoren (sind es ja auch "fast" .... nur haben sie eben nicht die klassische spule sondern ein stab.
ich weiss nicht ob man hier so frei eine firma nennen darf, sonst würde ich dir auch den link hier mal posten.

viele grüsse
mike

die frage die sich mir noch stellt: will unsere regierung mit solchen auflagen raubgräberei verhindern oder schaffen ? sorry

« Letzte Änderung: 22. Januar 2009, um 21:23:59 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#9
22. Januar 2009, um 21:25:41 Uhr

Hallo Mike,

ich dachte mir schon dass Du darauf hinaus wolltest. Nein, das ist leider kein Bodenradar Weise ... sodnern ein Magnetometer ... und für diese Beträge wird es in den nächsten Jahren auch keine Gerät geben außer das Bulgarische GPR.

Grüsse,

Christian



(versteckt)Themen Schreiber
#10
22. Januar 2009, um 21:40:35 Uhr

Ich poste mal den Link, fals es nicht zu off topic ist ...bzw. wenn es nicht ok ist, dann lösche ich es auch wieder :

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://okm-gmbh.de/www/pages/products/future2005/future2005.php?lang=de


ich habe bis jetzt nur gutes von den teilen gehört ....

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(versteckt)
#11
22. Januar 2009, um 21:48:35 Uhr

> ich habe bis jetzt nur gutes von den teilen gehört ....

Darf ich fragen wo das war?

Wenn Du Dir eines kaufst würde ich mich sehr freuen wenn Du uns dann an Deinen Erfahrungen damit teilhaben lässt Super

Grüsse,

Christian

(versteckt)Themen Schreiber
#12
22. Januar 2009, um 21:58:09 Uhr

Kaufen nicht, aber wir würden für diese aktion so ein gerät bekommen ....
aber das ist nun wirklich off topic.

die eingehende frage war ja ob man mit so einem gerät hart gesagt durch den wald rennen darf, oder ob man gleich ärger bekommt weil man als raubgräber verdächtigt wird ...
weil wenn so ein gerät grundlos beschlagnahmt wird ...gerade weil es eine leihgabe von einem bekannten ist, ist es nicht mehr lustig ...

Als beste Antwort ausgewählt von 31. Oktober 2024, um 17:48:00 Uhr
Offline
(versteckt)
#13
22. Januar 2009, um 22:00:53 Uhr
Beste Antwort entfernen

Nun, damit rumlaufen dürft ihr auf öffentlichem Grund und Boden jederzeit.

Wenn ich nun zynisch wäre, würde ich glatt sagen dass es auch nicht schlimm sei wenn dieses Gerät beschlagnahmt würde Narr ...

(versteckt)Themen Schreiber
#14
22. Januar 2009, um 22:04:50 Uhr

hmm, den letzten satz verstehe ich nicht so ganz .... deute ihn aber in die richtung das die dinger nichts taugen ?

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