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 Gehnehmigung in Niedersachsen

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Avatar  Gehnehmigung in Niedersachsen  (Gelesen 7261 mal) 0
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#45
10. August 2012, um 12:48:57 Uhr

hier mal bissel Lesestoff Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Gruß Mauli

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#46
10. August 2012, um 12:58:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

aufgrund des Abs. 2 benötigst Du für Dein Vorhaben keine NFG, das habe ich Dir bereits in der Antwort Nr. 24 geschrieben. Die Suche nach den Resten eines Flugzeuges fällt nicht unter den Abs. 2

Ja Walter, das hab ich schon geschnallt aber das Problem ist das diese Stellen im Wald liegen und eine davon in ausgewiesenem Naturschutzgebiet, da sehe ich schwarz !
Gruss...

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#47
10. August 2012, um 12:59:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Holsen
Ich denke damit ist alles gesagt. Der Sack ist zu.
Stimmt, für diejenigen die meinen, nach Denkmälern zu suchen (und einmal in 10 Jahren eines zu finden), ist der Sack zu.

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#48
10. August 2012, um 14:09:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Holsen
Ja Walter, das hab ich schon geschnallt aber das Problem ist das diese Stellen im Wald liegen und eine davon in ausgewiesenem Naturschutzgebiet, da sehe ich schwarz !
Gruss...

Moin,

das Denkmalschutzgesetz stellt nicht auf Wald oder nicht Wald ab, sondern nur auf die Suche nach archäologischen BD. Daher ist es von Seiten den Denkmalschutzgesetzes egal, wo der Flieger runtergekommen ist. Liegen die Teile im NSG, ist allerdings nichts zu machen, das ginge dann nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.

Viele Grüße

Walter

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#49
10. August 2012, um 14:32:19 Uhr

Also muss ich mich eigentlich nur mit dem zuständigen Forstamt auseinander setzen, sehe ich das so richtig ?
Gruss...

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#50
10. August 2012, um 14:45:20 Uhr

@Walter: Ich kenne die genauen Bestimmungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes nicht (Durchführungsbestimmungen), aber in S-H würde das schon unter den Denkmalschutz fallen.

Gruß
Oetti1

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#51
11. August 2012, um 08:16:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
@Walter: Ich kenne die genauen Bestimmungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes nicht (Durchführungsbestimmungen), aber in S-H würde das schon unter den Denkmalschutz fallen.

Gruß
Oetti1


Moin,

es steht doch hier in Tröööt im Beitrag 42. Da fällt selbst bei großzügiger Auslegung kein abgestürztes Flugzeug darunter.


Mit der Denkmalschutzbehörde sollte aber abgeklärt werden, ob das Flugzeug nicht zufällig auf ein BD gestürzt ist.

Ein gestellter Antrag gilt übrigens nach drei Monaten als genehmigt gem. § 42a VerwVerfG

Viele Grüße

Walter

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#52
11. August 2012, um 12:13:29 Uhr

@Walter:
Daher auch mein Hinweis, dass es in S-H eventuell anders ist.

In den Durchführungsbestimmungen (leider finde ich nur die alten, die bis zum Januar diesen Jahres gingen) bei uns steht/stand:












..

















Geschrieben von {author}

(1) Kulturdenkmale im Sinne des Gesetzes können insbesondere sein:
...
- im Boden oder Wasser befindliche oder gefundene, oberirdisch sichtbare und unter der
Ackerkrume bzw. im Moor verborgene Anlagen oder Gegenstände.
(2) Ein Kulturdenkmal soll in der Regel nicht jünger als dreißig Jahre sein.




..


Und hier auf der Seite eines Sondlerkollegen, der sich mit Flugzeugabstürzen beschäftigt:












..

















Geschrieben von {author}

Die Ergebnisse der durchgeführten Recherchen und der ermittelten Absturzstellen und ehemaligen Anlagen der Luftwaffe, werden an das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH), mit entsprechenden Fundmeldungen, zur Einarbeitung in die archäologische Landesaufnahme zugeführt.




..

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Immerhin haben wir in S-H mit Dr. Kramer und Dr. Ickerodt zwei Archäologen, die die Abteilung "Archäologie der Neuzeit" leiten.

Aber natürlich mag es in anderen Bundesländern anders sein.

Schöne Grüße
Oetti1


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#53
12. August 2012, um 09:23:57 Uhr

Moin,

es ist in JEDEM Bundesland anders, aber hier geht es wirklich nur um Niedersachsen und da fällt die Suche nach einem Flugzeug nicht unter das Denkmalschutzgesetz.

Viele Grüße

Walter

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#54
12. August 2012, um 11:56:20 Uhr


na watn nu  Schockiert erst andere User ans Thema erinnern

Geschrieben von Zitat von Oetti1

Wenn du mal auf die Überschrift dieses Threads schauen würdest? Dort steht "Genehmigung in Niedersachsen".
Natürlich ist es in Bayern anders. Jedes Bundesland hat seine eigene Denkmalschutz-Gesetzgebung.


und dann aber selbst

Geschrieben von Zitat von Oetti1
bla bla in S-H würde das schon unter den Denkmalschutz fallen.


joa, passt schon ,nä  Narr

überhaupt selbst wenn auch in NS ebenso wie in SH die KD nicht jünger als 30 Jahre sein sollten, würd das ja nicht heißen, das alles was älter als 30 Jahre ist nun unter das DschG fällt ...........ist doch so oder Huch hab z.B. son Mantel aus dem Siebzigern den ich manchmal trage - muss ich jetzt jedes mal wenn ich den von der Garderobe nehm nen Antrag stellen damit diese "Ortsveränderung" nicht gesetzeswidrig wird ..........olle Perry Rhodan Heftchen aus den 60ern kann ich nur dann in legaler Weise gezielt aufm Flohmarkt suchen wenn ich mich vorher durchzertifizieren lasse und mir für jeden Flohmarkt ne Genehmigung vom Amt besorge ..........ich hab wegen so Waldverkauf mal vor paar Monaten etliches an Gerümpel ausm Wald geholt - sollte jetzt eher nicht schreiben dass ich das gezielt gesucht habe und da auch Sachen dabei wahren die durchaus auch schon 40 o. 50 Jahre alt gewesen sind ,oder ? 


warum nur müssen diese Trets immer so enden  Nono





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#55
12. August 2012, um 12:04:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
warum nur müssen diese Trets immer so enden  Nono

....weil manche Leute statt suchen lieber debattieren. Für sowas gibt es doch literarische Diskussionsgruppen.

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#56
12. August 2012, um 12:09:37 Uhr

@Sondengängerübermensch:
War ja klar, dass du wieder darauf anspringst wie ein alter Diesel.

Aber wenn du genau schaust, fing mein Beitag mit "@Walter" an. Das heisst, ich spreche Walter direkt an.

Gruß
Oetti1

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#57
12. August 2012, um 12:17:49 Uhr


@Oetti
war ja klar das du weder eigenen Widerspruch noch schwachsinnige Auslegung des DschG erklären kannst und ausweichst  Cool

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#58
12. August 2012, um 15:12:18 Uhr

Tachchen.
Also...,wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe dann brauch ich also keine NfG um Vorfälle die sich während und am Ende des II WK in und um meiner Gemeinde abgespielt haben zu beantragen. Was ich tun muss ist: Erkundigungen einziehen wo sich Kulturdenkmäler befinden könnten um diese zu umgehen. Eine Erlaubniss vom zuständigen Forstamt einholen um in den umliegenden Waldgebieten suchen zu dürfen. Und das war's schon ?
Gruss...

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#59
12. August 2012, um 16:02:11 Uhr

Unser lieber Oetti1, seine Posts fangen in der Regel so an:

"Ich kenne mich zwar nicht mit Bundesland X aus, ABER in SH ist es so, das bla blubb"

Göttlich  Grinsend Grinsend Grinsend

PS: Wenn ich mich irgendwo nicht auskenne, halte ich mich zurück Zwinkernd

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